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Die Rentenversicherung hat Menschen im Visier, die noch nicht krank, aber stark belastet sind
Wer einen gesunden Lebensstil pflegt, kann vielen Leiden vorbeugen – insbesondere Volkskrankheiten wie Diabetes oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Mit ihrem Präventionsangebot will die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Menschen helfen, die noch nicht betroffen, aber bereits stark belastet sind, sich gesünder zu ernähren, mehr zu bewegen und zu entspannen. Hausärzte spielen dabei eine zentrale Rolle.
Schon vor mehreren Jahren hat die DRV ihren Grundsatz „Reha vor Rente“ um die Prävention erweitert. Damit Arbeitnehmer möglichst lange im Erwerbsleben bleiben können, sollen die medizinischen Maßnahmen schon viel früher ansetzen. Prävention bedeutet, bereits bei den ersten gesundheitlichen Problemen so gegenzusteuern, dass erst gar keine chronische Erkrankung entsteht. Denn bei einer steigenden Lebenserwartung und der Verlängerung der Lebensarbeitszeit ist es wichtig, dass die Mitarbeiter möglichst lange fit und gesund bleiben.
Die Präventionsmaßnahmen der Rentenversicherung werden berufsbegleitend angeboten. In den Kursen lernen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, Bewegung, Entspannung und gesunde Ernährung in ihren Alltag zu integrieren. In maximal 15-köpfigen Gruppen werden die Versicherten von Physiotherapeuten, Ernährungsberatern und Psychologen angeleitet und motiviert.
Zum Auftakt der Maßnahme verbringt der Betroffene mehrere Tage in einer Reha-Einrichtung der Rentenversicherung oder nimmt vor Ort ganztägig an den Kursen teil. Die berufsbegleitende Trainingsphase umfasst mehrere Monate. In dieser Zeit sollen gesunde Ernährung, Bewegung und Sport sowie Entspannungstechniken in den Alltag integriert werden. Zum Abschluss trifft sich die Gruppe zu einem Auffrischungstag, um das erworbene Wissen nochmals zu wiederholen und gemeinsam Bilanz zu ziehen.
Auch in der Corona-Krise ist Prävention möglich. Dafür sorgen die Hygiene-Konzepte der Einrichtungen. Ratsam ist es jedoch, sich zuvor über die Bedingungen vor Ort telefonisch zu erkundigen.
Anspruch auf eine Prävention der DRV haben alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in einem rentenversicherten Arbeitsverhältnis stehen und erste gesundheitliche Beeinträchtigungen spüren. Vor dem Antrag sollten sie im Zeitraum von zwei Jahren mindestens sechs Monate lang eine sozialversicherte Beschäftigung ausgeübt haben. Der Arbeitgeber muss den Beschäftigten für die Maßnahme freistellen.
Der Weg zur Prävention führt über den Haus- oder Betriebsarzt. Dieser schreibt einen Befundbericht. Darin schildert er die Belastungsfaktoren, Erkrankungen und Funktionsbeeinträchtigungen und benennt die Ziele, die mit der Maßnahme erreicht werden sollen. Diesen Befund reicht der Arbeitnehmer zusammen mit einem ausgefüllten Antragsformular beim zuständigen Rentenversicherungsträger ein. Dieser prüft den Befundbericht, den Antrag und die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen. Ist alles in Ordnung, wählt er die Einrichtung aus und schickt dem Antragsteller einen Bewilligungsbescheid.
Die Rentenversicherung will der Prävention künftig eine noch größere Bedeutung einräumen. Es soll der Grundsatz „Prävention vor Reha vor Rente“ gelten. Versicherte können sich dazu bei der Rentenversicherung gerne beraten lassen. Ist ein Arbeitnehmer bereits erkrankt, kann er aber auch weiterhin Rehamaßnahmen in Anspruch nehmen.
Annette Liebmann
Schlagworte Reha | Corona | Prävention
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