Das Wichtigste auf einen Blick
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Anspruchsberechtigte und Voraussetzungen
Übergangsgeld erhalten Personen, die an einer medizinischen oder beruflichen Reha teilnehmen und davor versicherungspflichtig beschäftigt waren – vorausgesetzt, sie erhalten währenddessen kein Arbeitsentgelt oder Krankengeld mehr.
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Höhe des Übergangsgeldes
In der Regel beträgt das Übergangsgeld 68 Prozent des letzten Nettoarbeitsentgelts, bei Personen mit Kind 75 Prozent; bei Selbstständigen oder Arbeitslosen gelten besondere Berechnungsregeln.
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Zuständigkeit
Je nach Maßnahme zahlt das Übergangsgeld entweder die Rentenversicherung, Unfallversicherung oder Agentur für Arbeit – und zwar für die Dauer der Reha oder Maßnahme, beginnend nach Ablauf der Lohnfortzahlung.