29. Juni 2022
PFLEGE

Es muss nicht immer der Pflegedienst sein

Wer keine Pflege, sondern nur Unterstützung im Alltag braucht, kann auch Alltagsbegleiter oder Betreuungsdienste beauftragen

Pflegebedürftige haben nicht nur Anspruch auf Pflegeleistungen, sondern auch auf Unterstützung im Alltag. Seit 2019 dürfen neben ambulanten Pflegediensten auch Betreuungsdienste und Alltagsbegleiterinnen und -begleiter diese Leistungen mit den Pflegekassen abrechnen. Sie sind meist wesentlich günstiger und bieten beispielsweise an, jemanden zu einer Behörde zu begleiten, ihr oder ihm beim Ausfüllen von Anträgen zu helfen oder Gesellschaft zu leisten.

Ältere Frau hilft alter Dame, die im Rollstuhl sitzt, in die Jacke
Hilfe beim Anziehen der Jacke: Alltagsbegleiter können bei Tätigkeiten unterstützen, die keine Pflegeleistungen sind. | © IMAGO / Westend61

Betreuungsdienste sind ambulante Dienstleistungsunternehmen, die Pflegebedürftige im Haushalt sowie im täglichen Leben unterstützen. Um von den Pflegekassen anerkannt zu werden, ist es notwendig, dass sie von einer Fachkraft geleitet werden oder mit einer solchen kooperieren. Diese muss, ebenso wie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, nicht aus der Pflege sein. Alltagsbegleiterinnen und -begleiter sowie Betreuungsassistentinnen und -assistenten betreuen Pflegebedürftige als Einzelpersonen und können ebenfalls mit den Kassen abrechnen.

Ziel der Alltagsbegleitung ist es, die Betroffenen so zu unterstützen, dass sie weitestgehend unabhängig in ihrem Zuhause wohnen und am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Die Betreuerinnen und Betreuer helfen Pflegebedürftigen beispielsweise beim Kochen, Einkaufen oder Putzen, aber auch dabei, ihre behördlichen und finanziellen Angelegenheiten zu regeln.

In einigen Regionen Deutschlands sind Betreuungsdienste vielleicht nicht verfügbar. Im August 2020 verzeichnete das Bundesgesundheitsministerium 46 zugelassene Anbieter, weitere 70 warteten auf ihre Zulassung. Ob es einen Betreuungsdienst vor Ort gibt, erfahren Interessierte in den Pflegestützpunkten sowie im Internet, etwa über den „Pflegelotsen“ der Pflegeversicherung.

„Viele Menschen kennen diese Angebote noch nicht oder wissen nicht, was ihnen zusteht“, sagt Stefan Heyde aus Nieder-Olm. Der gelernte Gesundheits- und Krankenpfleger bietet derzeit als Einzelperson eine Alltagsbegleitung und Betreuung insbesondere für Par­kin­­son­patienten und Demenzkranke an und wartet darauf, dass er diese erweitern kann. Dann will er Fachkräfte einstellen, denn die Nachfrage steigt.

Zu Beginn einer Betreuung bietet er ein Erstgespräch an, um sich kennenzulernen und den Betreuungsbedarf zu erfahren. Vier bis acht Wochen dauere es, bis sich die oder der Pflegebedürftige an die neue Person gewöhnt hat, sagt er. „Vertrauen ist wichtig, vor allem im Umgang mit Demenzkranken“, betont Heyde.
Im Schnitt kostet eine Stunde Betreuung etwa 24 Euro für haushaltsnahe Dienstleistungen und 34 Euro für Betreuung und Begleitung. Vorsicht ist geboten, wenn Anbieter ihre Preise nicht offenlegen, denn manche Dienstleister verlangen einen weitaus höheren Stundensatz. Hinzu kommen die Fahrtkosten, die das oft knappe Budget zusätzlich schmälern.


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Wer etwa Pflegegrad 1 hat, kann lediglich den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro dafür in Anspruch nehmen. Damit lassen sich monatlich zwischen drei und vier Stunden Hilfe finanzieren. Braucht man mehr Unterstützung, muss man die Differenz aus eigener Tasche bezahlen.

Die Leistungen des Betreuungsdiensts können aber auch über die Verhinderungspflege oder die Pflegesachleistung abgerechnet werden. Beides erhalten Pflegebedürftige erst ab Pflegegrad 2. Für Verhinderungspflege zahlt die Pflegekasse 1612 Euro pro Jahr. Die Pflegesachleistung kann bis zu 40 Prozent auch für Betreuungsleistungen verwendet werden. Sie beträgt 724 Euro bei Pflegegrad 2 und 2095 Euro bei Pflegegrad 5. Wer zusätzlich Pflegegeld bezieht (Kombinationsleistung), muss warten, bis der ambulante Betreuungsdienst mit der Pflegekasse abgerechnet hat, und bekommt das Pflegegeld dann im Folgemonat überwiesen.

VdK fordert Budget

Das ginge sicher auch einfacher: Seit Jahren fordert der Sozialverband VdK, alle Entlastungsangebote wie Entlastungsbetrag, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Budget zusammenzufassen. Damit würde das Abrechnungsverfahren vereinfacht, und Pflegebedürftige beziehungsweise deren Angehörige könnten unkompliziert und unbürokratisch die für sie passenden Leistungen auswählen.

Ähnlich sieht das auch Heyde: „Es wäre viel einfacher, wenn es nur einen Topf gäbe und sich jeder die Hilfe so zusammenstellen könnte, wie sie benötigt wird.“ Optimal wäre seiner Ansicht nach ein Jahresbudget, denn wenn pflegende Angehörige Urlaub machen, kommt es kurzfristig zu höheren Betreuungskosten, die in anderen Monaten wieder eingespart werden können.

Annette Liebmann

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    09.01.2023

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