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Mit dem Alter lassen Kraft und Mobilität nach. Meist ist das ein schleichender Prozess: Nach und nach fallen alltägliche Aufgaben immer schwerer. Mit Hilfsmitteln können altersbedingte Einschränkungen teils kompensiert werden. Allerdings: Die Versorgung von Patienten und Pflegebedürftigen mit Hilfsmitteln ist nicht immer einfach, sie müsste dem VdK nach verbessert werden.
Hilfsmittel sollen körperliche Defizite ausgleichen und gehören daher zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen. Alle Hilfsmittel verfolgen dabei ein Ziel: Ältere Menschen sollen möglichst selbstständig leben können.
Grundsätzlich gilt: Ein Versicherter hat Anspruch auf ein Hilfsmittel, wenn es den Erfolg einer Behandlung sichert, einer drohenden Behinderung vorbeugt oder eine solche ausgleicht. Das Hilfsmittel verschreibt der Arzt. Die Verordnung muss erst von der Krankenkasse genehmigt werden, bevor sie beim sogenannten Leistungserbringer, zum Beispiel einem Sanitätshaus, eingelöst werden kann. Mit welchen Leistungserbringern die Krankenkasse die Versorgung für ihre Versicherten vertraglich vereinbart hat, sollte man zuvor ebenfalls erfragen.
Hilfsmittel sind Rollatoren und Rollstühle, Hörhilfen, Sehhilfen, Prothesen oder Kompressionsstrümpfe und andere Gegenstände, die im Einzelfall medizinisch erforderlich sind. Welche Produkte als Hilfsmittel anerkannt sind und von der Kasse bezahlt werden, steht im Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenversicherungen. Der Hilfsmittelkatalog wird regelmäßig angepasst. Eine aktuelle Neuaufnahme ist beispielsweise das Exoskelett. Mit diesen Geräten, im Volksmund auch Roboteranzug genannt, können zum Beispiel Paraplegiker wieder laufen. Die bis zu 100.000 Euro teuren Geräte können zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnet werden, sobald einzelne Hersteller ihre konkreten Produkte haben aufnehmen lassen.
Doch kaum ein anderer Bereich im deutschen Gesundheitssystem ist so problematisch wie der der Hilfsmittel. Die Erfahrung des Sozialverbands VdK zeigt: Immer öfter lehnen Krankenkassen Anträge ab oder verweisen auf günstigere, aber untaugliche Produkte. Die Beratung lässt zu wünschen übrig, und das System von Festbeträgen und Vertragspreisen der Kassen ist kaum zu durchschauen. Der VdK fordert daher mehr Qualität, Wahlmöglichkeiten, Transparenz und eine unabhängige Beratung. Viele Menschen, die aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung auf diese Produkte angewiesen sind, haben immer wieder Schwierigkeiten mit ihrer Krankenkasse und suchen Hilfe beim VdK.
Zu Problemen kommt es beispielsweise, wenn der Patient statt des Kassenmodells einen teureren Rollstuhl gekauft hat. Fällt eine Reparatur an, verweigern Kassen häufig die Kostenübernahme oder eine Kostenbeteiligung. Der VdK spricht sich dafür aus, dass die Qualität eines Hilfsmittels und die angemessene Versorgung des Patienten im Mittelpunkt stehen. „Es kann nicht sein, dass Menschen zusätzlich benachteiligt werden, die an einer Krankheit leiden oder mit einer Behinderung leben. Dass diese Menschen um passgerechte Leistungen wie ein Hilfsmittel kämpfen müssen, ist entwürdigend“, so VdK-Präsidentin Ulrike Mascher. Sie seien auf Produkte wie orthopädische Schuhe oder Rollstühle angewiesen, um ihren Alltag selbstständig zu bewältigen und am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Die VdK-Präsidentin kritisiert, dass die Versorgung im Hilfsmittelbereich in den letzten Jahren immer komplexer und intransparenter geworden ist. Das System von Festbeträgen und Vertragspreisen der Krankenkassen sei für Versicherte kaum noch zu durchschauen.
Einen ersten Schritt in Richtung einer besseren Versorgung mit Hilfsmitteln ist mit dem Heil- und Hilfsmittelversorgungsstärkungsgesetz, das am 11. April 2017 in Kraft getreten ist, erreicht worden. Demnach darf der Preis nicht mehr das alleinige ausschlaggebende Kriterium sein. Die Kasse muss auch die Kriterien „Qualität“, „Zugänglichkeit zur Leistung“ und „Einweisung in den Gebrauch“ mindestens zu 50 Prozent in die Entscheidung mit einbeziehen.
Doch der Sozialverband VdK sieht immer noch viele Schwachstellen bei der Versorgung mit Hilfsmitteln, zum Beispiel die Art und Weise der Beratung. „Wir brauchen eine unabhängige Beratung, damit das jeweilige Hilfsmittel zum Patienten und seinem Alltag und Erfordernissen passt und auch wirklich hilft“, so Ulrike Mascher.
Tipps: Neben den Hilfsmitteln, die von der gesetzlichen Krankenversicherung finanziert werden, gibt es verschiedene Produkte, die von der Pflegeversicherung übernommen werden. Zu den nicht erstattungsfähigen Hilfsmitteln gehören Gebrauchsgegenstände wie Heizdecken oder Haushaltsgeräte.
Die Krankenkassen übernehmen die mit den Leistungserbringern vereinbarten Preise. Für einen Teil der Hilfsmittel gelten Festbeträge. Die Hilfsmittelanbieter sind jedoch nicht verpflichtet, jedes Produkt zum Festpreis anzubieten, und verlangen häufig Aufschläge. Diese Mehrkosten müssen von dem Versicherten selbst gezahlt werden. Man sollte also schon vorab gezielt nach Hilfsmitteln zum Festpreis fragen.
Der gesetzliche Eigenanteil des Patienten beträgt zehn Prozent der Kosten, jedoch mindestens fünf und höchstens zehn Euro. Bei Hilfsmitteln, die zum Verbrauch bestimmt sind (zum Beispiel Windeln bei Inkontinenz), ist die Zuzahlung auf höchstens zehn Euro im Monat beschränkt. Wird die Kostenübernahme für ein Hilfsmittel durch einen Leistungsträger abgelehnt, kann in der Regel innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch eingelegt werden.
Solange die Genehmigung der Krankenkasse nicht vorliegt, – auch nicht während eines Widerspruchs- oder Klageverfahrens. Zwar bekommen Betroffene im Nachhinein die Kosten erstattet, wenn sich am Ende herausstellt, dass das Hilfsmittel zu Unrecht verweigert wurde. Falls jedoch die Krankenkasse Recht bekommt, bleiben Patienten letztendlich auf den Kosten sitzen.
Der Sozialverband VdK berät seine Mitglieder, wenn die Krankenkasse einen Antrag auf Kostenübernahme eines Hilfsmittels ablehnt. Wenden Sie sich gern an die VdK-Geschäftsstelle in Ihrer Nähe.
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In unserem Video erfahren Sie, wie Ulrike Mascher die gesetzlichen Regelungen zur Versorgung von Patienten und Pflegebedürftigen mit Hilfsmitteln bilanziert.
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Schlagworte Hilfsmittel | gesetzliche Krankenkassen | Patient | pflegebedürftig | Widerspruch | Sozialverband
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