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Neue Übergangsregelung während der Corona-Krise
Wer aufgrund der Corona-Krise Probleme hat, einen Pflegedienst zu finden, kann unter Umständen auch private Hilfe in Anspruch nehmen. Diese kann wie professionelle Pflege über die Pflegesachleistung abgerechnet werden. Allerdings ist die neue Regelung, die bis 30. September gilt, für die Pflegekassen nicht verpflichtend.
Die Corona-Pandemie stellt pflegende Angehörige vor besondere Herausforderungen: Angebote wurden eingeschränkt, ambulante Dienste sind vielerorts überlastet. Wer jetzt einen Pflegedienst sucht, findet womöglich keinen.
Für diesen Fall hat die Bundesregierung eine neue Übergangsregelung geschaffen: Um Engpässe in der Versorgung zu überbrücken, soll es ausnahmsweise möglich sein, private Hilfe zu organisieren. So kann etwa der Nachbar einspringen, wenn der Pflegebedürftige gebadet werden muss. Diese Hilfe kann über die Pflegesachleistung abgerechnet werden.
Anspruchsberechtigt sind Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5, die bisher Pflegesachleistung oder die Kombinationsleistung (Pflegegeld und Pflegesachleistung) gewählt haben. Um die Kosten erstattet zu bekommen, muss man einen Antrag bei seiner Pflegekasse stellen. Bedingung ist allerdings, dass der Betroffene nicht durch einen Angehörigen versorgt werden kann. Wenn sich dann weder Pflegedienst noch Betreuungsdienst noch eine Fachkraft aus dem medizinisch-pflegerischen Bereich findet, kommt die Regelung zum Tragen.
Bevor man jedoch Freunde und Nachbarn um Hilfe bittet, muss die Pflegekasse informiert und die Kostenübernahme geklärt werden. Den Pflegenotstand sollte man nachweisen können, etwa durch eine Bestätigung des Pflegediensts.
Olaf Christen, Referent für Pflege beim Sozialverband VdK Deutschland, empfiehlt, bei der Pflegekasse anzurufen, die Situation zu schildern und um Rat zu fragen. Denn es liegt im Ermessen der Kassen, ob sie die Kosten für die Leistungen übernehmen, und wenn ja, in welcher Höhe. „Nicht alle Pflegekassen setzen die Regelung auch um“, sagt er. Hier gebe es große Unterschiede.
Auch bei den Entlastungsleistungen können während der Corona-Krise Freunde und Nachbarn einspringen. Die Leistungen, für die die Kassen monatlich 125 Euro zur Verfügung stellen, stehen allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zu und umfassen neben Pflege und Betreuung auch Hilfe im Haushalt. Christen rät, sich hier ebenfalls im Vorfeld mit der Kasse abzustimmen.
Die Regelung gilt für alle Bundesländer und ist bis 30. September 2020 gültig. Sollte die Corona-Krise andauern, kann sie verlängert werden.
Ali
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