5. März 2019
GESUNDHEIT

Beim Hörgerät ist gute Beratung wichtig

VdK-TV informiert, worauf beim Kauf und bei der Antragstellung auf Kostenübernahme zu achten ist

Schwerhörigkeit betrifft viele Menschen. Oft werden die Anzeichen für eine Verschlechterung des Gehörs lange nicht bemerkt. Im Beitrag vom 18. März erklärt VdK-TV, warum es wichtig ist, frühzeitig einen HNO-Arzt aufzusuchen, und wer die Kosten für ein Hörgerät übernimmt.

Symbolbild: Ohr einer älteren Dame, darin ein unaufälliges modernes Hörgerät.
Moderne Hörgeräte fallen mittlerweile kaum noch auf. | © imago/fStop Images

Schwerhörigkeit beginnt meist schleichend: In Gesellschaft hat man beispielsweise Mühe, sich auf den Gesprächspartner zu konzentrieren. Die umgebenden Geräusche werden als verwirrend empfunden, und man ist auf die Mundbewegungen angewiesen, um das Gesagte zu verstehen. Auch übermäßige Geräuschempfindlichkeit kann auf eine beginnende Hörminderung hinweisen.

Wer solche Anzeichen bemerkt, sollte bald einen HNO-Arzt aufsuchen und einen Hörtest machen. Denn wenn keine Reize mehr das Ohr erreichen, verkümmert das Hörorgan recht schnell. Auch die Fähigkeit, wichtige von unwichtigen Geräuschen zu unterscheiden, geht sonst verloren.

Erst zum Arzt, dann zum Hörgeräteakustiker

Hörgeräte sind Hilfsmittel und müssen bei einer Erstversorgung vom Arzt verordnet werden. Mit dieser Verordnung geht es zum Akustiker. Bei seiner Krankenkasse erfährt der Versicherte, mit welchen Akustikern ein Versorgungsvertrag abgeschlossen wurde. Gute Beratung ist wichtig. Das Hilfsmittel sollte genau auf die Bedürfnisse des Patienten abgestimmt sein. Der Akustiker führt weitere Messungen durch und schlägt schließlich eines oder mehrere Modelle vor. Hat man sich für ein Gerät entschieden, kann man sich die Eignung beim HNO-Arzt mittels Hörtest bestätigen lassen.

Wichtig: Kostenübernahme vor dem Kauf klären

Der Deutsche Schwerhörigenbund rät, mehrere Hörgeräte zu testen, da sich die Charakteristika der Tonverstärkung bei den verschiedenen Herstellern und Modellen stark unterscheiden. Optisch fallen Hörhilfen mittlerweile kaum mehr auf. Allerdings sind die Preisunterschiede oft sehr groß, und die Kasse bezahlt nur, was medizinisch notwendig ist. Deshalb sollte die Kostenübernahme unbedingt noch vor dem Kauf geklärt werden.

Krankenkasse zahlt Festbetrag

Generell gilt: Die gesetzlichen Krankenkassen steuern einen Festbetrag bei. Unabhängig davon haben Betroffene ein Recht auf vollen Behinderungsausgleich. Das bedeutet, sie haben Anspruch auf ein Hörgerät, das die nach dem Stand der Medizintechnik bestmögliche Angleichung an das Hörvermögen Gesunder erlaubt.

Ist das Hilfsmittel aufzahlungsfrei, rechnet der Akustiker direkt mit der Krankenkasse ab. Bei einem teureren Gerät muss der Patient bei seiner Kasse einen Leistungsantrag auf volle Kostenübernahme stellen. Lehnt die Kasse diese ab, kann der Versicherte Widerspruch einlegen. Vorsicht ist angebracht, wenn der Akustiker eine Mehrkostenerklärung vorlegt, in der darauf hingewiesen wird, dass der Patient für das teurere Gerät und alle damit verbundenen Kosten selbst aufkommen muss. Wer sie unterzeichnet, verliert unter Umständen den Anspruch auf volle Kostenerstattung.

Die VdK-Geschäftsstellen vor Ort unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung auf Kostenübernahme, bei einem Widerspruch oder gegebenenfalls einer Klage vor dem Sozialgericht.

