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Die langjährige Forderung des Sozialverbands VdK, in der gesetzlichen Krankenversicherung endlich wieder zur Parität zurückzukehren, wurde vor Kurzem von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn aufgegriffen. Er legte einen Gesetzentwurf für ein Versichertenentlastungsgesetz vor, nach dem Arbeitnehmer und Rentner ab Anfang 2019 weniger für ihren Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung zahlen sollen.
Kernstück des Gesetzentwurfs von Jens Spahn ist die Rückkehr zur Beitragsparität und somit eine Entlastung von 6,9 Milliarden Euro für die Versicherten. Der bislang alleine von den gesetzlich Versicherten zu entrichtende Zusatzbeitrag soll ab 2019 wieder zur Hälfte von den Arbeitgebern übernommen werden. Derzeit liegt der Zusatzbeitrag durchschnittlich bei 1,0 Prozent. Der allgemeine Beitragssatz in Höhe von 14,6 Prozent bleibt unverändert.
Das Gesetz zur Entlastung der Versicherten sieht zudem Erleichterungen für rund 600 000 Kleinselbstständige vor. Diese könnten derzeit oft ihren Mindestbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung nicht zahlen. Auch dies hatte der Sozialverband VdK seit Langem gefordert. Der VdK sieht jedoch auch Schwachstellen im Entwurf. So ist beispielsweise geplant, dass die Finanzreserven einer Krankenkasse künftig nicht höher sein dürfen als eine Monatsausgabe. Kassen mit höheren Rücklagen dürfen ihren Zusatzbeitrag demnach nicht anheben. Die Finanzreserven der gesetzlichen Krankenkassen lagen 2017 bei 19,2 Milliarden Euro.
„Wir lehnen es ab, dass die Rücklagen einzelner Krankenkassen abgebaut werden sollen, indem Zusatzbeiträge gesenkt werden“, so VdK-Präsidentin Verena Bentele. Die Überschüsse sollten an den Gesundheitsfonds zurückgeführt werden, um die Versorgung aller Patientinnen und Patienten zu verbessern. „Statt in der derzeitigen konjunkturellen Hochphase auf kurzfristige Beitragssenkungen zu setzen, sollten vielmehr langfristig Rücklagen für schlechte Zeiten gebildet werden, um die Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung langfristig zu stabilisieren“, so die VdK-Präsidentin.
Ein weiteres Problem, das im Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministers noch nicht aufgegriffen werde, seien die Aufzahlungen bei Medikamenten und die Mehrkosten bei Hilfsmitteln, die besonders Ältere und chronisch Kranke stark belasten. Der VdK fordert, dass die Verträge für Hilfsmittel und die Rabattverträge für Arzneimittel der Krankenkassen so verbessert werden müssen, dass Patienten nicht die Mehrkosten für eine bedarfsgerechte Versorgung zahlen müssen.
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Schlagworte Krankenkasse | Krankenversicherung | Parität | Zusatzbeitrag | Krankenkassenbeitrag | Hilfsmittel | Kosten | Aufzahlung | Arbeitgeber | Arbeitnehmer
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