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Erkrankte können Schwerbehinderung beantragen
Diabetes mellitus ist eine Stoffwechselerkrankung, bei der der Blutzuckerspiegel erhöht ist. Betroffene können eine Schwerbehinderung beantragen. Für die Bewertung entscheidend ist der Therapieaufwand und die Beeinträchtigung im Alltag.
Eine Schwerbehinderung wird bei der jeweils zuständigen Behörde beantragt. Im Antrag werden nicht nur Angaben zur Person erfragt, sondern auch zu Teilhabeeinschränkungen, Erkrankungen und ärztlichen Behandlungen, Krankenhaus- und Reha-Aufenthalten.
Ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 wird ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt. Um eine Schwerbehinderung anerkannt zu bekommen, müssen Diabetiker durch die Erkrankung in ihrer Lebensführung gravierend beeinträchtigt sein. Deshalb sollte der Betroffene detailliert schildern, inwieweit der Therapieaufwand seinen Tages- und Lebensablauf im Vergleich zu Menschen ohne Einschränkungen erschwert.
In der Regel wird ein GdB zwischen 10 und 50 anerkannt. Außergewöhnlich schwer regulierbare Stoffwechsellagen können auch höher eingestuft werden. Einen GdB von 20 gibt es, wenn die Therapie eine Unterzuckerung auslösen kann und die Betroffenen dadurch in der Lebensführung eingeschränkt sind. Wer mindestens einmal täglich seinen Blutzucker messen muss, erhält einen Einzel-GdB von 30 bis 40.
Als schwerbehindert eingestuft werden Diabetiker, die sich mindestens viermal täglich Insulin spritzen, die Dosis anpassen und dokumentieren müssen und dadurch im Alltag stark eingeschränkt werden. Wer aufgrund einer Diabetes-Erkrankung zudem tagsüber häufig hypoglykämische Schocks erleidet, kann im Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen G zuerkannt bekommen. Hier geht der Gesetzgeber von einer erheblichen Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit aus.
Eine Sonderstellung nehmen Kinder mit Diabetes ein. Bei ihnen wird bis zum 16. Lebensjahr in der Regel problemlos eine Schwerbehinderung mit dem Merkzeichen „H“ für „Hilflosigkeit“ anerkannt. Die Eltern erhalten einen erhöhten Steuerfreibetrag. Die Merkzeichen „G“ und „H“ berechtigen mit entsprechender Wertmarke zudem zur kostenlosen Beförderung im Nahverkehr. Hinzu kommen weitere Erleichterungen.
Der Sozialverband VdK ist seinen Mitgliedern bei der Antragsstellung und, falls nötig, auch beim Einlegen eines Widerspruchs gerne behilflich. Fragen Sie einfach bei Ihrer VdK-Geschäftsstelle nach.
ali
Schlagworte Diabetes
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