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Die Verordnungen für eine geriatrische Rehabilitation für Menschen ab 70 Jahren und zur Anschluss-Heilbehandlung nach Krankenhausaufenthalt sollen vereinfacht werden. Ab dem 1. Juli soll die Überprüfung durch die Krankenkassen entfallen. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen.
Der Sozialverband VdK begrüßt, dass der Arzt ab 1. Juli 2022 eine geriatrische Rehabilitation direkt verordnen kann. Voraussetzung dafür ist, dass ein Reha-Bedarf wegen mindestens zwei Erkrankungen besteht. In Einzelfällen kann auch Menschen ab 60 Jahren eine geriatrische Reha verschrieben werden.
„Mehr Kranke bekommen dadurch nun schneller das, was medizinisch notwendig für sie ist“, so VdK-Präsidentin Verena Bentele. „Das, was jetzt für alte Menschen beschlossen wurde, brauchen wir für alle Kranken, denn Reha-Maßnahmen sind ein wichtiges Behandlungsinstrument.“
Der VdK hat in der Patientenvertretung im G-BA darauf gedrungen, dass die Hürden für die Direktverordnung so niedrig wie möglich ausfallen. Er fordert darüber hinaus, dass alle medizinischen Reha-Maßnahmen direkt vom Arzt verordnet werden können. Bisher dauert die Prüfung der Verordnungen durch die Kassen lange. Es vergehen oft Wochen, bis ein Bescheid vorliegt. „Die Betroffenen aber brauchen eine direkte Maßnahme, damit sich ihr Gesundheitszustand schnell verbessert und nicht noch weiter verschlechtert“, fordert VdK-Präsidentin Verena Bentele. Gerade bei älteren Menschen droht sonst oft Pflegebedürftigkeit. Erschwerend hinzu kommt, dass der Medizinische Dienst 2020 nicht einmal zwei Drittel der Rehabilitationsmaßnahmen wie beantragt befürwortet hat.
Bei der Anschluss-Rehabilitation hat der G-BA im Vergleich zur Rentenversicherung kaum die Hälfte der möglichen Diagnosen für einen direkten Wechsel vom Krankenhaus in die Reha-Einrichtung beschlossen. Die Rentenversicherung sieht hier 13 Indikationsgruppen vor. Viele Diagnosen müssen also weiterhin von der Kasse geprüft werden. „Die Verzögerungen gehen auf Kosten der Gesundheit vieler Kranker“, kritisiert Bentele.
Zwar sind die gesetzlichen Krankenkassen nicht der Reha-Träger für Erwerbstätige – das ist die Rentenversicherung. Aber sie haben den gesetzlichen Auftrag, die Pflegebedürftigkeit zu verhindern. Der VdK kritisiert, dass beispielsweise Patienten mit rheumatischen Erkrankungen nicht von den schnelleren Verordnungen profitieren sollen. Der VdK hatte sich im G-BA für einen deutlich umfangreicheren Katalog an Diagnosen ausgesprochen.
Sabine Kohls
Schlagworte Reha | geriatrische Rehabilitation
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