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Neben den reinen Pflegekosten fallen bei der Pflege in einem Heim für die Bewohner Kosten für Unterbringung und Verpflegung sowie Investitionskosten an. Letztere haben sich zu einer erheblichen finanziellen Belastung entwickelt. Eigentlich müssten sich die Bundesländer beteiligen, tun dies aber nicht.
Wer in einem Heim gepflegt wird, muss gewissermaßen drei verschiedene Rechnungen bezahlen:
Pflegekosten. Dies sind die Kosten für die reinen pflegerischen Versorgungsleistungen. Nur an diesen beteiligt sich die Soziale Pflegeversicherung mit einem Festbetrag je nach Pflegegrad. Die Differenz zwischen den Pflegekosten und der Pflegeversicherungsleistung bezahlen die Bewohner aus der eigenen Tasche.
Unterkunftskosten. Dies sind die Kosten für Unterbringung und Verpflegung. Sie können je nach Standort, Ausstattung und Leistungsangebot des Heims stark variieren und müssen von den Bewohnern in voller Höhe selbst getragen werden.
Investitionskosten. Dies sind die Kosten für Aus-, Umund Neubauten, für technische Ausstattung, für Investitionsgüter wie Fuhrpark oder Einrichtungsgegenstände sowie für Instandhaltung. Sie können auf die Heimbewohner umgelegt werden.
Um eine angemessene pflegerische Infrastruktur zu gewährleisten, sind die Bundesländer nach § 9 Sozialgesetzbuch XI verpflichtet, sich an den Investitionskosten für Pflegeeinrichtungen zu beteiligen. Allerdings kommen nur noch wenige Bundesländer dieser Verpflichtung nach und wenn, dann sehr unzureichend. Dies hat dazu geführt, dass sich in den vergangenen Jahren die Investitionskosten in vielen Bundesländern zu einer erheblichen finanziellen Belastung für Heimbewohner entwickelt haben.
Innerhalb Deutschlands variieren die Kostensätze beträchtlich: Mit im Schnitt 8,65 Euro pro Person und Tag zahlen Heimbewohner in Sachsen-Anhalt nur etwa halb so viel wie in Nordrhein-Westfalen, wo täglich 17,46 Euro in Rechnung gestellt werden. Im Einzelfall kann sich der Investitionskostenanteil, den der Bewohner tragen muss, auf bis zu 1.500 Euro im Monat belaufen.
Pflegebedürftige, die diese Kosten nicht mehr tragen können, können beim Sozialamt Pflegewohngeld beantragen. Dies ist je nach Bundesland unterschiedlich geregelt. Letztendlich kommt damit jedoch wieder der Steuerzahler für die unzureichende Beteiligung der Bundesländer an den Investitionskosten von Pflegeeinrichtungen auf – ein Nullsummenspiel.
Der Sozialverband VdK spricht sich daher für eine stärkere öffentliche Förderung der Investitionskosten und insgesamt für eine Steuerfinanzierung aller Infrastruktur-Maßnahmen im Bereich Pflege aus, wie dies gesetzlich gefordert ist.
VdK-Standpunkt und Forderungen zum Thema Pflege. Pflegebedürftigkeit wird zunehmend zum Armutsrisiko. Viele pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen können sich eine professionelle Pflege kaum noch leisten, weil ihr Eigenanteil immer höher wird. Die Kosten für die Pflege galoppieren den Geldleistungen der Pflegeversicherung davon.
Schlagworte Pflege | Pflegeheim | Heimkosten | Soziale Spaltung stoppen | Bundestagswahl | Forderungen | Pflegebedürftige | Kosten | Sozialamt | Pflegewohngeld | Pflegeversicherung
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VdK-Standpunkt und Forderungen zum Thema Pflege. Pflegebedürftigkeit wird zunehmend zum Armutsrisiko. Viele pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen können sich eine professionelle Pflege kaum noch leisten, weil ihr Eigenanteil immer höher wird. Die Kosten für die Pflege galoppieren den Geldleistungen der Pflegeversicherung davon.
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