Kurswechsel jetzt!

VdK-Standpunkt zur Altersrente

Altersarmut greift um sich!

20,8 Millionen Rentnerinnen und Rentner leben in Deutschland. 5,7 Millionen Menschen über 55 Jahre sind von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht – das heißt jeder fünfte!

Symbolfoto: Kleine Münzstapel und das Wort
© Tim Reckmann/pixelio.de

Die durchschnittlichen Neurenten sinken kontinuierlich. Im Jahr 2015 lag der durchschnittliche Auszahlungsbetrag von Erwerbsminderungsrenten bei nur noch 672 Euro und der von Altersrenten bei 810 Euro. Die Zahl armer Rentner wird in Zukunft voraussichtlich deutlich ansteigen.

Ein Indiz dafür sind immer mehr Rentner, die Leistungen der Grundsicherung beantragen müssen. Während Ende 2003 „nur“ knapp 260.000 Menschen ab 65 Jahre Grundsicherung bezogen, waren es Ende 2015 über 530.000. Die Anzahl der Rentner, die Anspruch auf Grundsicherung haben, dürfte in Wahrheit noch deutlich höher liegen, weil viele aus Scham gar keinen Antrag stellen – Stichwort „verschämte Armut“. Neben den Problemen am Arbeitsmarkt – Langzeitarbeitslosigkeit, Niedriglöhne, Teilzeitarbeit, befristete Arbeitsverträge – tragen die Rentenreformen der letzten 20 Jahre dazu bei, dass das Rentenniveau fortlaufend sinkt und Altersarmut steigt.

Sinkendes Rentenniveau

Das Standardrentenniveau ist ein abstrakter Wert, der sich durch den Vergleich der sogenannten Standardrente – der Rente, die ein Durchschnittsverdiener nach 45 Beitragsjahren erhält – mit dem Durchschnittseinkommen aller Erwerbstätigen im selben Jahr als prozentualer Wert ergibt.

Das Rentenniveau (netto vor Steuern) lag im Jahr 2000 noch bei 52,9 Prozent. Es ist bis 2016 bereits auf 48 Prozent gefallen. Nach neuen Modellrechnungen wird das gesetzlich verankerte Mindestsicherungsniveau von 43 Prozent nach 2030 unterschritten und bis 2045 sogar auf unter 42 Prozent sinken, wenn der Gesetzgeber nicht gegensteuert. Demzufolge werden immer mehr Rentner nur noch eine Rente unterhalb der Grundsicherungsschwelle von 769 Euro (2015) erhalten.

Moderate Beitragsanhebung genügt

Die Finanzierung höherer Rentenleistungen ist aus Sicht des VdK möglich, wenn der Beitragssatz zur Rentenversicherung moderat angehoben wird und gesamtgesellschaftliche Aufgaben aus Steuermitteln finanziert werden. Steigende Renten haben zudem den positiven Effekt, dass weniger Menschen im Alter Leistungen der Grundsicherung beziehen und daher die Aufwendungen für diese Leistungen sinken.

Der Sozialverband VdK fordert

Die Talfahrt des Rentenniveaus muss bei 48 Prozent gestoppt werden. Die Renten müssen wieder ohne Abstriche den Löhnen folgen. Dazu sind die rentenmindernden Faktoren in der Rentenanpassungsformel auf Dauer zu streichen. Mittelfristig sollte das Rentenniveau wieder auf 50 Prozent ansteigen.

Frauen beziehen oft nur Armutsrenten

Menschen, die lange im Niedriglohnsektor oder in Teilzeit gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben, laufen nicht selten Gefahr, im Alter in Armut leben zu müssen. Und das sind vor allem Frauen.

Weil sie während dieser Phasen nur wenig oder gar kein eigenes Einkommen bezogen haben, fällt die Rente vieler Frauen – sofern sie nicht zusätzlich eine Witwenrente beziehen – so gering aus, dass sie auf Grundsicherung angewiesen sind. Von Rentenerhöhungen haben sie oft nichts, weil das Plus auf die Grundsicherungsleistung angerechnet wird. Die Bundesregierung will zwar für Grundsicherungsbezieher
einen Freibetrag zwischen 100 und 200 Euro für Einkünfte aus privater oder betrieblicher Altersvorsorge einführen. Das ist ein richtiger Schritt. Doch dieser Freibetrag muss auch für Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung, zum Beispiel für die Mütterrente, gelten.

Mütterrente vollständig angleichen

Bei der Anrechnung von Kindererziehungszeiten in der Rentenversicherung gibt es nach wie vor eine Zweiklassengesellschaft. Seit Juli 2014 erhalten Frauen, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, zwar ein zweites Jahr Erziehungszeit pro Kind angerechnet. Eine komplette Gleichstellung, also drei Kindererziehungsjahre für jedes Kind, egal, ob es vor oder nach 1992 geboren wurde, gibt es aber noch nicht. Immer noch werden jüngeren Müttern drei, älteren hingegen nur zwei Jahre für die Rente angerechnet.

