Die Hürden zum Erhalt einer Externer Link:Erwerbsminderungsrente sind in Deutschland hoch. Laut Statistik werden über 44 Prozent der Anträge abgelehnt. Um eine EM-Rentekurz fürErwerbsminderungsrente zu erhalten, müssen zum einen versicherungsrechtliche, zum anderen medizinische Voraussetzungen erfüllt sein. Die rechtlichen Grundlagen zur Erwerbsminderungsrente finden sich unter anderem im Externer Link:Sechsten Sozialgesetzbuch, SGBkurz fürSozialgesetzbuch 6, § 43.
Versicherungsrechtliche Voraussetzungen
Bedingung für den Erhalt einer Erwerbsminderungsrente ist zunächst, dass man die Regelaltersgrenze (das Alter, ab dem man die Altersrente erhalten würde) noch nicht erreicht hat. Außerdem muss man mindestens fünf Jahre lang in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert gewesen sein (allgemeine Wartezeit), bevor die Erwerbsminderung eingetreten ist. In den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung müssen drei Jahre mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit belegt sein.
Medizinische Voraussetzungen
Geprüft wird zunächst, ob die Arbeitsfähigkeit des Antragstellers durch medizinische oder beruflicheExterner Link: Reha-Maßnahmen doch wieder ganz oder teilweise hergestellt werden kann. Diesen Grundsatz nennt man „Reha vor Rente“
. Die Überprüfung erfolgt durch den Rentenversicherungsträger. Ist es nicht möglich, durch eine Rehabilitations-Maßnahme die Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen, wird geprüft, in welchem zeitlichen Umfang der Antragsteller noch arbeiten kann. Davon ausgehend wird dann festgestellt, ob eine Rente wegen voller oder wegen teilweiser Erwerbsminderung in Frage kommt.
Befristung
Erwerbsminderungsrenten werden grundsätzlich befristet gewährt. Nur wenn es auf lange Sicht unwahrscheinlich ist, dass die Arbeitsfähigkeit wieder hergestellt werden kann, und wenn jemand unter drei Stunden täglich arbeitsfähig ist, kann die Rente unbefristet bewilligt werden. Der Anspruch auf die EM-Rentekurz fürErwerbsminderungsrente besteht nur, solange die Erwerbsminderung besteht. Das bedeutet, dass die Erwerbsminderungsrente wieder entzogen werden kann, sobald sich der Gesundheitszustand bessert.
Wichtig bei befristeten Erwerbsminderungsrenten: Rechtzeitig den Antrag auf Weiterzahlung beim Rentenversicherungsträger stellen (etwa sechs Monate vor Ablauf der Befristung).