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Genug Personal auf den Stationen in Krankenhäusern, wo es besonders nötig gebraucht wird: Damit wollte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) den Pflegenotstand lindern. Doch profitieren Patienten in Krankenhäusern von dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz, das Anfang dieses Jahres in Kraft getreten ist?
Die neue Pflegepersonaluntergrenze regelt, um wie viele Patienten sich eine Pflegekraft im Krankenhaus höchstens kümmern darf. Diese Mindestbesetzung gilt nur in sogenannten pflegeintensiven Bereichen. Dazu zählen die Intensiv- und Unfallmedizin, die Kardiologie und die Geriatrie. Für eine kardiologische Station bedeutet das beispielsweise, dass eine Pflegekraft in der Tagschicht zwölf und in der Nachtschicht höchstens 24 Patienten betreuen darf.
„Die Belastung der Mitarbeiter hat sich durch die Untergrenzen nicht verringert“, schätzt Peer Köpf, stellvertretender Geschäftsführer des Dezernats Personalwesen und Krankenhausorganisation der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) ein. Die festgelegten Pflegepersonaluntergrenzen könnten deshalb nur eine vorübergehende Maßnahme sein, um problematische Unterbesetzungen zu identifizieren und gegenzusteuern. Zudem habe sich durch die neue Regelung die Bürokratie erhöht. Das bedeutet, dass zusätzliches Personal teilweise damit beschäftigt sei, zu dokumentieren und nicht explizit dem Patienten in der Pflege zugutekommt. „Wir brauchen ein wirksames Instrument, das den realen Pflegebedarf in Kliniken bemisst“, so Köpf. Dabei müssten auch Besonderheiten des jeweiligen Krankenhauses einfließen.
Für den Sozialverband VdK steht fest: Untergrenzen, die nur für ausgewählte Bereiche gelten, führen nicht zu mehr Personal, sondern zu Personalverschiebungen. Damit setze man falsche Anreize, statt die Patientensicherheit als Maßstab zu nehmen. Zudem führen Untergrenzen dazu, dass möglicherweise auf eine bessere Personalausstattung verzichtet wird. Ohne die zeitnahe Einführung eines verpflichtenden und am Pflegebedarf des Patienten ausgerichteten Pflegepersonalbemessungs-Instruments werde die Pflegekrise in den Krankenhäusern auch künftig nicht gelöst werden können.
Die Rückmeldungen aus Kliniken, die bei der DKG eingegangen sind, bestätigt diese erste Einschätzung: zu viel Bürokratie, zu wenig Entlastung des Personals, kaum spürbare Verbesserungen für Patienten. Ein positives Beispiel kann der DKG-Experte Köpf aus der Praxis nennen: Einige Krankenhäuser stellen derzeit eine zusätzliche Kraft für die Nachtwache ein, auf die zwei Stationen zugreifen können. Bisher gibt es pro Station eine Krankenschwester oder einen Krankenpfleger für die Nachtschicht. Durch die Aufstockung gebe es eine gewisse Entlastung und mehr Sicherheit für das Personal und letztendlich auch für die Patienten. Wenn es in der Nacht beispielsweise zu mehreren Komplikationen kommt, könnten sich nun zwei Fachkräfte darum kümmern.
Wie wird in der Praxis sichergestellt, dass die Untergrenzen für Personal eingehalten werden? Die Krankenhäuser müssen für die einzelnen Monate Durchschnittswerte der Personalbesetzung ermitteln und dabei zwischen verschiedenen Stationen und Schichten differenzieren. Unabhängige Wirtschaftsprüfer kontrollieren, ob die Untergrenzen eingehalten werden. Krankenhäuser, die sich nicht an diese Vorgaben halten, müssen Vergütungsabschläge hinnehmen.
ikl
Schlagworte Pflegepersonaluntergrenze | Pflegekräfte | Krankenhaus | Pflegepersonal-Stärkungsgesetz
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