Springen Sie direkt:
Regeln zur Beschränkung der Außenwerbung treten stufenweise in Kraft
Mit knapp 24 Prozent ist der Anteil der Raucherinnen und Raucher an der deutschen Bevölkerung immer noch recht hoch. Eine Verringerung dieser Quote verspricht sich die Bundesregierung von einem kürzlich verabschiedeten Tabakwerbeverbot, das ab 2021 stufenweise eingeführt wird.
Zwar ist die Zahl der Rauchenden in den vergangenen Jahren leicht gesunken, dennoch sterben jedes Jahr weiterhin etwa 120 000 Menschen in Deutschland an den Folgen ihres Tabakkonsums.
Darüber hinaus verursacht das Rauchen Kosten in Milliardenhöhe – sowohl im Gesundheitswesen, etwa für entsprechende Behandlungen der durch Rauchen hervorgerufenen Krankheiten, als auch in der Volkswirtschaft, beispielsweise durch die aus den Erkrankungen resultierenden Arbeitsausfälle.
Um den Konsum von Zigaretten & Co. in der Bevölkerung weiter zu verringern, hat die Bundesregierung beschlossen, die Werbung dafür weiter einzuschränken. Ab dem 1. Januar 2021 gilt für Kinofilme, die für Kinder und Jugendliche zugänglich sind, ein generelles Tabakwerbeverbot. Außerdem dürfen außerhalb von Fachgeschäften – zum Beispiel bei Musikfestivals – keine Gratisproben mehr verteilt werden. Auch als Gewinne bei Preisausschreiben sind Tabakprodukte dann tabu.
Die künftigen Verbote für Außenwerbung wurden zeitlich gestaffelt. Auf Plakatwänden oder an Haltestellen dürfen ab 2022 keine herkömmlichen Tabakprodukte mehr beworben werden, ab 2023 wird das Werbeverbot um sogenannte Tabakerhitzer und ab 2024 schließlich um elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter erweitert. Längst verboten ist Tabakwerbung übrigens in Radio- und TV-Spots, im Internet sowie in Printmedien – ausgenommen sind Fachzeitschriften des Tabakhandels oder Rauchergenussmagazine.
Zwar hat sich der Anteil rauchender Jugendlicher in den vergangenen zehn bis 15 Jahren um zwei Drittel verringert, allerdings steigt der Konsum von E-Zigaretten bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen deutlich an – obwohl der Kauf sowie der Konsum in der Öffentlichkeit für unter 18-Jährige seit 2016 durch das Jugendschutzgesetz verboten sind.
In den seit 2007 erhältlichen E-Zigaretten wird eine aromatisierte Flüssigkeit (Liquid) erhitzt, die es mit und ohne Nikotin zu kaufen gibt. Konsumenten inhalieren das dabei entstehende Aerosol. E-Zigaretten sind sehr wahrscheinlich deutlich weniger schädlich als herkömmliche Tabakzigaretten, die langfristigen gesundheitlichen Auswirkungen sind derzeit allerdings noch nicht bekannt. Darüber hinaus könnte der Gebrauch von E-Zigaretten bei Jugendlichen die Wahrscheinlichkeit erhöhen, später Tabakzigaretten zu probieren.
Tabakerhitzer sind seit 2017 auf dem Markt. In ihnen werden Tabakstifte (Heets) elektronisch auf rund 350 Grad Celsius erhitzt. Das entstehende Aerosol wird abgekühlt und von den Konsumenten inhaliert. Auch hier sind die Gesundheitsgefährdungen noch nicht hinreichend erforscht.
Das Deutsche Krebsforschungszentrum sieht die künftigen Werbeverbote als Teil mehrerer wirksamer Maßnahmen zur Reduzierung des Tabakkonsums. Das effektivste Mittel sei eine deutliche und regelmäßige Erhöhung der Tabaksteuer. Ein Instrument, das in Deutschland jedoch seit Jahren unzureichend genutzt werde.
Mirko Besch
Schlagworte Rauchen | Tabakwerbung
Wir sagen Ihnen, was Ihnen laut Sozialrecht zusteht und kämpfen für Ihr Recht. Bundesweit. Jetzt Beratung vereinbaren!
Bildrechte auf der Seite "http://www.vdk.de//deutschland/pages/themen/gesundheit/gesundheit/80889/bund_weitet_tabakwerbeverbot_aus":
Liste der Bildrechte schließen
Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind notwendig, während andere uns helfen, unser Onlineangebot zu verbessern.