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Der Gemeinsame Bundesausschuss hat am 18. März die meisten Corona-Sonderregelungen nicht verlängert. Auch die telefonische Krankschreibung ist nur noch bis zum 31. Mai 2022 möglich. Eine weitere Verlängerung ist unwahrscheinlich. Der VdK kritisiert, dass die Regelung bald ausläuft. Wir informieren rund um das Thema AU-Bescheinigung per Telefon.
Bis zum 31.5.2022 darf eine Krankschreibung noch telefonisch erfolgen, statt persönlich in der Praxis vorsprechen zu müssen. Die Krankschreibung kann bis zu sieben Tage erfolgen und einmalig ebenfalls per Telefon verlängert werden.
Wer leichte Erkältungssymptome hat (Husten, Schnupfen, Halsschmerzen ...), der kann sich bei seiner Ärztin oder seinem Arzt bis zu diesem Datum noch telefonisch krankschreiben lassen. So soll vermieden werden, dass man bei einer Corona-Infektion weitere Menschen ansteckt auf dem Weg zum Arzt, im Wartezimmer und den Behandlungsräumen.
Der Hausarzt oder die Hausärztin können die telefonische Krankschreibung vornehmen. Das geht per persönlichem Gespräch. Der Arzt oder die Ärztin stellen Fragen zum Befinden - im Grunde so wie beim Termin vor Ort. Statt die Versicherungskarte vorzulegen, nennt man am Telefon seinen Namen, die Krankenkasse und die Versichertennummer. Die Krankmeldung erhält man dann per Post.
Ob die Krankschreibung per Telefon möglich ist, entscheidet der Arzt oder die Ärztin. Es gibt keinen Anspruch darauf.
Ab Juni 2022 bleibt für hunderttausende von Menschen mit Corona-Symptomen offen, wie sie zur Feststellung der Arbeitsunfähigkeit kommen. Die telefonische Krankschreibung ist dann nicht mehr möglich.
Unabhängig von der Sonderregelung wegen Corona gibt es seit Oktober 2020 für Versicherte auch die Möglichkeit, sich per Videosprechstunde krankschreiben zu lassen - allerdings bietet längst nicht jede Arztpraxis dies an. Hinzu kommt: Nicht jede und jeder Erkrankte verfügt über die nötige Technik und kann damit umgehen. Außerdem ist die Feststellung nur für sieben Tag möglich, danach müssen die Versicherten sich wenigstens einmal persönlich vorstellen. Die Pflicht zur Quarantäne wegen einer Corona-Infektion beträgt aber bis zu zehn Tage.
VdK-Präsidentin Verena Bentele bemängelt, dass die Regelung ausläuft. Sie sagt: „Die Weiterführung der telefonischen Krankschreibung ist dringend erforderlich. Die Regelung hat in vielen Fällen dafür gesorgt, dass Patientinnen und Patienten ihre Feststellung der Arbeitsunfähigkeit per Telefon erhalten konnten. Durch die verschiedenen Corona-Sonderregelungen konnten sich gerade die Risikogruppen viele Kontakte mit Ansteckungsgefahr ersparen. Menschen im hohen Alter, mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen sind ja sehr auf eine durchgehende ärztliche Versorgung angewiesen, sie leiden aber auch besonders unter schweren Auswirkungen nach einer Corona-Infektion. Die Selbstverwaltungspartner im Gemeinsamen Bundesausschuss haben den Schutz dieser Risikogruppen nicht ausreichend beachtet.
Das Ende der Sonderregelungen kommt zum falschen Zeitpunkt. Die 7-Tage-Inzidenz liegt immer noch im vierstelligen Bereich, Hospitalisierungsrate und Todeszahlen sind ebenfalls hoch. Es infizieren sich rund 170.000 Menschen pro Tag mit dem Coronavirus. Laut einer Studie von Dezember 2021 haben davon zirka 60 Prozent auch Krankheitssymptome. Ob diese Zahlen im Sommer deutlich sinken, ist ungewiss. Experten warnen jedoch bereits vor einer neuen Welle. Es wäre daher angebracht, dass die Entscheidung über die Verlängerung der Regelung verschoben wird.“
Schlagworte Corona | Krankschreibung | Telefon | Videosprechstunde
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