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Gesetzlich krankenversicherte Patienten müssen für verschreibungspflichtige Medikamente eine Zuzahlung von bis zu zehn Euro leisten. Hinzu kommen die Aufzahlungen, die auch von zuzahlungsbefreiten Patienten alleine zu tragen sind.
Der Arzt hat ein Rezept ausgestellt. In der Apotheke wird der Patient dann oft zusätzlich zur Kasse gebeten. Zum einen durch Zuzahlungen, zum anderen aber auch immer häufiger durch sogenannte Aufzahlungen. Diese kommen zustande, wenn der Preis für das verschriebene Medikament den von der Krankenkasse festgelegten Preis übersteigt. Zum Beispiel dann, wenn der Arzt ein teureres Präparat eines bestimmten Herstellers verschreibt.
Aufzahlungen müssen alle Patienten aus eigener Tasche zahlen, auch diejenigen, die von der Zuzahlung befreit sind. Eine Grundforderung des VdK: Alle vom Arzt verordneten Medikamente müssen wieder in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen werden. „Gesundheit muss für alle bezahlbar sein“, betont VdK-Präsidentin Ulrike Mascher und ergänzt: „Aus unserer Beratungspraxis wissen wir, dass ältere Menschen mit kleiner Rente ihre Rezepte oft nicht einlösen, weil sie sich die hohen Aufzahlungen nicht leisten können.“
Grundsätzlich soll die Apotheke das günstigste Präparat mit dem verordneten Wirkstoff abgeben, unabhängig davon, welches konkrete Präparat der Arzt verordnet hat. Wenn der Arzt den Austausch in der Apotheke gegen ein wirkstoffgleiches Präparat ausschließt (aut-idem-Kreuz), oder das Medikament auf der Substitutionsausschlussliste steht, trägt der Patient die Kosten über dem Festbetrag selbst.
„Die Preisverhandlungen für Medikamente auf der Substitutionsausschlussliste müssen die Krankenkassen übernehmen“, so Dr. Ines Verspohl, VdK-Gesundheitsreferentin. Der einzelne Patient kann sich nicht einfach für ein anderes Medikament entscheiden, denn es liegen medizinische Gründe vor, die einen Austausch verhindern. Ein weiteres Problem: Wenn Krankenkassen Rabattverträge haben, erhöht sich die Aufzahlung auf die Differenz zwischen dem Preis des Rabattvertrags und dem Abgabepreis. Dies soll Patienten dazu anhalten, auf ein günstigeres Präparat eines anderen Herstellers umzusteigen.
Ein Austausch in der Apotheke ist nur für den gleichen Wirkstoff möglich. Deshalb fordert der Sozialverband VdK, Festbeträge nur für austauschbare Präparate zu bilden. Das müsse sowohl für Dosierung und Darreichungsform als auch für Wirkstoffe gelten.
Ein Beispiel: das Medikament Toviaz gegen Harninkontinenz. Patienten, die das Mittel regelmäßig nehmen, zahlen mindestens 25,46 Euro monatlich dazu. Patienten, die den Wirkstoff zum Festbetrag jedoch nicht vertragen, sind so zu hohen Aufzahlungen gezwungen.
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ikl
Schlagworte Medikamente | Arzneimittel | Aufzahlung | Zuzahlung | Zuzahlungsbefreiung | aut-idem
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