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Gesetzlich Krankenversicherte müssen am Ende eines Quartals länger auf Arzttermine warten. Nach einer Studie der Universität Hamburg schränken Fachärzte und Hausärzte alle drei Monate ihre Tätigkeit ein, sodass Kassenpatienten vermehrt auf Bereitschaftsdienste ausweichen müssen.
Im März, Juni, September und Dezember nehmen Ärzte laut Studie weniger gesetzlich versicherte Patienten für Routineuntersuchungen an. In den ersten zwei Wochen des neuen Quartals steigen die Zahlen dann wieder an.
Grund für den Engpass an Terminen ist, dass die gesetzlichen Krankenkassen nur eine bestimmte Anzahl an Patientengesprächen und Routineuntersuchungen pro Arztpraxis bezahlen. Wird die maximale Anzahl, das sogenannte Regelleistungsvolumen, überschritten, übernehmen die Kassen nur noch einen Teil der Kosten. Der deutlichste Effekt zeigte sich laut Studie bei Hautärzten und Augenärzten. Sie reduzierten Termine alle drei Monate um rund 14 Prozent, Orthopäden und Hals-Nasen-Ohren-Ärzte um knapp zehn Prozent.
Viele Behandlungen bei Allgemeinmedizinern können bei den Krankenkassen nur einmal pro Patient und Quartal geltend gemacht werden. Hausärzte schieben deshalb die Termine für Folgebehandlungen ins nächste Quartal auf, um sicherzugehen, dass die Kosten vollständig erstattet werden. Patienten, die privat versichert sind, erleben diesen Engpass nicht. Für sie gibt es kein Limit. Weil Fachärzte ganz offensichtlich eher motiviert sind, gut bezahlte Termine anzubieten, bekommen Privatversicherte in der Regel unabhängig von Quartalen Termine.
Für den Sozialverband VdK ist diese Verfahrensweise ein Spiegelbild der immer weiter fortschreitenden Entsolidarisierung des Gesundheitssystems. Gesetzlich Versicherte werden wie „Patienten zweiter Klasse“ behandelt. Der VdK appelliert an die neue Bundesregierung, dass zur Stärkung der Solidargemeinschaft und der Vermeidung einer Zwei-Klassen-Medizin die gesamte Bevölkerung in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung versicherungspflichtig und damit eine Krankenvollversicherung in der privaten Krankenversicherung abgeschafft wird.
In einem ersten Schritt sollte die Gebührenordnung für Ärzte bei gesetzlich und privat Versicherten – bei stabiler Gesamtvergütung – vereinheitlicht werden. Aus Sicht des Sozialverbands VdK ist das ein erster wichtiger Schritt auf dem Weg zur allgemeinen sozialen Krankenversicherung. Laut Koalitionsvertrag soll eine wissenschaftliche Kommission eingesetzt werden, die bis Ende 2019 Vorschläge erarbeitet.
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ikl
Schlagworte Zwei-Klassen-Medizin | gesetzlich Versicherte | gesetzliche Krankenversicherung | Privatversicherung | Gesundheitssystem
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