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Wer mit seiner Krankenkasse unzufrieden ist oder zu einem günstigeren Anbieter wechseln will, kann dies nun frühzeitiger und einfacher tun. Verbraucherschützer raten aber dazu, nicht nur auf den Beitrag zu achten.
Seit diesem Jahr gibt es neue Regeln für den Krankenkassenwechsel. Statt, wie bisher nach 18 Monaten, können die Mitglieder bereits nach zwölf Monaten zu einem anderen Anbieter gehen. Wie die Verbraucherzentrale Bayern erläutert, ist es auch nicht mehr erforderlich, der bisherigen Versicherung eine Kündigung zu senden. Ein Mitgliedsantrag bei der neuen Kasse reicht nun aus. Alles Weitere regeln die alte und die neue Versicherung untereinander, wie Bastian Landorff von der Verbraucherzentrale Bayern erklärt.
Die Kündigung wird zum Ende des übernächsten Monats wirksam. Wenn die neue Krankenkasse zum Beispiel bis spätestens Ende Mai die Meldung über den Wechsel an die bisherige Versicherung gibt, beginnt die neue Mitgliedschaft ab 1. August.
Wenn ein Versicherer den Zusatzbeitrag erhöht, können Betroffene grundsätzlich auch schon vor Ablauf der Jahresfrist ihre Versicherung ändern, erklärt Bastian Landorff weiter. Dann gilt bis zum Ende des ersten Monats, in dem der höhere Zusatzbeitrag gilt, ein Sonderkündigungsrecht. Auch in diesem Fall reicht es, sich rechtzeitig bei einer anderen gesetzlichen Versicherung anzumelden, und diese organisiert den Wechsel.
Eine Erhöhung des Zusatzbeitrags muss die Krankenkasse spätestens im Vormonat ankündigen, sodass die Versicherten mindestens 30 Tage Zeit zu einem Wechsel haben. Der Zusatzbeitrag macht nur einen Teil der Kosten aus. So liegt der gesetzlich festgeschriebene allgemeine Beitragssatz bei 14,6 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen. Für Versicherte, die keinen Anspruch auf Krankengeld haben, gilt der ermäßigte Beitragssatz von 14,0 Prozent.
Den Zusatzbeitrag wiederum können die Kassen individuell erheben. Dieser lag je nach Versicherung zuletzt zwischen 0,39 und 1,9 Prozent. Davon tragen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Hälfte. Wer monatlich 3000 Euro brutto verdient und von einer teuren Krankenkasse zur bundesweit günstigsten wechselt, kann nach Angaben der Stiftung Warentest rund 200 Euro im Jahr sparen, sehr gut verdienende Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sogar mehr als 300 Euro.
Zum Jahreswechsel haben von den frei wählbaren Krankenkassen 31 Kassen den Beitrag um 0,1 bis 0,8 Prozentpunkte erhöht. Bei 44 blieb er laut Stiftung Warentest unverändert. Nur eine Krankenkasse hat ihren Beitrag gesenkt.
Der Zusatzbeitrag sollte nicht das einzige Kriterium für einen Wechsel sein, wie die Verbraucherschützer betonen. So ist es natürlich auch wichtig, wie zufrieden oder unzufrieden die oder der Einzelne bisher mit ihrer oder seiner Kasse war. Hat die Krankenversicherung bisher einen guten Service geboten und beispielsweise teure Hilfsmittel oder Mutter-Kind-Kuren ohne große Probleme genehmigt? Oder stellte sich die Versicherung immer mal wieder quer?
Die gesetzlichen Kassen bieten außerdem neben den gesetzlich vorgeschriebenen Regelleistungen verschiedene Extraleistungen an. Das können Präventionsmaßnahmen wie kostenlose Gesundheitskurse, die finanzielle Beteiligung an einer professionellen Zahnreinigung oder die (teilweise) Kostenübernahme von alternativen Behandlungsformen wie Osteopathie sein. Im Einzelfall können diese Punkte eine finanzielle Entlastung bringen, die höher liegt als ein möglicher Unterschied beim Zusatzbeitrag.
Zu Beginn des Jahres haben laut Stiftung Warentest viele gesetzliche Krankenkassen neue Bonusprogramme für Vorsorge und Prävention gestartet. So gibt es bei einigen für Vorsorgemaßnahmen wie Gesundheitscheck, Krebsfrüherkennung oder Schutzimpfungen Gutschriften in Höhe von neun oder zehn Euro.
Daneben können Versicherungen auch beim Kundenservice punkten. So ist für manche die Geschäftsstelle vor Ort mit persönlicher Beratung wichtig. Anderen reicht eine Krankenkasse, die gut telefonisch erreichbar ist.
Unabhängig von Corona werden auch die gesetzlichen Versicherungen digitaler. So hat laut Stiftung Warentest die Mehrzahl der Kassen bereits eine Online-Geschäftsstelle. Versicherte können dort persönliche Daten ändern, Rechnungen zur Erstattung einreichen, Mitgliedsbescheinigungen herunterladen sowie Anträge auf Kinderkrankengeld oder eine Krankmeldung schicken. Es gibt also verschiedene Kriterien, die eine Rolle spielen.
Infos:
www.test.de/thema/gesetzliche-krankenkassen
oder
www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/krankenversicherung
Sebastian Heise
Schlagworte Krankenkassenwechsel | Zusatzbeitrag | Verbraucherzentrale
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