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20,8 Millionen Rentnerinnen und Rentner leben in Deutschland. 5,7 Millionen Menschen über 55 Jahre sind von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht – das heißt jeder fünfte!
Die durchschnittlichen Neurenten sinken kontinuierlich. Im Jahr 2015 lag der durchschnittliche Auszahlungsbetrag von Erwerbsminderungsrenten bei nur noch 672 Euro und der von Altersrenten bei 810 Euro. Die Zahl armer Rentner wird in Zukunft voraussichtlich deutlich ansteigen.
Ein Indiz dafür sind immer mehr Rentner, die Leistungen der Grundsicherung beantragen müssen. Während Ende 2003 „nur“ knapp 260.000 Menschen ab 65 Jahre Grundsicherung bezogen, waren es Ende 2015 über 530.000. Die Anzahl der Rentner, die Anspruch auf Grundsicherung haben, dürfte in Wahrheit noch deutlich höher liegen, weil viele aus Scham gar keinen Antrag stellen – Stichwort „verschämte Armut“. Neben den Problemen am Arbeitsmarkt – Langzeitarbeitslosigkeit, Niedriglöhne, Teilzeitarbeit, befristete Arbeitsverträge – tragen die Rentenreformen der letzten 20 Jahre dazu bei, dass das Rentenniveau fortlaufend sinkt und Altersarmut steigt.
Das Standardrentenniveau ist ein abstrakter Wert, der sich durch den Vergleich der sogenannten Standardrente – der Rente, die ein Durchschnittsverdiener nach 45 Beitragsjahren erhält – mit dem Durchschnittseinkommen aller Erwerbstätigen im selben Jahr als prozentualer Wert ergibt.
Das Rentenniveau (netto vor Steuern) lag im Jahr 2000 noch bei 52,9 Prozent. Es ist bis 2016 bereits auf 48 Prozent gefallen. Nach neuen Modellrechnungen wird das gesetzlich verankerte Mindestsicherungsniveau von 43 Prozent nach 2030 unterschritten und bis 2045 sogar auf unter 42 Prozent sinken, wenn der Gesetzgeber nicht gegensteuert. Demzufolge werden immer mehr Rentner nur noch eine Rente unterhalb der Grundsicherungsschwelle von 769 Euro (2015) erhalten.
Die Finanzierung höherer Rentenleistungen ist aus Sicht des VdK möglich, wenn der Beitragssatz zur Rentenversicherung moderat angehoben wird und gesamtgesellschaftliche Aufgaben aus Steuermitteln finanziert werden. Steigende Renten haben zudem den positiven Effekt, dass weniger Menschen im Alter Leistungen der Grundsicherung beziehen und daher die Aufwendungen für diese Leistungen sinken.
Die Talfahrt des Rentenniveaus muss bei 48 Prozent gestoppt werden. Die Renten müssen wieder ohne Abstriche den Löhnen folgen. Dazu sind die rentenmindernden Faktoren in der Rentenanpassungsformel auf Dauer zu streichen. Mittelfristig sollte das Rentenniveau wieder auf 50 Prozent ansteigen.
Menschen, die lange im Niedriglohnsektor oder in Teilzeit gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben, laufen nicht selten Gefahr, im Alter in Armut leben zu müssen. Und das sind vor allem Frauen.
Weil sie während dieser Phasen nur wenig oder gar kein eigenes Einkommen bezogen haben, fällt die Rente vieler Frauen – sofern sie nicht zusätzlich eine Witwenrente beziehen – so gering aus, dass sie auf Grundsicherung angewiesen sind. Von Rentenerhöhungen haben sie oft nichts, weil das Plus auf die Grundsicherungsleistung angerechnet wird. Die Bundesregierung will zwar für Grundsicherungsbezieher
einen Freibetrag zwischen 100 und 200 Euro für Einkünfte aus privater oder betrieblicher Altersvorsorge einführen. Das ist ein richtiger Schritt. Doch dieser Freibetrag muss auch für Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung, zum Beispiel für die Mütterrente, gelten.
Bei der Anrechnung von Kindererziehungszeiten in der Rentenversicherung gibt es nach wie vor eine Zweiklassengesellschaft. Seit Juli 2014 erhalten Frauen, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, zwar ein zweites Jahr Erziehungszeit pro Kind angerechnet. Eine komplette Gleichstellung, also drei Kindererziehungsjahre für jedes Kind, egal, ob es vor oder nach 1992 geboren wurde, gibt es aber noch nicht. Immer noch werden jüngeren Müttern drei, älteren hingegen nur zwei Jahre für die Rente angerechnet.
Der Sozialverband VdK sieht in der Ausweitung einen Teilerfolg seiner jahrelangen Forderungen nach Gleichbehandlung aller Mütter, erwartet aber, dass älteren Müttern zeitnah auch das dritte Kindererziehungsjahr angerechnet wird. Ein Kindererziehungsjahr entspricht einem Entgeltpunkt in der gesetzlichen Rentenversicherung und bedeutet derzeit ein monatliches Rentenplus von 30,45 Euro in den alten bzw. 28,66 Euro in den neuen Bundesländern (Rentenbeginn ab 1.7.2016). Allerdings handelt es sich bei der rentenrechtlichen Anerkennung von Kindererziehungszeiten um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.
Solche Aufwendungen müssen daher aus Steuermitteln finanziert werden.
VdK-Standpunkt und Forderungen zum Thema Altersrente. 20,8 Millionen Rentnerinnen und Rentner leben in Deutschland. 5,7 Millionen Menschen über 55 Jahre sind von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht – das heißt jeder fünfte!
Schlagworte Rente | Altersarmut | Rentenniveau | Mütterrente | Soziale Spaltung stoppen | Rentenpolitik | Grundsicherung | Rentner
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VdK-Standpunkt und Forderungen zum Thema Altersrente. 20,8 Millionen Rentnerinnen und Rentner leben in Deutschland. 5,7 Millionen Menschen über 55 Jahre sind von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht – das heißt jeder fünfte!
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VdK-Standpunkt und Forderungen zum Thema Erwerbsminderungsrente. In Deutschland sind immer mehr Menschen auf eine Erwerbsminderungsrente angewiesen. Ihre Zahl ist von 1,59 Mio. im Jahr 2010 auf 1,78 Mio. zum Jahresende 2015 gestiegen. Inzwischen machen sie fast 20 Prozent aller Neurentner aus.
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