4. August 2022
GESUNDHEIT

VdK-Forderung umgesetzt: Telefonische Krankschreibung bei Erkältungssymptomen wieder möglich

Ende Mai diesen Jahres lief die Möglichkeit, sich bei Erkältungssymptomen telefonisch krankschreiben zu lassen, zunächst aus. Nun wird die Sonderregelung erfreulicherweise wieder in Kraft gesetzt. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat dies in seiner heutigen Sitzung entschieden.

Symbolbild: Nahaufnahme einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, im Hintergrund liegt ein Telefon
© IMAGO / Future Image

Die Patientenvertretung im G-BA, in der der VdK vertreten ist, hatte sich dafür eingesetzt und begrüßt die Wiedereinführung der telefonischen Krankschreibung.

Die Sonderregelung ist zunächst befristet bis zum 30.11.2022. Sie sieht vor, dass eine Krankschreibung bei leichten Atemwegserkrankungen (Symptome wie Husten, Schnupfen, Halsschmerzen ...) telefonisch erfolgen kann, statt persönlich in der Arztpraxis vorsprechen zu müssen. Die Krankschreibung kann für bis zu sieben Tage erfolgen und ebenfalls einmalig für sieben Tage per Telefon verlängert werden.

So soll vermieden werden, dass man bei einer möglichen Corona-Infektion auf dem Weg zum Arzt, im Wartezimmer und in den Behandlungsräumen weitere Menschen ansteckt. Gleichzeitig sinkt die Gefahr, sich selbst auf dem Weg zum Arzt oder im Wartezimmer bei anderen Patienten mit Corona anzustecken.

VdK-Präsidentin Verena Bentele begrüßt, dass der G-BA die Sonderregelung wieder in Kraft gesetzt hat: „Die Weiterführung der telefonischen Krankschreibung war dringend erforderlich. Die Regelung hat schon in vielen Fällen dafür gesorgt, dass Patientinnen und Patienten ihre Feststellung der Arbeitsunfähigkeit per Telefon erhalten konnten.

Gerade die Risikogruppen können sich dadurch viele Kontakte mit Ansteckungsgefahr ersparen. Menschen im hohen Alter, mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen sind ja sehr auf eine durchgehende ärztliche Versorgung angewiesen, sie leiden aber auch besonders unter schweren Auswirkungen nach einer Corona-Infektion."

Seit Wochen steigen die Infektionszahlen für COVID-19 wieder an. Auch die Grippe- und Erkältungssaison naht. Vor diesem Hintergrund ist die Möglichkeit, sich telefonisch krankschreiben zu lassen, gerade für Risikogruppen sinnvoll und wichtig.

Mehr zur Patientenvertretung im G-BA:

https://patientenvertretung.g-ba.de


GESUNDHEIT
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„Das übernimmt Ihre Kasse nicht.“ - Welche Arzneimittel, Diagnoseverfahren oder Therapien bezahlt werden, wird maßgeblich im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) entschieden. | weiter
29.06.2022

Schlagworte Corona | Krankschreibung | Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung | Telefon | Risikogruppen

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