27. September 2018
PFLEGE

Entlastungsbetrag Pflege

Bis Ende 2018: Geld für 2015 und 2016 beantragen

Wer zu Hause gepflegt wird, hat Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag. Dies gilt für Betroffene mit den Pflegegraden 1 bis 5. Wichtig zu wissen ist, dass auch bisher nicht geltend gemachte Ansprüche aus den Jahren 2015 und 2016 noch nicht verfallen sind, sondern bis zum 31. Dezember 2018 abgerufen werden können.

Symbolfoto: Eine Frau steht am Herd und kocht. Eine Seniorin sitzt daneben auf einem Küchenstuhl, schaut zu.
Hilfe im Haushalt: Auch das kann für Pflegebedürftige eine wichtige Unterstützung im Alltag sein. Der Entlastungsbetrag kann dafür aufgewendet werden - solange der Anbieter anerkannt ist. | © imago/PPE

Seit 2015 gibt es in der Pflegeversicherung auf Antrag Geld für zusätzliche Entlastungsleistungen, wenn Pflegebedürftige zu Hause betreut werden und eine Pflegestufe (seit 2017: Pflegegrad) vorliegt. Die Betroffenen haben für 2015 und 2016 Anspruch auf jeweils einen Grundbetrag von 104 Euro monatlich. Menschen mit einer erheblich eingeschränkten Alltagskompetenz, beispielsweise mit einer schweren Demenz, bekommen für 2015 und 2016 jeweils monatlich 208 Euro.

Seit 2017 gibt es nur noch einen einheitlichen Betrag von monatlich 125 Euro. Das Geld kann bis sechs Monate nach Ende des Kalenderjahres abgerufen werden, für 2018 also spätestens bis Ende Juni 2019. Beträge für nicht abgerufene Leistungen verfallen anschließend!

Übersicht: Bis wann muss man die Leistungen abrufen?

  • Ansprüche aus den Jahren 2015/2016 müssen bis 31.12.2018 genutzt werden. Ab 1.1.2019 verfallen sie.
  • Ansprüche aus dem Jahr 2017: sind bereits verfallen (zum 1.7.2018)
  • Ansprüche aus dem Jahr 2018 müssen bis 30.6.2019 genutzt werden. Ab 1.7.2019 verfallen sie.

Wofür kann man den Entlastungsbetrag nutzen?

Die Mittel sind zweckgebunden. Sie können für

  • Leistungen der Tages- und Nachtpflege,
  • Leistungen der Kurzzeitpflege und
  • Leistungen ambulanter Pflegedienste
  • anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag genutzt werden.

Ambulante Leistungen zur Selbstversorgung stehen den Pflegegraden 2 bis 5 nur für zusätzliche Betreuung und hauswirtschaftliche Versorgung zu, nicht für Pflege, denn diese ist bereits anderweitig abgedeckt.

Welche Anbieter kann man für den Entlastungsbetrag in Anspruch nehmen?

Die in Anspruch genommenen Leistungen müssen zugelassen sein, damit die Kosten übernommen werden. Welche Anbieter es gibt, erfährt man bei der Pflegekasse und den Pflegestützpunkten. Das Geld wird nicht in bar ausgezahlt. Die Quittungen beziehungsweise Rechnungen müssen bei der Pflegekasse eingereicht werden.

Betroffene sollten prüfen, ob sie nicht abgerufene Beträge bis Ende des Jahres 2018 noch für eine Kurzzeitpflege, Tagespflege oder andere Leistungen einsetzen können, beispielsweise um pflegende Angehörige zu entlasten.

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Schlagworte Pflege | Pflegeversicherung | Entlastungsbetrag

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