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Laut Grundgesetz kann in Ausnahmesituationen eine einmalige Vermögensabgabe erhoben werden. Diese Möglichkeit sollte für den Abbau der durch die Corona-Pandemie entstandenen Schulden jetzt genutzt werden. Die Kosten der Krise müssen sozial gerecht verteilt werden. Bisher zahlen Menschen in Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit, Selbstständige im Lockdown und Menschen, die ihren Minijob verloren haben, die Rechnung alleine. Es wäre ein notwendiges Zeichen für Solidarität, wenn sich auch sehr reiche Menschen deutlich mehr an der finanziellen Bewältigung der Krise beteiligen und den Staatshaushalt entlasten.
Schon vor der Corona-Krise zählte Deutschland zu den Ländern, in denen Vermögen sehr ungleich verteilt sind. Dazu trägt auch eine im Vergleich mit anderen europäischen Ländern und Industrienationen sehr liberale Steuerpolitik bei.
Eine einmalige Vermögensabgabe wird auf Vermögen fällig, das über einem Freibetrag von mindestens einer Million Euro liegt. Selbstbewohnte Häuser und Wohnungen sollten von der Abgabe ausgenommen bleiben. Die Vermögensabgabe würde weniger als ein Prozent der Bevölkerung betreffen, hätte aber einen großen Effekt. Mit der Abgabe wären zusätzliche Einnahmen in Milliardenhöhe möglich. Die konkrete Höhe ist von der Ausgestaltung der Abgabe abhängig.
Die Besteuerung von hohen und höchsten Vermögen und Einkommen muss fairer gestaltet werden. Verbrauchssteuern und die Mehrwertsteuer belasten Menschen mit geringerem Einkommen proportional weit höher. Die Schere zwischen Arm und Reich geht in Deutschland immer weiter auseinander.
Unternehmen wie Facebook, Amazon oder Google sind mit ihren Online-Geschäften die Gewinner der Krise, werden steuerlich aber kaum belastet. Hier ist die Einführung einer Digitalsteuer sinnvoll. Auch für Finanztransaktionen muss es wieder eine Steuer geben. Derzeit sind am Finanzmarkt durch den Handel mit Wertpapieren und Derivaten trotz Corona-Krise immer noch enorm hohe Gewinne möglich.
Reichtum wird selten erarbeitet, sondern meistens vererbt. Oberhalb hoher Freibeträge sollten Erbschaften und Schenkungen deutlich stärker besteuert werden. Privat genutztes Wohneigentum wie das Einfamilienhaus bleibt davon ausgenommen.
Jährlich entgehen dem deutschen Fiskus durch Steuerhinterziehung rund 125 Milliarden Euro an Steuereinnahmen. Wenn nur bereits bestehende Steuergesetze konsequent zur Anwendung kämen, wäre schon viel gewonnen. Deshalb muss in eine bessere Bekämpfung von Steuerhinterziehung und -vermeidung investiert werden. Jede Steuerfahnderin und jeder Steuerfahnder bringt das Vielfache der Personalkosten durch Steuereintreibung zurück.
Die Bundestagswahl 2021 steht unter dem Eindruck der Corona-Krise. Wie geht es jetzt weiter?
Mit seiner Aktion zur Bundestagswahl 2021 will der VdK kritische Fragen an die Politik stellen und Lösungen aufzeigen, wie der gemeinsame Weg aus der Krise gelingen kann.
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