25. September 2020

Wie stelle ich einen Antrag zur Reha? Wie finde ich eine Reha-Einrichtung?

Wofür eine Reha machen, und wer bezahlt sie? Die häufigsten Fragen zum Thema Reha.

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© Unsplash

Wofür eine Reha?

Eine Rehabilitation soll wiederherstellen. Bei der medizinischen Reha geht es um die Gesundheit. Die berufliche Reha soll den Wiedereinstieg in den Job möglich machen. Eine medizinische Reha kann nach einer Krankenbehandlung nötig sein, um die geistigen oder körperlichen Fähigkeiten wieder herzustellen. Nach einer psychosomatischen Therapie kann zum Beispiel eine psychosomatische Rehabilitation helfen, die Gesundheit wiederherzustellen oder die langfristigen Folgen der Krankheit abzumildern. Gerade psychisch erkrankte Menschen sollten mit ihrem Arzt beraten, ob eine Reha gut wäre.

Dabei ist die Erfolgsquote insgesamt gut. Die Deutsche Rentenversicherung sagt, dass 86 Prozent aller Reha-Patienten auch zwei Jahre nach der Reha noch erwerbsfähig sind.

Wer bezahlt die Reha?

Eine Reha muss von einem sogenannten Reha-Träger bewilligt werden. Wer das ist, ist leider nicht einheitlich geregelt. Die meisten Reha-Maßnahmen laufen bei der Rentenversicherung oder bei der gesetzlichen Krankenkasse. Faustregel ist: Arbeitnehmer gehen zu ihrer Rentenversicherung. Die kann eine Reha bewilligen, um die Erwerbsfähigkeit zu erhalten. Rentner wenden sich an ihre gesetzliche Krankenkasse. Ausnahme ist eine Reha nach einer Krebserkrankung. Dafür ist entweder die Rentenversicherung oder die Krankenversicherung zuständig. Aber auch die gesetzliche Unfallversicherung kann Reha-Träger sein. Jeder, der über eine Reha nachdenkt, sollte einfach bei der Rentenversicherung oder bei der Krankenkasse anrufen und nachfragen. Ist die Stelle nicht zuständig, kann sie den richtigen Träger nennen.

Erwachsene Patienten müssen zehn Euro pro Tag bei einer stationären Reha zuzahlen. Die Obergrenze dafür liegt bei 42 Tagen im Jahr.

Wie stelle ich den Antrag zur Reha?

Die Reha-Träger haben auf ihrer Homepage ein Formular zum Herunterladen oder schicken das Formular zu. Bei einer medizinischen Reha sollte der behandelnde Arzt einen Befund dazu schreiben oder ein Formular dafür ausfüllen. Der Reha-Träger wird regelmäßig einen Gutachter beauftragen, um den Bedarf zu überprüfen.
Der Reha-Träger entscheidet nach dem sogenannten pflichtgemäßen Ermessen über die Reha. Sollte die Reha abgelehnt werden, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch dagegen einlegen. Der VdK hilft dabei seinen Mitgliedern durch seine Beratungsstellen.

Wie finde ich eine Reha-Einrichtung?

Der Reha-Träger wird Ihnen regelmäßig eine Einrichtung vorschlagen. Aber auch der Patient kann eine Einrichtung heraussuchen. Dazu kann er den Arzt befragen. Gerade Krankenhäuser haben Erfahrungen damit, wo nach einer bestimmten Behandlung eine Reha stattfinden könnte. Der Reha-Träger muss nicht die Einrichtung nehmen, die der Patient herausgesucht hat. Zwar hat der Patient ein gesetzliches „Wunsch- und Wahlrecht“ für die Reha-Einrichtung, aber der Reha-Träger kann auch nach Kostengesichtspunkten entscheiden. Zum Beispiel hat die Deutsche Rentenversicherung eigene Einrichtungen oder Vertragseinrichtungen, in die sie die Patienten schickt.

Dennoch: Schreiben Sie den Wunsch nach einer bestimmten Reha-Einrichtung Ihrem Sachbearbeiter bei dem Reha-Träger so genau wie möglich auf. Damit helfen Sie bei der Entscheidung über die Einrichtung. Eine Auswahl der zertifizierten Reha-Einrichtungen finden Sie bei der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation.

Wer stellt die Krankmeldung für den Arbeitgeber aus?

Bei gesetzlich Versicherten reicht es, dem Arbeitgeber die Bewilligung des Reha-Trägers zu übersenden.

