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Die Zahl der von den Ärztekammern registrierten Behandlungsfehler stagniert mit rund 1800 bestätigten Fällen auf niedrigem Niveau. Die aktuelle Statistik über ärztliche Behandlungsfehler an Patienten gibt nach Einschätzung des Sozialverbands VdK nicht das ganze Ausmaß wieder. Es muss von einer hohen Dunkelziffer ausgegangen werden.
Laut Kenntnis des VdK haben Patienten nach wie vor Probleme, Behandlungsfehler nachzuweisen, und scheuen sich daher oft, Anträge auf Prüfung ihres Falles bei den Schlichtungsstellen der Ärztekammern zu stellen. Dazu kommt, dass Patienten meist Angst vor langwierigen, teuren und unwägbaren Verfahren und Gerichtsprozessen haben. Es gibt schlicht und einfach zu wenige Rechtsanwälte, die Patienten juristisch beraten und bei den Verfahren begleiten.
Auch mangelt es an unabhängigen medizinischen Gutachtern. Deshalb kommen Patienten bei Behandlungsfehlern nur selten zu ihrem Recht – ein unhaltbarer Zustand. „Die Konsequenz kann nur sein, deutlich mehr für Patienten und ihre Rechte zu tun“, so VdK-Präsidentin Verena Bentele.
Deshalb schlägt der VdK vor, Behandlungsfehler in der Sozialversicherung abzusichern. Statt an die Haftpflichtversicherung, würden Ärzte und Krankenhäuser Beiträge an eine eigene Unfallkasse zahlen. „Das wäre ein Fortschritt gegenüber der aktuellen Situation“, so Verena Bentele.
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Schlagworte gesundheit | Patient | patient | Behandlungsfehler | Unfall | Sozialverband VdK
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