Gesamtgesellschaftliche Aufgabe

Der Sozialverband VdK sieht in der Ausweitung einen Teilerfolg seiner jahrelangen Forderungen nach Gleichbehandlung aller Mütter, erwartet aber, dass älteren Müttern zeitnah auch das dritte Kindererziehungsjahr angerechnet wird. Ein Kindererziehungsjahr entspricht einem Entgeltpunkt in der gesetzlichen Rentenversicherung und bedeutet derzeit ein monatliches Rentenplus von 30,45 Euro in den alten bzw. 28,66 Euro in den neuen Bundesländern (Rentenbeginn ab 1.7.2016). Allerdings handelt es sich bei der rentenrechtlichen Anerkennung von Kindererziehungszeiten um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.
Solche Aufwendungen müssen daher aus Steuermitteln finanziert werden.

Der Sozialverband VdK fordert

  • In der Grundsicherung muss ein Freibetrag von monatlich 200 Euro geschaffen werden, der bewirkt, dass Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung sowie Erträge der betrieblichen oder privaten Altersvorsorge nicht auf die Grundsicherung angerechnet werden.
  • Die Mütterrenten müssen vollständig angeglichen werden. Das bedeutet, dass ältere Mütter genauso wie die jüngeren drei statt bisher nur zwei Kindererziehungsjahre für die Rente angerechnet bekommen. Diese Aufwendungen sind aus Steuermitteln zu finanzieren und dürfen nicht allein den Rentenversicherten aufgebürdet werden.
  • Themenblatt Altersrente.pdf (599,68 KB, PDF-Datei)

    VdK-Standpunkt und Forderungen zum Thema Altersrente. 20,8 Millionen Rentnerinnen und Rentner leben in Deutschland. 5,7 Millionen Menschen über 55 Jahre sind von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht – das heißt jeder fünfte!


Soziale Spaltung stoppen! - Rente (UT)

20,8 Millionen Rentnerinnen und Rentner leben in Deutschland. 5,7 Millionen Menschen über 55 Jahre sind von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht. Die gesetzliche Rente muss Altersarmut verhindern und zukunftssicher gemacht werden!

Schlagworte Rente | Altersarmut | Rentenniveau | Mütterrente | Soziale Spaltung stoppen | Rentenpolitik | Grundsicherung | Rentner

Ausführliches Themenblatt Altersrente herunterladen:

  • Themenblatt Altersrente.pdf (599,68 KB, PDF-Datei)

    VdK-Standpunkt und Forderungen zum Thema Altersrente. 20,8 Millionen Rentnerinnen und Rentner leben in Deutschland. 5,7 Millionen Menschen über 55 Jahre sind von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht – das heißt jeder fünfte!

Ausführliches Themenblatt Erwerbsminderungsrente herunterladen:

  • VdK-Standpunkt und Forderungen zum Thema Erwerbsminderungsrente. In Deutschland sind immer mehr Menschen auf eine Erwerbsminderungsrente angewiesen. Ihre Zahl ist von 1,59 Mio. im Jahr 2010 auf 1,78 Mio. zum Jahresende 2015 gestiegen. Inzwischen machen sie fast 20 Prozent aller Neurentner aus.


Soziale Spaltung stoppen! - Rente (UT)

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Gesundheit
Symbolfoto: Geldscheine, ein Stethoskop und ein Taschenrechner
Gesundheit muss für alle bezahlbar bleiben. Der Erhalt der Gesundheit darf nicht von der Größe des Geldbeutels abhängig sein.
Pflege
Symbolfoto: Eine junge Hand hält die Hand einer Seniorin
Es gilt auch nach den eingeleiteten Pflege-Reformen, für Pflegebedürftige, pflegende Angehörige und das Pflegepersonal Nachbesserungen durchzusetzen.
Behinderung
Symbolfoto: Junger Mann im Rollstuhl steht am Fuß einer Treppe
Die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet Deutschland, das gleichberechtigte Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung umzusetzen.
Armut
Symbolfoto: Hände einer Seniorin zählen Kleingeld.
Armut ist ein wachsendes Problem in Deutschland. Besonders betroffen sind Kinder, ältere, alleinerziehende und langzeitarbeitslose Menschen.
Finanzierung
Symbolfoto: Ein Taschenrechner auf einem Haufen Euro-Münzen und -scheine
Um eine soziale Balance zu schaffen, sind gezielte Investitionen für die ärmere Hälfte der Bevölkerung notwendig. Finanzierbar ist dies durch eine gerechtere Steuerpolitik.

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