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Manche Touristinnen und Touristen nutzen ihren Urlaub auch, um sich einen Vorrat an Medikamenten zu beschaffen, wenn diese dort zu einem niedrigeren Preis erhältlich sind als im eigenen Land. Doch Vorsicht: Nicht alle Medikamente, die in Schwellen- oder Entwicklungsländern verkauft werden, entsprechen den Qualitätsstandards in Europa.
So kann es vorkommen, dass ein für das Ausland hergestelltes Medikament eine andere Wirkstoffdosis enthält, als in Deutschland üblich ist. Beispielsweise gibt es Mittel, von denen man zwei Tabletten schlucken müsste, um die Menge des Wirkstoffs einzunehmen, der in Deutschland in einer Tablette enthalten ist. Wird dies nicht erkannt und das Medikament in einer falschen Wirkstoffdosierung eingenommen, ist der Therapieerfolg gefährdet, warnt die Apothekenkammer Niedersachsen.
Darüber hinaus sind unterschiedliche Arten von Arzneimittelfälschungen bekannt. Das Spektrum reicht von Totalfälschungen bis hin zu Arzneimitteln, deren Verfallsdatum absichtlich verlängert und damit manipuliert wurde. Arzneimittelfälschungen können den richtigen Wirkstoff enthalten, aber in falscher Dosis, also zu gering oder zu hoch. Sie können keinen oder einen anderen Wirkstoff als den angegebenen aufweisen. Oder sie werden mit gefälschten Blistern, Beipackzetteln oder Verpackungen angeboten. Sie können dann Inhaltsstoffe beinhalten, die gar nicht auf der Verpackung angegeben sind.
Zudem kann ein gefälschtes Arzneimittel oder ein gefälschter Wirkstoff auch die gewerblichen Schutzrechte des Rechteinhabers verletzen. Die Einfuhr derartiger Medikamente nach Deutschland ist strikt verboten. Touristinnen und Touristen, die sie dennoch nach Deutschland bringen, tragen die rechtlichen Konsequenzen. Außerdem gefährden sie ihre Gesundheit bewusst oder unbewusst, wenn sie minderwertige Arzneimittel einnehmen. Diese können unter Umständen sogar eine gefährliche Wirkung haben.
Die Apothekenkammer rät des Weiteren davon ab, sich im Ausland mit dort möglicherweise rezeptfrei erhältlichen Antibiotika einzudecken. Es habe gute Gründe, dass Patientinnen und Patienten Antibiotika in Deutschland nur auf Rezept erhalten. Das Medikament könne Nebenwirkungen wie Magen-Darm-Beschwerden oder allergische Reaktionen hervorrufen.
Bei Antibiotika sind zudem Dosierungen, Einnahmezeitpunkte und Therapiedauer besonders entscheidend. Aber auch bei anderen rezeptpflichtigen sowie frei verkäuflichen Medikamenten kommt es auf diese Aspekte an. Wer in der Selbstmedikation den Beipackzettel nicht beachtet oder ihn nicht versteht, da er in einer anderen Sprache geschrieben ist, gefährdet nicht nur die Wirksamkeit des Medikaments, sondern auch seine eigene Gesundheit. Wichtigste Regel für Reisende: Medikamente im Ausland nur in zugelassenen Apotheken kaufen!
Übrigens: Medikamente aus dem Ausland dürfen nur für den Eigenbedarf und somit nicht in großen Mengen mitgebracht werden. Diese müssen dann nicht verzollt werden. Bei Einreise aus einem zoll- oder steuerrechtlichen Sondergebiet gelten eventuell andere Regelungen. Daher ist es sinnvoll, sich vor der Reise über Einfuhrabgaben zu informieren.
Arzneimittel können natürlich auch übers Internet bestellt werden. Zur Auswahl stehen ausschließlich Versandapotheken aus Deutschland sowie aus EU-Ländern, in denen ähnliche Sicherheitsvorschriften gelten wie hierzulande. Dies ist derzeit in Island, den Niederlanden, Schweden und Tschechien der Fall. Registrierte Versandhändler erkennt man am EU-Sicherheitslogo auf ihrer Webseite. Mit einem Klick auf das Logo lässt sich der Registereintrag des Anbieters überprüfen.
Mirko Besch
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