9. Juli 2018
PFLEGE

Noch immer Probleme mit Hilfsmittel-Versorgung

Mit dem neuen Gesetz zur Heil- und Hilfsmittelversorgung von 2017 sollte sich die Versorgung von Patienten und Versicherten mit Hilfsmitteln verbessern und das Genehmigungsverfahren der Krankenkassen durchschaubarer werden. Aber ganz erfüllt haben sich die Erwartungen nicht, nach wie vor hapert es bei der Versorgung mit Hilfsmitteln.

Ein Mädchen trägt ein Hörgerät am Ohr.
Hilfsmittel Hörgerät: Patienten müssen mit den Kassen um Leistungen kämpfen. | © imago/Niehoff

Seit 2017 darf der Preis nicht mehr das einzige ausschlaggebende Kriterium für die Vergabe von Hilfsmitteln sein. Die Kassen müssen in ihre Entscheidung auch die Versorgungsqualität einbeziehen. Die Faktoren Qualität, Zugänglichkeit zur Leistung und Service rund um den Gebrauch des Produkts sollten zu mindestens 50 Prozent berücksichtigt werden.

Ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Heil- und Hilfsmittelversorgung (HHVG) zeigt sich, dass einige Krankenkassen nach wie vor die Qualität außer Acht lassen. Im Frühjahr setzte das Bundesversicherungsamt die Hilfsmittelverträge mehrerer Kassen außer Kraft. Die Behörde ist der Ansicht, dass die Ausschreibungen für Produkte der Stomaversorgung, Beatmungsgeräte und Inkontinenzprodukte nicht hätten stattfinden dürfen, da in diesen Bereichen hoher Beratungsbedarf besteht. Viele behinderte, chronisch kranke und ältere Menschen sind auf einen guten persönlichen Service angewiesen, um das passende Produkt zu finden und richtig einsetzen zu können.

Versorgung mit Hilfsmitteln: viele Beschwerden

Die Erfahrung des VdK zeigt: Häufig lehnen Krankenkassen Anträge ab oder verweisen auf günstigere, aber minderwertige Produkte. Marlen Holnick, Leiterin der Abteilung Sozialpolitik und Sozialrecht beim VdK-Landesverband Rheinland-Pfalz, erreichen nach wie vor viele Beschwerden. „Die Rechtsansprüche für die Versicherten sind mit dem Gesetz besser geworden. Aber nach wie vor wird dem Preis oft ein höheres Gewicht eingeräumt als der Qualität eines Hilfsmittels“, berichtet sie. „So werden Leistungen nicht selten zögerlich gewährt, abgelehnt oder aber der Patient muss die Mehrkosten tragen.“

Dauerbrenner bei den Hilfsmitteln seien Inkontinenzprodukte, Rollstühle und Hörgeräte. „Manchmal ist ein behindertes Kind schon aus dem Rollstuhl herausgewachsen, während sich dessen Eltern noch mit der Krankenkasse um die Kostenübernahme streiten.“ Der GKV-Spitzenverband weist darauf hin, dass es für eine erste Zwischenbilanz noch zu früh sei. Die Umsetzung des HHVG werde noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Grundsätzlich begrüße der Verband die Maßnahmen, die eine verbesserte Versorgungsqualität im Blick haben. Hierfür habe der GKV-Spitzenverband Rahmenempfehlungen erstellt.

Derzeit würden die Krankenkassen Leistungserbringer und Vertragspartner überprüfen. Zudem solle bis Ende des Jahres das Hilfsmittelverzeichnis überarbeitet und fortgeschrieben werden. Für die lange Wartezeit bis zur Umsetzung des Gesetzes hat Holnick wenig Verständnis: „Der Versicherte hat bereits am Tag des Inkrafttretens einen Rechtsanspruch.“ Der Bereich der Heil- und Hilfsmittel ist so problematisch wie kaum ein anderer im deutschen Gesundheitssystem. Der VdK fordert seit Langem mehr Qualität, Wahlmöglichkeiten, Transparenz und eine unabhängige Beratung. Ziel muss es sein, dass Versicherte die richtigen Hilfen erhalten, um ihren Alltag trotz Einschränkungen selbstbestimmt bewältigen zu können.

Der Sozialverband VdK berät seine Mitglieder gerne, wenn die Krankenkasse einen Antrag auf Kostenübernahme eines Hilfsmittels ablehnt. Wenden Sie sich einfach an die VdK-Geschäftsstelle in Ihrer Nähe.


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ali

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