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Der Sozialverband VdK klagt gegen die kürzlich beschlossene Pflegereform. Anlass ist die zeitliche Begrenzung der gestaffelten Beitragssätze für Eltern mit mehreren Kindern. Um diese Ungleichbehandlung von Eltern mit mehreren Kindern mit nur einem Kind zu beenden, wird die Bundesrechtsabteilung des VdK Musterstreitverfahren führen.
Zum 1. Juli 2023 steigt der Beitrag zur Pflegeversicherung auf 3,4 Prozent. Hinzu kommt noch der Zuschlag für Kinderlose – er wird auf 0,6 Prozent angehoben. Zusammen ergibt sich für Kinderlose also ein Beitragssatz von 4,0 Prozent in der Pflegeversicherung.
Haben Menschen ein Kind, bleibt der Beitragssatz bei 3,4 Prozent, und das ein Leben lang. Ab dem zweiten bis fünften Kind reduziert sich der Beitragssatz um 0,25 Prozent je Kind – allerdings begrenzt bis zum Ablauf des Monats, in dem diese Kinder das 25. Lebensjahr vollenden. Sobald die Kinder also den 25. Geburtstag begehen, tragen sie nicht mehr zur Beitragssatzsenkung bei. Eltern mit Kindern ab 25 Jahren zählen ab dann zur Kategorie "Eltern mit Kind" und für sie gilt lebenslang der Basisbeitrag von 3,4 Prozent. Ab dem sechsten Kind gibt es übrigens keine weiteren Entlastungen.
Während bei den meisten sozialversicherungspflichtig Beschäftigten der Arbeitgeber einen Anteil am Pflegeversicherungsbeitrag übernimmt, zahlen Rentnerinnen und Rentner den vollen Beitrag aus eigener Tasche. Kinderlose Rentnerinnen und Rentner haben demnach ab 1. Juli 2023 einen Beitrag zur Pflegeversicherung in Höhe von 4,0 Prozent, den sie allein tragen müssen.
Einige Beispiele:
Beitragssätze in der Pflegeversicherung für sozialversicherungspflichtig Beschäftige:
Beitragssätze für Rentnerinnen und Rentner:
Nach Ansicht des VdK ist die nur zeitlich begrenzte Entlastung von Eltern mit mehreren Kindern mit Artikel 3 des Grundgesetzes unvereinbar – denn dieser garantiert die gleiche Behandlung vor dem Gesetz. Aus diesem Grund wird die Bundesrechtsabteilung des VdK Musterstreitverfahren führen.
Zu den geplanten Verfahren gegen diese Ungleichbehandlung erklärt VdK-Präsidentin Verena Bentele: „Fast die Hälfte der pflegebedürftigen Rentnerinnen und Rentner werden von ihren Kindern gepflegt, das belegt unsere VdK-Pflegestudie. Die gepflegten Eltern profitieren lebenslang von der Anzahl ihrer Kinder und haben eine sehr große Chance, zuhause gepflegt zu werden. Gerade sie sollten nicht höhere Beiträge zahlen müssen.“
Der Sozialverband VdK wird zum Stand des Musterstreitverfahrens weiter hier auf der Website vdk.de und in der VdK-Zeitung berichten.
juf/cl
Schlagworte Pflegeversicherung | kinderlos | Kinder | Beitragssenkung | Pflegereform | Ungleichbehandlung | Musterklage
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