29. Juni 2022
GESUNDHEIT

Was macht eigentlich der G-BA?

Gremium entscheidet, was Kassen zahlen

„Das übernimmt Ihre Kasse nicht.“ Diesen Satz haben bestimmt alle schon einmal gehört, die bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind. Welche Arzneimittel, Diagnoseverfahren oder Therapien bezahlt werden, wird maßgeblich im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) entschieden.

Schild des Gemeinsamen Bundesausschusses am Gebäude in der Wegelystraße in Berlin
© IMAGO / Steinach

„Ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ soll laut Gesetzesauftrag die Gesundheitsversorgung der 73 Millionen Menschen sein, die bei einer gesetzlichen Krankenversicherung Mitglied sind. Einerseits sollen Kassenversicherte nicht vom medizinischen Fortschritt abgehängt werden, andererseits sollen die Krankenkassenbeiträge und die Ausgaben der Kassen nicht steigen. Laut Bundesgesundheitsministerium wiesen die Krankenkassen 2021 jedoch ein Defizit von 5,8 Milliarden Euro auf, das zum Teil über Steuermittel ausgeglichen werden muss. Für das Jahr 2022 drohen wieder hohe Verluste. Die Kassen bereiten ihre Versicherten schon auf höhere Zusatzbeiträge vor, und Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat eine Anhebung des Beitragssatzes angekündigt.

Ein Gremium hat in diesem Wechselspiel eine bedeutende Rolle: Im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) sitzen Vertreterinnen und Vertreter der gesetzlichen Krankenkassen, der Ärzteschaft und der Krankenhausbetreiber. Hinzu kommen Vertreterinnen und Vertreter von vier Patientenverbänden. Dazu zählt der Deutsche Behindertenrat (DBR), dem auch der Sozialverband VdK angehört. Allerdings hat die Patientenvertretung nur Mitberatungs- und Vorschlagsrechte.

Im G-BA wird über die Neufassungen von Regelungen zur Kostenübernahme von Arzneiwirkstoffen und Therapien diskutiert, aber auch über die Bedarfsplanung ärztlicher Praxen. Die Richtlinien des G-BA sind für gesetzlich Versicherte, für Anbieter von Gesundheitsleistungen und für Krankenkassen verbindlich.

VdK übt Kritik

Diese Festlegungen sind aus Versichertensicht jedoch nicht immer nachvollziehbar. In Auseinandersetzungen mit Krankenkassen in der VdK-Sozialrechtsberatung geht es nicht selten um wichtige Therapien oder Medikamente, deren Kosten nicht von den Kassen erstattet werden. Oft müssen Erkrankte jahrelange Rechtsverfahren in Kauf nehmen, während sich in dieser Zeit ihre Situation längst verändert hat.

Der VdK sieht aktuell die Bedarfsplanung für Psychotherapieplätze durch den G-BA sehr kritisch. Patientinnen und Patienten warten meist Monate auf den Beginn ihrer Therapie, weil es zu wenig Psychotherapeutinnen und -therapeuten mit Kassenzulassung gibt. Sogar in einem eigens vom G-BA in Auftrag gegebenen Gutachten wurden 2400 zusätzliche Plätze vorgeschlagen. Daraus wurden dann 776 Plätze bundesweit.

Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag eine G-BA-Reform angekündigt, um unter anderem die Patientenvertretung zu stärken. Der VdK wird diesen Prozess sehr aufmerksam begleiten.

bsc


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Schlagworte Gemeinsamer Bundesausschuss | Patientenbeteiligung | Arzneimittel | Medikamente | Kostenübernahme

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