Wer zahlt das Gehalt während der Reha?

Fällt die Reha in die sechs Wochen der regulären Lohnfortzahlung, kriegt der Patient sein Gehalt einfach vom Arbeitgeber weiter. Sind die sechs Wochen schon durch eine lange Krankheitsphase aufgebraucht und erhält der Patient schon Krankengeld von der Krankenkasse, zahlt der Reha-Träger das Übergangsgeld. Es ersetzt das Krankengeld. Das Übergangsgeld beträgt 68 Prozent des Nettogehalts, mit Kind sind es 75 Prozent.

Kann ich eine Reha abbrechen?

Ja, das geht jederzeit. Der Patient kann die Reha auch einfach nicht antreten. Dann müssen auch keine Kosten an den Reha-Träger zurückgezahlt werden. Aber Vorsicht: Erhält der Patient Krankengeld, kann das Krankengeld gestrichen werden. Hat die Rentenversicherung zur Reha aufgefordert, um eine Erwerbsminderungsrente zu vermeiden, kann diese Rente gestrichen oder gar nicht erst bewilligt werden.

Auch muss jeder beachten, dass eine Reha regelmäßig nur alle vier Jahre bewilligt wird. Wird die Reha also abgebrochen, kann nicht so schnell eine neue bewilligt werden. Ausnahmen aus gesundheitlichen Gründen sind immer möglich.

Sprechen Sie vor einem Abbruch deshalb auf jeden Fall zuerst mit dem Sachbearbeiter bei ihrem Reha-Träger über den Grund des Abbruchs. Ebenso sollten Sie das Gespräch mit dem behandelnden Arzt suchen. Vielleicht lohnt das Durchhalten in der Reha schon für einen Teilerfolg.

Was kann ich tun, damit die Reha Erfolg hat?

Reha findet auch im Kopf statt. Jeder Patient sollte sich ein Ziel setzen. Das kann zum Beispiel bei einer Gehbehinderung sein, statt Unterarmgehstützen einen Handstock nutzen zu können. Besprechen Sie dieses Ziel mit Ihrem Arzt in der Reha und mit den Therapeuten. Auch wenn Sie während der Reha etwas stört oder Sie sich überfordert fühlen, sollten Sie das als Erstes mit dem Arzt besprechen. Vielleicht schätzt der Arzt oder Therapeut etwas falsch ein, vielleicht brauchen Sie aber einfach etwas mehr Geduld.

Wie steht der VdK zum Thema Reha?

Der Sozialverband VdK hält eine Reha für sehr sinnvoll. Zum Beispiel eine medizinische Reha hilft dem Einzelnen, schneller gesund zu werden. Und schon nach kurzer Zeit rentiert sie sich bei Erfolg auch, weil der Patient nicht mehr Sozialleistungen wie Krankengeld oder Erwerbsminderungsrente bezieht, sondern wieder in die Sozialversicherung einzahlt. Eine Reha ist also eine Investition in den Einzelnen, aber auch in das System der Sozialversicherung.

Aber es gibt viel zu tun, um diese Investition noch besser zu machen. Es muss ein einheitliches Reha-System mit einem einzigen Reha-Träger geben. Die verschiedenen Träger und Antragsverfahren schrecken noch zu viele Patienten ab. Und es muss ein „echtes“ Wunsch- und Wahlrecht geben, das der Reha-Träger beachten muss.

Der VdK hilft nicht nur durch die Rechtsberatung seiner Mitglieder zu einer Reha. Er setzt sich auch politisch dafür ein, dass die Versicherten ihre Reha einfacher und besser erhalten.

Rehabilitation vereinfacht neu beantragen

Um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen, wurde empfohlen, Neuaufnahmen zur stationären und ambulanten medizinischen Rehabilitation in allen Reha-Kliniken solange auszusetzen, wie die von der Bundesregierung ausgesprochenen Beschränkungen sozialer Kontakte gelten. Auch wurden Reha-Leistungen aufgrund behördlicher Maßnahmen vorzeitig beendet oder von den Rehabilitanden auf eigenen Wunsch abgebrochen. In beiden Fällen bietet die Rentenversicherung an, die Reha zu einem späteren Zeitpunkt vereinfacht neu zu beantragen.

Hierfür hat die Deutsche Rentenversicherung das Formular G0101 entwickelt. Mehr dazu erfahren Sie in diesem VdK-TV Beitrag.

Schlagworte Reha | medizinische Rehabilition

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