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Am 1. Mai 2019 soll das neue Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) in Kraft treten. Ziel ist es, die Benachteiligung von gesetzlich Versicherten gegenüber privat Versicherten bei der Terminvergabe zu beseitigen. So müssen Kassenärzte beispielsweise ihre Sprechzeit erweitern.
Ärzte werden verpflichtet, statt bisher 20 mindestens 25 Sprechstunden pro Woche anzubieten. Hausbesuchszeiten werden dabei angerechnet. Darüber hinaus sollen Ärzte für Zusatzleistungen vergütet werden, wenn sie beispielsweise neue Patienten sowie Akut- und Notfälle während der Sprechstunde behandeln. Neu ist auch, dass Arztgruppen der unmittelbaren und wohnortnahen Versorgung wie Frauenärzte oder Orthopäden mindestens fünf Stunden pro Woche als offene Sprechstunde ohne vorherige Terminvereinbarung anbieten müssen.
„Wir begrüßen, dass die ärztliche Versorgung von Kassenpatienten verbessert werden soll. Vor allem die Ausweitung der Mindestsprechstundenzeit auf 25 Stunden kann in Einzelfällen helfen, Unterversorgung abzubauen“, so VdK-Präsidentin Verena Bentele. Ärzte, die weniger arbeiten möchten, hätten jederzeit die Möglichkeit, einen halben Arztsitz zurückzugeben. Damit könne ein weiterer Arzt zugelassen werden. „Die verantwortlichen Ärzte müssen dann aber auch Hausbesuche machen oder kurzfristig Termine anbieten, anstatt an die Krankenhäuser zu verweisen“, sagt Bentele. Um ärztliche Kapazitäten sinnvoll zu steuern, müssten nicht nur Leistungen besser vergütet, sondern auch die lukrativen privatärztlichen Leistungen abgewertet werden.
Das Gesetz sieht auch vor, dass die Festzuschüsse zum Zahnersatz steigen, allerdings erst zum 1. Januar 2021. „Es ist nicht nachvollziehbar, warum die Patienten nicht ab sofort von diesen Verbesserungen profitieren sollen“, kritisiert die VdK-Präsidentin. Der Festzuschuss für Zahnersatz soll von bisher 50 auf 60 Prozent erhöht werden. Bei vollständigem Bonusheft würde der Zuschuss von 60 auf 65 beziehungsweise 70 auf 75 Prozent steigen.
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ikl
Schlagworte Terminservice | Patienten | Arzttermine
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