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Das Gesundheitswesen wird digital – Was Patientinnen und Patienten jetzt wissen müssen
Patientinnen und Patienten haben es in Arzt- und Therapiepraxen sowie in Krankenhäusern bald mit weniger Papier zu tun, als sie es gewohnt sind. Mit der elektronischen Patientenakte (ePA) und dem elektronischen Rezept (E-Rezept) werden viele medizinische Informationen dann in digitaler Form vorliegen.
Seit 1. Januar 2021 bieten die gesetzlichen Krankenkassen die ePA per App für das Smartphone und das Tablet an. Ihre Nutzung ist freiwillig. Für privat Versicherte soll die digitale Anwendung mit Beginn des Jahres 2022 folgen. In einem Pilotversuch wurde die elektronische Akte im ersten Halbjahr 2021 in 200 Arztpraxen und Krankenhäusern in Berlin und Westfalen-Lippe getestet.
Der offizielle Start für die ePA war der 1. Juli 2021. Laut kassenärztlicher Bundesvereinigung stand die notwendige Technik zu diesem Zeitpunkt aber noch nicht überall bereit. Dies wird derzeit nachgeholt, sodass immer mehr Ärztinnen und Ärzte die ePA mit Daten befüllen können.
Doch vorher müssen die Versicherten entscheiden, ob sie die digitale Akte überhaupt nutzen möchten. Wünschen sie dies, stellen sie einen Antrag bei ihrer Krankenkasse. Die ePA können sie dann selbst verwalten und festlegen, welche Arztpraxis, welche Apotheke oder welches Krankenhaus darauf zugreifen darf. Die Kassen haben keinen Zugriff.
Der VdK kritisiert, dass ältere und ärmere Menschen von dem Angebot ausgeschlossen werden könnten. Denn wer sich mit der Nutzung von Apps nicht auskennt oder sich kein modernes Smartphone oder Tablet leisten kann, bleibt auf der Strecke. „Gerade Ältere brauchen einen Überblick über ihre Medikamente, Therapien und Diagnosen“, sagt VdK-Präsidentin Verena Bentele. Deshalb fordert der VdK, dass es immer eine analoge Variante geben muss. Auch Menschen mit Behinderung müssen auf ihre Daten zugreifen können.
Barrierefreiheit ist deshalb genauso unverzichtbar wie der Datenschutz. Dieser muss angesichts der sensiblen Daten unbedingt gewährleistet sein.
In der ePA können Versicherte Gesundheitsinformationen speichern. Dazu gehören medizinische Unterlagen, Schmerztagebücher, Blutdruck- und Zuckerwerte oder eingenommene Arzneien. Auch Medikamentenpläne, Notfalldaten oder die Patientenverfügung können sie hinterlegen. Medizinerinnen und Mediziner ergänzen Diagnosen, Arztbriefe, Labor- oder Operationsberichte, Röntgenbilder oder Therapiepläne. In Zukunft sollen auch E-Rezepte oder Überweisungen abgelegt werden können, ab 2022 der Impfausweis, der Mutterpass, das Heft für die Vorsorgeuntersuchungen von Kindern und das Bonusheft für den Zahnarztbesuch.
Die ePA soll den Austausch zwischen Patientinnen und Patienten, Praxen, Apotheken und Kliniken erleichtern. Unterlagen müssen zukünftig nicht extra angefordert, doppelte Untersuchungen können vermieden werden. Leichter wird es mit der ePA zudem, eine Zweitmeinung einzuholen oder Arzt und Ärztin zu wechseln.
Auch die Rezepte werden digital. Seit Oktober können Ärztinnen und Ärzte das E-Rezept freiwillig ausstellen, ab 1. Januar 2022 wird es zur Pflicht. Wer dann verschreibungspflichtige Medikamente benötigt, zeigt in der Apotheke einfach das Smartphone vor oder einen Ausdruck, den die Praxis aushändigt. Das vertraute rosafarbene Formular, das Patientinnen und Patienten kennen, wird dann immer seltener.
Kristin Enge
Schlagworte elektronische Patientenakte | Barrierefreiheit | Gesundheitsversorgung
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