Springen Sie direkt:
Was ist der Risikostrukturausgleich und wofür gibt es ihn?
Gesetzliche Krankenversicherungen weisen starke Unterschiede in ihrer Versichertenstruktur auf: Einige haben vorwiegend gut verdienende, junge und gesunde Mitglieder, während andere überdurchschnittlich viele ältere und kranke Menschen versichern. Um die Mehrkosten für Letztere aufzufangen, hat der Gesetzgeber den Risikostrukturausgleich (RSA) eingeführt.
Jeder gesetzlich Versicherte hat das Recht, seine Krankenversicherung frei zu wählen. Gleichzeitig dürfen die Versicherungen niemanden ablehnen – auch nicht ältere oder vorerkrankte Menschen und Geringverdiener. Krankenkassen, die viele Mitglieder mit schweren Erkrankungen haben, müssen höhere Kosten tragen. Um diese Belastung zu stemmen, könnten sie zwar die Beiträge anheben, das würde jedoch für ungleiche Bedingungen der Kassen untereinander sorgen.
Da die Bundesregierung ein wettbewerblich organisiertes System befürwortet, hat sie 1994 einen finanziellen Ausgleich eingeführt: Krankenversicherungen mit geringeren Gesundheitsausgaben zahlen einen Abschlag in den Gesundheitsfonds. Dieses Geld wird unter den Versicherungen mit hohen Belastungen verteilt. Seit seiner Einführung wurde der Risikostrukturausgleich mehrmals überarbeitet, um eine größere Gerechtigkeit herzustellen. Die jüngste Änderung ist im April 2020 in Kraft getreten.
Die finanzielle Last der Krankenversicherungen wird anhand der Versichertendaten bestimmt. Während in den Anfangsjahren nur die Merkmale Alter, Geschlecht sowie der Bezug einer Erwerbsminderungsrente erfasst wurden, findet seit 2009 auch die Häufigkeit von Erkrankungen Berücksichtigung. Für Versicherte, die eine von 50 ausgewählten Krankheiten haben, bekommen die Kassen höhere Zuweisungen. Seit 2015 können Krankenversicherungen, die mit dem Geld aus dem Gesundheitsfonds nicht auskommen, einen Zusatzbeitrag erheben. Dieser wird seit 2018 wieder zu gleichen Teilen von Arbeitgeber und -nehmer finanziert. Zuvor musste der Versicherte diesen alleine tragen, was der Sozialverband VdK scharf kritisiert hatte.
Im April ist das Faire-Kassenwahl-Gesetz in Kraft getreten. Ab sofort fließen 80 Erkrankungen in die Berechnung des RSA ein, der um eine regionale Komponente erweitert wurde. Künftig soll die Wirksamkeit des Risikostrukturausgleichs alle vier Jahre begutachtet werden.
Der Sozialverband VdK begrüßt grundsätzlich die Solidarität zwischen den Krankenkassen, die dem Prinzip der Sozialversicherung entspricht. Seit Einführung des RSA sind die Unterschiede in den Beitragssätzen für die Versicherten nahezu verschwunden. Konsequent wäre nun auch die Einbeziehung der privaten Krankenkassen.
Ali
Schlagworte Krankenkassen | RSA
Wir sagen Ihnen, was Ihnen laut Sozialrecht zusteht und kämpfen für Ihr Recht. Bundesweit. Jetzt Beratung vereinbaren!
Bildrechte auf der Seite "http://www.vdk.de//deutschland/pages/themen/gesundheit/gesundheit/79646/gerechtigkeit_fuer_krankenkassen":
Liste der Bildrechte schließen
Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind notwendig, während andere uns helfen, unser Onlineangebot zu verbessern.