4. Juni 2018
PFLEGE

VdK-Stellungnahme zur Senkung von Eigenanteilen in Pflegeheimen

Anläßlich der heutigen Anhörung im Ausschuss für Gesundheit im Bundestag zum Antrag der Fraktion DIE LINKE "Eigenanteile in Pflegeheimen senken - Menschen mit Pflegebedarf finanziell entlasten" am 4. Juni 2018 hat der Sozialverband VdK als zur Anhörung geladener Verband eine Stellungnahme erstellt.

Symbolfoto: Seniorin mit Rollator auf dem Gang eines Pflegeheims
© imago/imagebroker

In Ihrem Antrag fordert die Fraktion die LINKE insbesondere, dass die Bundesregierung Maßnahmen ergreifen soll, die dazu führen,

  • dass die Eigenanteile in Pflegeheimen gedeckelt und festgeschrieben werden, so dass Erhöhungen ausgeschlossen werden und in der Folge den einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) schrittweise zu senken,
  • dass die Pflegeversicherung zu einer Pflegevollversicherung umgestaltet wird und
  • dass sichergestellt ist, dass eine flächendeckende Bezahlung der Pflegekräfte nicht zu Lasten der Menschen mit Pflegebedarf und der Versicherten erfolgt. Hierzu sei der Pflegevorsogefond umzuwidmen sowie die medizinische Behandlungspflege in stationären Pflegeeinrichtungen durch die Krankenversicherung zu finanzieren.

Aus Sicht der Sozialverbandes VdK ist es richtig und dringend notwendig, die Eigenanteile für Menschen mit Pflegebedarf zu senken. Eine Senkung von Eigenanteilern darf sich aber nicht nur auf den einrichtungseinheitlichen Eigenanteil für Menschen in Pflegeheimen begrenzen, sondern muss auch für die ambulante Pflege umgesetzt werden. Das Gleiche gilt für die flächendeckende tarifliche Bezahlung als Grundbedingung für eine angemessene Honorierung der Arbeit der Pflegekräfte.

Der Überlegung für die tarifliche Bezahlung der Pflegekräfte den Pflegevorsorgefonds abzuschaffen bzw. umzuwidmen kann gefolgt werden. Die Mittel werden aber dafür nicht ausreichen. Der Sozialverband VdK fordert neben einer Stärkung der Einnahmeseite der Pflegeverischerung die Etablierung eines steuerfinanzierten Bundeszuschusses. Dieser Steueranteil könnte sowohl für die Mehrkosten aus der tariflichen Bezahlung der Pflegekräfte, aber auch für Kosten herangezogen werden, die entweder eher infrastrukturelle Fragestellungen berühren oder gesamtgesellschaftliche Aufgaben betreffen. Damit würden die Pflegehaushalte deutlich entlastet und in die Lage versetzt werden, ihre Pflege - ohne Rückgriff auf soziale Unterstützumgssysteme - selbst zu finanzieren.

Unabhängig davon hält der VdK es für richtig, dass die medizinische Behandlungspflege in stationären Pflegeeinrichtungen durch die Krankenverischerung zu finanzieren ist.

Stellungnahme hier herunterladen:


Lesen Sie mehr:

Pressemitteilung
Symbolfoto: Eine ältere Dame sitzt in einem Rollstuhl in ihrem Zimmer in einem Pflegeheim. Sie sitzt mit dem Rücken zur Kamera.
4.6.2018 - Die Interessenverbände der Pflegebedürftigen, darunter der Sozialverband VdK, fordern, dass die Leistungen der Pflegekassen jährlich automatisch angepasst werden müssen. | weiter
04.06.2018 | verantwortlich: Cornelia Jurrmann, Telefon: 030 / 92 10 580-401

Schlagworte Pflegeheim | Eigenanteil | Pflegebedürftige | Kosten | Pflegepolitik

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