Kategorie Tipp Pflege Pflege zu Hause

Medikamentengabe auf Rezept

Von: Annette Liebmann

Ambulante Pflegedienste können Medikamente zur Einnahme für Pflegebedürftige vorbereiten. Die Bereitstellung der Arzneimittel kann man sich auch über ein Rezept verordnen lassen. Dann belastet die Leistung nicht das Budget für Pflege.

Ein Tablettenspender mit Fächern für morgens, mittags und abends. Darin sind viele bunte Pillen und Tabletten.
© IMAGO / blickwinkel

Wird sie vom Arzt verordnet, belastet sie nicht das Budget für Pflege

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Pflegediensten bereiten meist einmal wöchentlich die ärztlich verordneten Arzneimittel vor und sortieren sie in eine Box. Sie können auch das Verabreichen von Augentropfen, Insulin oder anderen Präparaten übernehmen.

Vielen Pflegebedürftigen wird die Medikamentengabe als Pflegesachleistung in Rechnung gestellt. Weniger bekannt ist, dass man sie sich auch vom Hausarzt verordnen lassen kann. Dann wird das Budget für Pflege nicht belastet, und es bleibt mehr für pflegerische Leistungen. Erfolgt die Medikamentengabe auf Rezept, zählt sie zur Krankenpflege und wird direkt mit der Krankenkasse abgerechnet.

Voraussetzung für ein ärztliches Rezept ist, dass eine Erkrankung vorliegt, bei der regelmäßig Arzneimittel eingenommen werden müssen, und die betroffene Person sowie die mit ihr im Haushalt lebenden Angehörigen nicht in der Lage sind, dies ohne Hilfe zu bewältigen. Dazu gehören beispielsweise Bewegungseinschränkungen oder kognitive Einschränkungen wie etwa Demenz sowie Sehbehinderungen. Ein Pflegegrad ist nicht notwendig. Liegt eine solche Situation vor, sollte man den Arzt des/der Pflegebedürftigen darauf ansprechen und nach einer Verordnung zur Medikamentengabe fragen. Dieser beurteilt, ob die Vo­raussetzungen dafür erfüllt sind.

Anleitung zur Einnahme

Sind diese Bedingungen nur zum Teil gegeben, hat der Mediziner die Möglichkeit, eine Anleitung zur Medikamenteneinnahme zu verordnen. Das heißt: Der Pflegedienst instruiert die betroffene Person oder deren Angehörige, sodass sie die Medikamente dauerhaft selbstständig einnehmen beziehungsweise verabreichen können. Das kann bis zu zehnmal erfolgen. Bei Alleinstehenden hingegen, die nicht mehr in der Lage sind, sich um die Medikamenteneinnahme selbst zu kümmern, ist eine ärztliche Verordnung sinnvoll. Dazu zählen auch Menschen, die am Anfang einer Demenzerkrankung stehen.

Das Rezept für die Medikamentengabe muss von der Krankenkasse genehmigt werden. Dabei wird überprüft, ob nicht eine andere Person im Haushalt die Aufgabe übernehmen kann. Danach muss ein ambulanter Pflegedienst gefunden werden, der von der Kasse anerkannt wird. Der Arzt erstellt einen detaillierten Medikationsplan, anhand dessen die Arzneimittel verabreicht werden.