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Seit mehr als zehn Jahren gibt es den Rechtsanspruch auf eine geriatrische Reha. Vor allem für ältere Menschen, die an mehreren Krankheiten leiden, kann eine Reha Pflegebedürftigkeit hinauszögern oder gar verhindern. Doch zwischen Anspruch und Realität klafft eine Lücke, denn viele bekommen keine Maßnahme von ihrer Krankenkasse genehmigt. Dann sollte Widerspruch eingelegt werden. Dabei hilft der Sozialverband VdK.
Grundsätzlich muss man zwischen den zwei Reha-Formen „indikationsspezifische Reha“ und „geriatrische Reha“ unterscheiden. Im ersten Fall treten Betroffene die Reha meist nach einem akuten Ereignis wie einem Herzinfarkt, Schlaganfall, Knochenbruch oder einer Gelenkoperation an. Der Reha-Antrag wird meist schon während des Krankenhausaufenthalts gestellt und in den meisten Fällen auch genehmigt.
Die geriatrische Reha zielt dagegen auf Menschen ab etwa 70 Jahren mit mehreren altersbedingten Beschwerden und Einschränkungen ab. Diese Versorgungsform ist in manchen Bundesländern wenig oder gar nicht verbreitet. Zudem ist sie vergleichsweise teuer, und so lehnen die Krankenkassen Anträge immer wieder ab oder lenken Versicherte in die günstigere indikationsspezifische Reha um. Auch Ärzte vermitteln Patienten oft in die klassische Reha, unabhängig von Alter und Vorerkrankungen.
Generell gilt: Chronische altersbedingte Einschränkungen und Beschwerden, wie etwa Herz-Kreislauf- und Atemwegserkrankungen, Gelenkverschleiß oder Parkinson, können allein als Grund für eine geriatrische Reha reichen, auch ohne akuten Anlass. Die Gesetzesvorgabe lautet „Reha vor Pflege“. Zudem dürfen Patienten die Einrichtung zur geriatrischen Reha frei wählen. In der geriatrischen Reha-Klinik wird eng mit Ärzten, Psychologen, Logopäden, Ergotherapeuten, Sozialarbeitern und weiteren Fachleuten zusammengearbeitet.
Das Ziel ist es, dass der Patient so weit wie möglich wieder selbstständig leben kann. „Für geriatrische Patienten, auch in Pflegeheimen, muss daher der frühestmögliche Zugang zu Rehabilitations- und Präventionsmaßnahmen sichergestellt werden“, fordert VdK-Präsidentin Verena Bentele. Die Trennung zwischen Geriatrie im Krankenhaus und geriatrischer Reha müsse überwunden werden.
Es gibt drei unterschiedliche Formen, wie eine Reha gestaltet werden kann: stationär, ambulant und vereinzelt auch mobil. Dann kommen Therapeuten zu den Patienten nach Hause. Die ausgewählte Einrichtung sollte möglichst nah am Wohnort liegen, damit die Vernetzung mit ambulanten Dienstleistern für die Zeit nach der Reha erfolgen kann. Zudem gilt der Grundsatz: „Ambulant vor stationär“. So lässt sich Gelerntes direkt zu Hause ausprobieren. Das klingt gut, klappt aber nicht immer. Denn die Versorgung ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt.
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Schlagworte medizinische Rehabilition | Reha | Geriatrie | Patient | Krankenkasse | gesetzliche Krankenkassen | Sozialverband VdK
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