Springen Sie direkt:
Etwa 14 Millionen Menschen in Deutschland sind von Schwerhörigkeit betroffen, davon gelten etwa sechs bis sieben Millionen als hochgradig schwerhörig bis taub. Doch nur rund 2,5 Millionen Menschen nutzen ein Hörgerät. Der kleine Knopf im Ohr hilft, mehr Informationen zu erhalten, die Umgebung besser wahrzunehmen und wieder am Leben teilzuhaben. Wie funktioniert die Antragstellung für ein Hörgerät?
Weil das Gehirn das Hören schnell verlernt, sollte schon beim ersten Anzeichen einer beginnenden Schwerhörigkeit gegengesteuert werden. Mittlerweile können Hörgeräte nicht nur den Verlust der Lautstärke ausgleichen, sondern Geräusche filtern und dazu beitragen, dass das Gehirn Klänge besser verarbeiten kann. Auch für Theater- und Konzertbesuche sowie für das Telefonieren gibt es spezielle Lösungen.
Wer zum ersten Mal ein Hörgerät benötigt, muss sich dieses von einem Facharzt – meist ein Hals-Nasen-Ohren-Arzt – verordnen lassen. Mit der ärztlichen Verordnung geht es zum Hörgeräte-Akustiker. Bei seiner Krankenkasse erfährt der Versicherte, mit welchen Akustikern die Kasse einen Versorgungsvertrag abgeschlossen hat.
Gute Beratung ist wichtig. So sollte das Hilfsmittel genau auf die Bedürfnisse des Patienten im Alltag abgestimmt sein.
Tipp: Wer zunächst eine Kopie der Verordnung vorlegt, kann unverbindlich mehrere Hörgeräte-Akustiker aufsuchen und deren Service vergleichen. Wenn man sich für einen Anbieter entschieden hat, gibt man die Verordnung ab.
Damit das Hilfsmittel optimal zum Patienten passt, werden verschiedene Modelle ausprobiert und miteinander verglichen. Oft ist das am besten geeignete Gerät teurer als die aufzahlungsfreie Variante. Deshalb ist es wichtig, die Übernahme der Mehrkosten bereits vor dem Kauf zu klären.
Ist die Entscheidung für ein Hörgerät gefallen, erfolgt die Antragstellung. Ein aufzahlungsfreies Hilfsmittel rechnet der Akustiker direkt mit der Krankenkasse ab. Entscheidet sich der Patient für ein teureres Gerät, muss er selbst bei seiner Kasse einen Leistungsantrag auf volle Kostenübernahme stellen.
Diese hat drei Wochen Zeit, um darüber zu entscheiden. Bei einem negativen Bescheid kann man innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Lehnt die Krankenkasse eine Kostenübernahme ab, ist eine Klage möglich.
Die VdK-Geschäftsstellen unterstützen bei der Antragstellung auf volle Kostenerstattung, einem Widerspruch oder bei einer Klage vor dem Sozialgericht.
Laden Sie sich unser kostenloses Merkblatt "Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel" herunter:
Quelle: Sozialverband VdK Deutschland e.V.
Lesen und sehen Sie mehr:
ikl
Schlagworte Hörgeräte | Hilfsmittel | Krankenkasse | Verordnung | Kostenübernahme | Zuzahlung
Wir sagen Ihnen, was Ihnen laut Sozialrecht zusteht und kämpfen für Ihr Recht. Bundesweit. Jetzt Beratung vereinbaren!
Bildrechte auf der Seite "http://www.vdk.de//deutschland/pages/themen/gesundheit/75513/hoergeraete_uebernahme_der_mehrkosten_vor_dem_kauf_klaeren":
Liste der Bildrechte schließen
Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind notwendig, während andere uns helfen, unser Onlineangebot zu verbessern.