13. April 2023
GESUNDHEIT

Vorsicht bei Absagen am Telefon

Entscheidungen der Krankenkasse sollte man sich schriftlich geben lassen

Es kann durchaus vorkommen, dass Krankenkassen ihre Versicherten anrufen, um ihnen die Entscheidung zu einer beantragten Leistung mündlich statt schriftlich mitzuteilen.

Symbolfoto: Ein Telefon, eine Krankenversichertenkarte und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen
© IMAGO / Fotostand

Durch unangekündigte Anrufe der Krankenkasse fühlen sich die meisten Menschen überrumpelt. Vor allem, wenn es sich um die Ablehnung einer Leistung handelt. Doch auch wenn Versicherte davon ausgehen, dass sie in der Regel einen schriftlichen Bescheid erhalten werden, ist dieses Vorgehen rechtens. Der Anruf sollte also auf jeden Fall ernst genommen werden.

Ohne schriftlichen Bescheid ist es für die Betroffenen schwieriger, die Entscheidung der Krankenkasse nachzuvollziehen, da ihnen die Gründe für die Ablehnung ihres Antrags nicht bekannt sind. Das erschwert es folglich auch, gegen die Entscheidung der Kasse Widerspruch einzulegen. Versicherte sollten deshalb noch während des Telefonats die Mitarbeiterin oder den Mitarbeiter der Kasse bitten, ihnen eine schriftliche Bestätigung der mündlichen Entscheidung zuzusenden. Dazu sind die Krankenkassen verpflichtet, wenn das ausdrücklich gewünscht wird.

Der schriftliche Bescheid muss immer mit einer Begründung versehen sein. Außerdem enthält er eine Rechtsbehelfsbelehrung, in der die Rechtsmittel und Fristen angegeben sind.

Annette Liebmann


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Schlagworte Krankenkasse | Antrag | Ablehnung | Widerspruch | Anruf

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