7. Februar 2022
PFLEGE

Zuschuss zu Pflegekosten für Heimbewohner: Umstellung kann sich verzögern

Seit Anfang des Jahres 2022 werden Pflegebedürftige, die in einem Pflegeheim versorgt werden, finanziell entlastet. Die Höhe des Leistungszuschlags zum pflegebedingten Eigenanteil ist abhängig davon, wie lange die oder der Betroffene in einer stationären Einrichtung lebt. Allerdings kann es bei der Umstellung zu Verzögerungen kommen.

Symbolfoto: Ein Mann geht mithilfe eines Rollators; eine Frau in Kleidung einer Pflegerin hält ihn unterstützend am Arm fest
© Canva/Kzenon

Grund dafür sind die Daten für die Versorgungszeiten, die die Pflegekassen bis Ende November 2021 an die Einrichtungen melden sollten. Weil einige Kassen diese Informationen erst im Laufe des Dezembers weitergegeben haben, kann es dazu kommen, dass der Eigenanteil zu Jahresbeginn noch nach der alten Berechnung ermittelt wird. Spätestens im Februar sollte dann die Umstellung erfolgen, und das auch rückwirkend zum Januar.

Auf Abrechnung warten

Zwar sind die Träger verpflichtet, auf der Rechnung oder in einem Begleitschreiben darüber zu informieren, dass nach dem alten Modus abgerechnet wurde. Ob das tatsächlich erfolgt, ist allerdings nicht sicher. Der Sozialverband VdK empfiehlt, erst einmal die Februar-Abrechnung abzuwarten. Taucht darin keine Rückzahlung für Januar auf, sollte man die Einrichtung bitten, den pflegebedingten Eigenanteil sowie die Ausbildungskosten zu korrigieren.

Pflegebedürftige, die stationär versorgt werden, erhalten ab 2022 je nach Verweildauer einen Zuschuss. Der Leistungszuschlag wird für die pflegerische Versorgung inklusive der Ausbildungskosten gewährt. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten müssen weiterhin in vollem Umfang bezahlt werden.

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5, die neu in einer Einrichtung leben, erhalten einen Zuschuss in Höhe von fünf Prozent. Bei mehr als einem Jahr Verweildauer wird ein Leistungszuschlag in Höhe von 25 Prozent gewährt. Ab dem dritten Jahr steigt der Zuschlag auf 45 Prozent, ab dem vierten Jahr dauerhaft auf 70 Prozent. Die Zeit, in der die oder der Betroffene bereits im Heim lebt, wird anerkannt, angefangene Monate werden voll angerechnet.

Der VdK kritisiert, dass die Reform die Eigenanteile für die Pflege nicht begrenzt, sondern lediglich deren Anstieg bremst. Diese Wirkung ist voraussichtlich Ende 2023 schon verpufft. Der Sozialverband fordert eine Pflegevollversicherung, um die pflegebedingten Kosten dauerhaft zu senken. „So war es mal angedacht, als die Pflegeversicherung ins Leben gerufen wurde, und so muss es jetzt endlich umgesetzt werden“, bekräftigt VdK-Präsidentin Verena Bentele.

ali


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