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Pflegegeld, Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege und Tagespflege wurden seit 2017 nicht mehr an den Preisverfall angepasst. Dagegen will der Sozialverband VdK rechtlich vorgehen. Mehr als 50 Pflegebedürftige und deren Angehörige aus allen Teilen Deutschlands haben sich gemeldet, um den VdK als Klägerin oder Kläger zu unterstützen.
Derzeit prüft die Bundesrechtsabteilung des Sozialverbands VdK Deutschland, ob die geschilderten Fälle für eine Klage geeignet sind. Ziel ist es, durch alle Instanzen zu gehen, um eine Verfassungsbeschwerde zu erreichen. Selbst klagen darf der Sozialverband VdK nicht – das dürfen nur die Betroffenen, die sich vom VdK aber vertreten lassen können. Um eine möglichst breite Wirkung zu erzielen, wurden Pflegebedürftige aus allen Bundesländern gesucht, die Pflegegeld beziehen. Nach derzeitigem Stand stehen ausreichend Klagewillige zur Verfügung.
Bis es zu einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht kommen kann, ist es ein weiter Weg: In einem ersten Schritt beantragen die Betroffenen die Überprüfung der aktuellen Pflegegeldbescheide und legen dann Widerspruch ein. Mit dem Erhalt des Widerspruchsbescheids kann Klage bei den örtlichen Sozialgerichten erhoben werden. Erst dann kann sich das Landessozialgericht mit dem Fall befassen. Vorletzte Instanz ist das Bundessozialgericht. Kommt auch dieses zu keinem zufriedenstellenden Urteil, ist der Weg frei für eine Verfassungsbeschwerde. Das Bundesverfassungsgericht entscheidet schließlich, ob der Gesetzgeber das Pflegegeld sowie alle anderen Pflegeleistungen alle drei Jahre an die Inflation anpassen muss.
Die Bundesregierung hatte ursprünglich geplant, ab 2021 die Beträge für alle Pflegeleistungen rückwirkend an die Inflation anzupassen. Um die Zuschüsse für die stationäre Pflege zu finanzieren, hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn jedoch beschlossen, die Erhöhung des Pflegegelds, des Entlastungsbetrags, der Verhinderungs- und der Tagespflege bis 2025 auszusetzen. Die ambulante Pflegesachleistung wird wegen der Lohnerhöhungen um fünf Prozent erhöht, die Inflation ist dabei aber noch nicht berücksichtigt.
Für die Betroffenen heißt das, dass sie künftig deutlich weniger Leistungen für ihr Geld bekommen werden. Die Rechtsexperten des VdK sehen hier eine deutliche Ungleichbehandlung zwischen den häuslich und den stationär versorgten Pflegebedürftigen.
Ali
Schlagworte Pflegereform | Pflegegeld | Klage | Ungleichbehandlung | Bundesverfassungsgericht | pflegende Angehörige | Pflegegelderhöhung
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