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Ab 2021 können Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen eine elektronische Patientenakte (ePA) beantragen. Darin sollen persönliche Gesundheitsdaten gespeichert und im Notfall schneller abrufbar sein. Die ePA bietet viele Vorteile, ist aber auch umstritten.
Welche Medikamente nimmt der Patient? Hat er Vorerkrankungen oder Allergien? Wie sind seine Blutwerte? Informationen wie diese können künftig auf der ePA abgespeichert werden. Die Bundesregierung erhofft sich dadurch enorme Verbesserungen: Doppeluntersuchungen, wie etwa bei einem Arztwechsel, sollen vermieden werden. Ärzte verschiedener Fachrichtungen können besser zusammenarbeiten, Patienten schneller versorgt werden.
Bisher wurden Befunde, Diagnosen und Behandlungsberichte vom jeweiligen Arzt aufbewahrt. Mit der ePA werden diese Informationen mobil. Der Patient kann seine Daten, die auf einem Server gespeichert sind, jederzeit einsehen. Über eine sogenannte App, eine Anwendung auf dem Smartphone oder Tablet, hat er sie griffbereit. Mithilfe der elektronischen Gesundheitskarte kann er dem behandelnden Arzt sowie dem Praxis- oder Klinikpersonal Zugriff gewähren. Der Patient bestimmt auch, wer in welchem Umfang Einsicht hat. Auf Wunsch können Ärzte und Apotheken weitere Dokumente und Befunde hochladen.
Im Juli 2020 hat der Bundestag das sogenannte Patientendaten-Schutz-Gesetz beschlossen. Es soll digitale Angebote im Gesundheitsbereich voranbringen. Neben der ePA gehören auch digitale Facharztüberweisungen und Rezepte dazu. Weiteres Ziel des Gesetzes ist es, sensible Gesundheitsdaten bestmöglich zu schützen.
Die Nutzung der ePA ist für den Patienten freiwillig. Gesetzliche Krankenversicherungen hingegen sind verpflichtet, sie ab Januar 2021 anzubieten. Im Laufe des Jahres soll die Patientenakte in die App der jeweiligen Krankenversicherung integriert werden. Zunächst werden Befunde, Diagnosen, Therapien, Behandlungsberichte und Medikationspläne gespeichert. Ab 2022 sollen Impfausweis, Zahn-Bonusheft, Mutterpass und das gelbe U-Heft für Kinder hinzukommen. Ab 2023 ist es zudem möglich, seine Daten freiwillig der Forschung zur Verfügung zu stellen.
Die ePA bietet viele Vorteile. Doch es gibt auch große Bedenken: Datenschützer warnen davor, dass in der App äußerst sensible Daten gespeichert werden, etwa ein positiver HIV-Test, Informationen über eine Abtreibung oder eine psychiatrische Behandlung. Der Sozialverband VdK fordert, dass der Datenschutz unbedingt gewährleistet sein muss und die Daten auf deutschen Servern gespeichert werden.
Problematisch ist auch die Tatsache, dass die Patienten erst 2022 im Einzelnen auswählen können, welche Unterlagen das medizinische Personal zu sehen bekommt. Zuvor können sie nur entscheiden, ob sie alles freigeben wollen – oder nichts.
Nicht jeder wird die ePA nutzen können. Insbesondere ältere und ärmere Menschen könnten langfristig davon ausgeschlossen sein. Wer wenig Einkommen oder Rente hat, hat oft auch keinen Zugang zu einem Smartphone oder Tablet. Für sie fordert der VdK, dass die Krankenversicherungen in ihren Niederlassungen geeignete Geräte anbieten müssen. Hinzu kommt, dass ältere Menschen oft nur wenig Computerwissen haben. Sie sind deshalb häufig nicht in der Lage, ihre Daten in der App selbst zu verwalten.
Nach Auffassung des VdK kann die medizinische Versorgung nur dann verbessert werden, wenn sämtliche Akteure des Gesundheitswesens – also auch Pflegeeinrichtungen, Heil- und Hilfsmittelerbringer sowie Therapeuten – zeitnah und flächendeckend an die technische Infrastruktur angeschlossen werden. Besonders wichtig ist es, dass der Medikationsplan in die ePA eingeführt wird. Viele Mitglieder des VdK nutzen ihn schon heute. So kann eine Unter-, Über- oder Fehlversorgung bei Medikamenten verhindert werden.
Annette Liebmann
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