Vorschau VdK-TV

Die Redaktion des Videoportals VdK-TV informiert Sie rund um die Uhr zu wichtigen sozialen und rechtlichen Themen. Im März sind unter www.vdktv.de folgende neue Filme abrufbar:

  • 4. März - Aus dem Verband: Das VdK-Forum des VdK Bayern beschäftigte sich mit dem Thema „Wie sieht eine generationengerechte Alterssicherung aus?“.
  • 11. März - Pflege: Pflegende Angehörige sind psychisch, physisch und finanziell stark belastet. Der Sozialverband VdK hat nun ein Konzept vorgelegt, wie ihre Situation verbessert werden kann. VdK-TV stellt die „Pflegepersonenzeit“ und das „Pflegepersonengeld“ vor.
  • 18. März - Behinderung: Welche Ansprüche haben gesetzlich Krankenversicherte beim Kauf eines Hörgeräts?
  • 25. März - Wohnen im Alter: Zum Leben im Pflegeheim gibt es Alternativen. Viele VdK-Geschäftsstellen führen Wohnberatung durch.

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Etwa 14 Millionen Menschen in Deutschland sind schwerhörig. Ein Hörgerät kann helfen. Wie wird das Hilfsmittel beantragt? Übernimmt die Krankenkasse die Kosten? | weiter
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Symbolfoto: Eine ältere Frau hält ein kleines, modernes Hörgerät in der Hand.
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01.02.2018 | sko

ali

Schlagworte Hörgeräte | Kostenübernahme | Antragstellung | Krankenkasse | Schwerhörigkeit | Hilfsmittel

  • Sozialrecht
    Ob Rente, Gesundheit und Pflege, Teilhabe und Behinderung, Leben im Alter oder soziale Sicherung: Der Sozialverband VdK ist für seine Mitglieder ein kompetenter Ratgeber und Helfer in allen sozialrechtlichen Belangen. | weiter
  • Rente
    Der VdK will die Rente zukunftssicher machen und Altersarmut verhindern. Lesen Sie hier alles rund um die Themen Rente, Alterssicherung und unsere rentenpolitischen Forderungen. | weiter
  • Soziale Gerechtigkeit
    Rund 15,3 Millionen Menschen sind in Deutschland von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht - das ist fast jeder Fünfte! Der Sozialverband VdK kämpft für soziale Gerechtigkeit und setzt sich gegen die fortschreitende soziale Spaltung ein. | weiter
  • Behinderung
    Der VdK setzt sich für gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit und ohne Behinderung in allen Lebensbereichen ein. Lesen Sie mehr zu Inklusion, Behindertenpolitik und Barrierefreiheit. | weiter
  • Pflege
    Wir finden: Die Situation Pflegebedürftiger und Pflegender muss sich dringend verbessern. Lesen Sie hier mehr zum Thema Pflegepolitik, pflegende Angehörige, häusliche Pflege und Pflegeleistungen. | weiter
  • Gesundheit
    Wir brauchen ein Gesundheitssystem, das an den Bedarfen der Menschen ausgerichtet ist. Lesen Sie mehr zu Gesundheitspolitik, Prävention, Gesundheitsleistungen, Hilfsmitteln und Versorgung. | weiter
  • Frauen
    Frauen erhalten 49 Prozent weniger Einkommen und 53 Prozent weniger Rente als Männer. Der VdK setzt sich für mehr Gerechtigkeit für Frauen ein, kämpft für Gleichberechtigung und Gleichstellung. | weiter
  • Familie
    Wir brauchen Verlässlichkeit für Familien. Der VdK setzt sich unter anderem für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein, für familiengerechte Arbeitszeiten, den Ausbau der Kinderbetreuung und für ein Rückkehrrecht in Vollzeit. | weiter
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Rat und Tat | Zahlt die Krankenkasse eine unbekannte Therapie?

Neue Behandlungs- und Untersuchungsmethoden werden nicht immer von der Krankenkasse bezahlt - unter Umständen müssen die Versicherten die Kosten dann selbst tragen. Aber wer entscheidet eigentlich darüber, welche Therapien bezahlt werden? VdK-Rechtsexperte Oliver Sonntag beantwortet die wichtigsten Fragen zum Thema.

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Eine Frau gibt einer anderen Frau zur Begrüßung die Hand. Sie stehen am Eingang eines Gebäudes mit der Aufschrift "VdK Service Point"
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