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Alles rund um die Erwerbsminderungsrente

Wir klären wichtige Fragen rund um die Erwerbsminderungsrente: Was sind die Voraussetzungen? Wie hoch ist die Erwerbsminderungsrente? Was bedeutet "voll" und "teilweise" erwerbsgemindert? Wie viel darf man hinzuverdienen?

Ein Mann in gelber Sweatjacke steht vor einer grauen Wand, er hält sich eine Hand vor die Augen, senkt den Kopf
Psychische Erkrankungen sind der häufigste Grund für die Beantragung einer Erwerbsminderungsrente. © IMAGO / Design Pics / Igor Stevanovic

Auf einen Blick

  1. Voraussetzungen für die Erwerbsminderungsrente

    Um eine Erwerbsminderungsrente zu erhalten, müssen sowohl medizinische als auch versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sein – darunter mindestens fünf Jahre Versicherungszeit und eingeschränkte Arbeitsfähigkeit trotz Reha-Maßnahmen.

  2. Höhe und Arten der Rente

    Die Rentenhöhe richtet sich nach dem bisherigen Rentenanspruch, wobei die volle Erwerbsminderungsrente bei weniger als drei Stunden täglicher Arbeitsfähigkeit gezahlt wird, und die teilweise Erwerbsminderungsrente bei drei bis unter sechs Stunden.

  3. Abschläge auf die Rente

    Wer die Rente vor dem 65. Lebensjahr bezieht, muss lebenslange Abschläge von bis zu 10,8 % hinnehmen. Der Sozialverband VdK berät und unterstützt seine Mitglieder zu allen Fragen zur Erwerbsminderungsrente.

1,8 Millionen Menschen beziehen eine EM-Rente

Ein Unfall oder eine schwere Krankheit: Wer nicht mehr oder nur noch sehr wenig arbeiten kann, kann unter bestimmten Umständen eine sogenannte Erwerbsminderungsrente (EM-Rentekurz fürErwerbsminderungsrente) erhalten. In Deutschland gibt es etwa Externer Link:1,8 Millionen Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner. Sie machen mittlerweile 20 Prozent aller Neurentner aus.

Die Ablehnungsquote ist hoch: Mehr als 345.000 Menschen haben laut Externer Link:Statistiken der Deutschen Rentenversicherung im Jahr 2023 eine Erwerbsminderungsrente beantragt. Von diesen Fällen wurden fast 44 Prozent abgelehnt, also nahezu jeder zweite Antrag. 

Voraussetzungen für die Erwerbsminderungsrente

Die Hürden zum Erhalt einer Externer Link:Erwerbsminderungsrente sind in Deutschland hoch. Laut Statistik werden über 44 Prozent der Anträge abgelehnt. Um eine EM-Rentekurz fürErwerbsminderungsrente zu erhalten, müssen zum einen versicherungsrechtliche, zum anderen medizinische Voraussetzungen erfüllt sein. Die rechtlichen Grundlagen zur Erwerbsminderungsrente finden sich unter anderem im Externer Link:Sechsten Sozialgesetzbuch, SGBkurz fürSozialgesetzbuch 6, § 43.

Versicherungsrechtliche Voraussetzungen 

Bedingung für den Erhalt einer Erwerbsminderungsrente ist zunächst, dass man die Regelaltersgrenze (das Alter, ab dem man die Altersrente erhalten würde) noch nicht erreicht hat. Außerdem muss man mindestens fünf Jahre lang in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert gewesen sein (allgemeine Wartezeit), bevor die Erwerbsminderung eingetreten ist. In den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung müssen drei Jahre mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit belegt sein.

Medizinische Voraussetzungen

Geprüft wird zunächst, ob die Arbeitsfähigkeit des Antragstellers durch medizinische oder beruflicheExterner Link: Reha-Maßnahmen doch wieder ganz oder teilweise hergestellt werden kann. Diesen Grundsatz nennt man „Reha vor Rente“. Die Überprüfung erfolgt durch den Rentenversicherungsträger. Ist es nicht möglich, durch eine Rehabilitations-Maßnahme die Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen, wird geprüft, in welchem zeitlichen Umfang der Antragsteller noch arbeiten kann. Davon ausgehend wird dann festgestellt, ob eine Rente wegen voller oder wegen teilweiser Erwerbsminderung in Frage kommt.

Befristung

Erwerbsminderungsrenten werden grundsätzlich befristet gewährt. Nur wenn es auf lange Sicht unwahrscheinlich ist, dass die Arbeitsfähigkeit wieder hergestellt werden kann, und wenn jemand unter drei Stunden täglich arbeitsfähig ist, kann die Rente unbefristet bewilligt werden. Der Anspruch auf die EM-Rentekurz fürErwerbsminderungsrente besteht nur, solange die Erwerbsminderung besteht. Das bedeutet, dass die Erwerbsminderungsrente wieder entzogen werden kann, sobald sich der Gesundheitszustand bessert.

