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Arzt kann pflegenden Angehörigen Schiebe- und Bremshilfe verordnen
Ein Pflegebedürftiger mit Rollstuhl bringt einiges an Gewicht auf die Waage. Viele pflegende Angehörige haben Probleme mit dem Schieben. Leichter geht es mit einer elektrischen Schiebe- und Bremshilfe. Sie kann, wenn notwendig, vom Arzt verordnet werden.
Eine Schiebe- und Bremshilfe ist ein elektrischer Zusatzantrieb für einen manuellen Rollstuhl, der nachträglich montiert werden kann. Sie besteht aus Rädern und einem kleinen Motor, der den Rollstuhl antreibt, sowie einer Stange mit einem Griff. Die Konstruktion lässt sich mit wenigen Handgriffen an den Rollstuhl montieren und wieder abbauen. Sie sorgt bei Steigungen und auf langen Strecken für Entlastung. Geht es bergab, bremst der Motor den Rollstuhl ab.
Die Preisspanne für Schiebehilfen ist groß. Die günstigsten Modelle sind ab 1500 Euro erhältlich. Vor dem Kauf sollte man unbedingt abklären, ob das gewünschte Modell für den vorhandenen Rollstuhl geeignet ist.
Die elektrische Schiebehilfe kann von der Krankenkasse bezahlt werden, wenn der Arzt die Notwendigkeit bescheinigt. Er stellt eine Hilfsmittelverordnung aus, in der er ein geeignetes Modell empfiehlt. Die Unterlagen werden bei der Kasse eingereicht. Wird das Hilfsmittel genehmigt, handelt es sich meist um eine Leihgabe, die zurückgegeben werden muss, wenn sie nicht mehr benötigt wird.
Annette Liebmann
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