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Immer häufiger liegen Vertragsarztsitze von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) nicht mehr in den Händen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte. Sie sind vielmehr von Finanzinvestoren gekauft worden. Die dort praktizierenden Medizinerinnen und Mediziner sind nur noch angestellt.
Diese Entwicklung ist meistens für Patientinnen und Patienten nicht transparent. Besonders Praxen für Augenheilkunde und Orthopädie werden häufig von sogenannten Private-Equity-Gruppen aufgekauft. Der Sozialverband VdK beobachtet diese Entwicklung. Kritisch wird es besonders dann, wenn eine zunehmende Gewinnorientierung in der medizinischen Versorgung eine Fehlversorgung der Menschen zur Folge hat.
Einigen VdK-Landesverbänden liegen Meldungen von Mitgliedern vor, dass in solchen MVZ Kassenpatienten häufig nur als Privatzahler oder bei Inanspruchnahme von individuellen Gesundheitsleistungen behandelt werden. Diese sind für die Medizinerinnen und Mediziner sehr lukrativ.
Dabei sollte auch bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten gelten, dass die Versorgung auf einer ausschließlich medizinischen Grundlage erfolgt. Seit 2004 erlaubt der Gesetzgeber die Gründung von Medizinischen Versorgungszentren: Hier haben Mediziner die Möglichkeit, mit Kolleginnen und Kollegen aus anderen Fachrichtungen oder in größeren Gruppen zu kooperieren.
Diese MVZ sind auf den ersten Blick für Außenstehende von Gemeinschaftspraxen nicht zu unterscheiden. Die Gemeinschaftspraxen gehören den niedergelassenen Ärzten, investoreigene MVZ nicht. Die Verbraucherzentralen warnen davor, solche MVZ per se als schlecht zu bewerten. „Schubladendenken ist hier nicht hilfreich. Man muss prüfen, welche Ziele die jeweiligen Investoren verfolgen“, erklärt Thomas Moormann, Leiter Team Gesundheit und Pflege beim Bundesverband der Verbraucherzentralen. Externe Investoren könnten sinnvoll sein, wenn damit beispielsweise neue sinnvolle Versorgungsstrukturen geschaffen werden, so Moormann.
Gerade bei Augenärzten ist der Einfluss von Investorengruppen auffällig: Hier versprechen ambulante Operationen wie Laserkorrekturen eine hohe Rendite.
Das Bundesgesundheitsministerium hat für dieses Jahr einen Gesetzentwurf angekündigt, um den Einfluss von Finanzinvestoren in Arztpraxen in Deutschland einzudämmen. Dabei hat diese Entwicklung längst stattgefunden und kann nicht mehr so einfach rückgängig gemacht werden. In einigen Regionen in Deutschland und bei bestimmten Facharztrichtungen sind bereits Vormachtstellungen von einzelnen Investorengruppen zu beobachten.
Bislang haben sich Bundes- und Landesregierungen dagegen ausgesprochen, öffentliche Listen von investorgeführten Arztpraxen zu führen. Die nichtvorhandene Transparenz bemängeln die Verbraucherzentralen. „Für die Verbraucherinnen und Verbraucher ist Transparenz wichtig. Sie müssen sehen können, wer Träger einer gesundheitlichen Einrichtung ist und ob möglicherweise andere als medizinische Beweggründe die ärztliche Empfehlung über diagnostische und therapeutische Maßnahmen beeinflussen könnten“, erklärt Moormann von den Verbraucherzentralen.
Einige kasssenärztliche Vereinigungen, wie beispielsweise die in Bayern, bewerten den Einfluss von in- und ausländischen Investorengruppen auch kritisch: Junge, unabhängig arbeitende Ärztinnen und Ärzte seien im Wettbewerb um Vertragsarztsitze gegen Investoren mittlerweile chancenlos.
Julia Frediani
Schlagworte Transparenz | Arztpraxen | Investoren
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