Wichtig bei befristeten Erwerbsminderungsrenten: Rechtzeitig den Antrag auf Weiterzahlung beim Rentenversicherungsträger stellen (etwa sechs Monate vor Ablauf der Befristung).

Was bedeutet volle und teilweise Erwerbsminderung?

Volle Erwerbsminderung: Wer aus gesundheitlichen Gründen, also wegen einer Krankheit oder Behinderung, weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann – und zwar nicht nur in seinem Beruf, sondern in allen Berufen – kann Anspruch auf die volle Erwerbsminderungsrente haben.

Teilweise Erwerbsminderung: Wer weniger als sechs Stunden am Tag, aber mehr als drei Stunden am Tag arbeiten kann, der hat Anspruch auf eine teilweise Erwerbsminderungsrente.

Wer sechs Stunden und mehr täglich arbeiten kann, erhält keine Rente.

Wie hoch ist die Erwerbsminderungsrente?

Die Höhe der Erwerbsminderungsrente hängt mit dem Rentenanspruch zusammen, den man bisher erworben hat. Sie errechnet sich aus den persönlichen Entgeltpunkten des Versicherten, dem Rentenartfaktor und dem aktuellen Rentenwert. In der Rentenauskunft, die von der Deutschen Rentenversicherung jährlich verschickt wird, wird über die Höhe der EM-Rentekurz fürErwerbsminderungsrente informiert. Die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ist übrigens halb so hoch wie die volle Erwerbsminderungsrente. 

Der durchschnittliche Rentenzahlbetrag für volle EM-Renten lag Externer Link:laut der DRV im Jahr 2023 bei 1059 Euro pro Monat (netto vor Steuern; nach Abzug des KVdRkurz fürKrankenversicherung der Rentner-/PVdR-Beitrages). 

Seit Juli 2024 wird ein Zuschlag zur Erwerbsminderungsrente gezahlt. Mehr dazu lesen:

Kleine Figürchen von Senioren stehen auf unterschiedlich hohen Münzstapeln aus Euro Cent Münzen.
Kategorie Aktuelle Meldung Erwerbsminderungsrente

Erwerbsminderungsrente: Was ändert sich ab Juli 2024?

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Rentenerhöhung: Steigt auch die Erwerbsminderungsrente?

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Abschläge bei der Erwerbsminderungsrente

Früher war es möglich, bereits ab 63 Jahren die Erwerbsminderungsrente ohne Abschläge zu erhalten. Ab 2012 wurde diese Altersgrenze von 63 Jahren für eine abschlagsfreie Erwerbsminderungsrente schrittweise auf das 65. Lebensjahr angehoben. 

Seit dem Jahr 2024 kann die abschlagsfreie Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit erst mit 65 Jahren in Anspruch genommen werden.

Wer vor Erreichen dieser Altersgrenze eine EM-Rentekurz fürErwerbsminderungsrente bezieht, muss Abschläge in Kauf nehmen – das heißt, dass anteilig etwas von der Rente abgezogen wird. Der Abschlag beträgt 0,3 Prozent pro Monat, den man vorzeitig in Rente geht. Maximal kann der Rentenabschlag 10,8 Prozent betragen, was einer vorzeitigen Inanspruchnahme von 36 Monaten, also drei Jahren entspricht. Wichtig zu wissen ist, dass der Abschlag auf die Rente lebenslang bestehen bleibt – auch bei der zukünftigen Altersrente!

Wie kann man eine Erwerbsminderungsrente erhalten?

Um eine Erwerbsminderungsrente zu erhalten, muss man einen Antrag beim zuständigen Rentenversicherungsträger stellen. Danach wird geprüft, ob ein Anspruch besteht.

Die Verfahren können sehr langwierig sein – teilweise dauert es mehrere Jahre, bis eine EM-Rentekurz fürErwerbsminderungsrente bewilligt ist. Der Sozialverband Externer Link:VdK berät seine Mitglieder zum Thema und bietet rechtlichen Beistand im Ablehnungs- oder Widerspruchsfall.

Wieviel darf man zur Erwerbsminderungsrente hinzuverdienen?

Bei der Erwerbsminderungsrente gelten Hinzuverdienstgrenzen: 

  • Für die teilweise Erwerbsminderungsrente wird die Hinzuverdienstgrenze immer individuell berechnet. Sie liegt im Jahr 2025 bei mindestens 39.322,50 Euro jährlich. Lassen Sie sich von Ihrem Rentenversicherungsträger Ihre individuelle Hinzuverdienstgrenze berechnen.
  • Für die volle Erwerbsminderungsrente gilt eine feststehende Hinzuverdienstgrenze von 19.661,25 Euro pro Jahr (2025). Werden die Hinzuverdienstgrenzen überschritten, kann die Erwerbsminderungsrente gekürzt werden. 

Übrigens sind nicht nur berufliche Tätigkeiten relevant, sondern beispielsweise auch eine Vergütung im Ehrenamt. Der VdK empfiehlt, sich vor der Aufnahme einer Tätigkeit immer erst ausführlich beraten zu lassen, um den Rentenanspruch nicht zu gefährden. 

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