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Nach einer Operation, während einer Rehabilitationsmaßnahme oder einem beruflichen Neuanfang: In einer solchen Situation ist es wichtig, finanziell nicht in ein Loch zu fallen. Wenn Arbeitnehmer kein Geld mehr von ihrem Arbeitgeber erhalten und die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ausgelaufen ist, können sie Übergangsgeld bekommen. Wir zeigen die wichtigsten Vorgaben für das Übergangsgeld.
Das Übergangsgeld soll Menschen den Einstieg in einen neuen oder den Wiedereinstieg in ihren vorherigen Beruf leichter machen. Das Übergangsgeld dient der medizinischen und beruflichen Rehabilitation oder für Maßnahmen, um einen Beruf zu finden.
Unterschiedliche Leistungsträger unterstützen verschiedene Personengruppen (siehe weiter unten), daher ist Übergangsgeld eine Art Sammelbegriff. In jedem Fall ist das Übergangsgeld eine finanzielle Unterstützung von öffentlichen Stellen für Menschen, die sich beruflich in einem Übergang befinden.
Zunächst: Wer Übergangsgeld bekommen möchte, muss es beantragen (siehe weiter unten).
Versicherte erhalten das Übergangsgeld nur dann, wenn sie keinen Lohn und kein Gehalt bekommen und auch keine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall von ihrem Arbeitgeber. Wer in dieser Zeit doch Arbeitsentgelt verdient, bei dem werden Lohn und Gehalt mit dem Übergangsgeld verrechnet.
Arbeitnehmer können auch dann Übergangsgeld bekommen, wenn sie Krankengeld erhalten haben. Wichtig ist aber, dass sie davor rentenversicherungspflichtig waren.
Generell Anspruch auf Übergangsgeld hat man dann, wenn man unmittelbar vor dem Beginn einer Rehabilitation oder einer vorangegangenen Arbeitsunfähigkeit Arbeitsentgelt verdient und Beiträgte in die Rentenkasse eingezahlt hat.
Das Übergangsgeld liegt für Versicherte ohne Kinder bei 68 Prozent des letzten Nettoarbeitsentgelts. Wer ein Kind mit Kindergeldanspruch hat, bekommt 75 Prozent.
Bei Selbstständigen und freiwillig Versicherten besteht das Übergangsgeld aus 80 Prozent des Einkommens, das den Beiträgen zugrunde liegt, die sie vor Beginn der Leistungen für das letzte Kalenderjahr gezahlt haben.
Wer unmittelbar vor der Rehabilitationsleistung arbeitslos war, erhält unter bestimmten Voraussetzungen Übergangsgeld in Höhe des zuvor gezahlten Arbeitslosengelds I. Empfängern von Arbeitslosengeld (ALG) II zahlt das Jobcenter das ALG II ("Hartz IV") während der Maßnahme weiter.
Wo man den Antrag auf Übergangsgeld stellen muss, ist von Fall zu Fall verschieden:
Ist der Rehabilitationsträger, bei dem ein Betroffener seinen Antrag gestellt hat, nicht zuständig, ist der Träger verpflichtet, die Zuständigkeit schnell zu klären und den Antrag an die richtige Stelle weiterzuleiten.
Wer nicht weiß, welcher Rehabilitationsträger für sie oder ihn zuständig ist, kann sich an die gemeinsamen Servicestellen der Rehabilitationsträger bei der Deutschen Rentenversicherung wenden (Telefon 0800 10 00 48 00, www.reha-servicestellen.de)
Übergangsgeld bekommen Betroffene während einer medizinischen Rehabilitation oder einer beruflichen Bildungsmaßnahme, und zwar für die Dauer der Reha oder beruflichen Maßnahme. Die Zahlung beginnt, wenn die Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers ausgelaufen ist.
Brauchen Sie mehr Informationen zum Thema Übergangsgeld? Wir, der Sozialverband VdK, beraten und helfen unseren Mitgliedern in unseren bundesweit zahlreichen Geschäftsstellen.Sie sind noch kein Mitglied? Werden Sie es gern, hier erfahren Sie mehr über die Vorteile einer Mitgliedschaft im VdK.
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Schlagworte Reha | Rentenversicherung | Arbeitsunfall | Berufskrankheit | Übergangsgeld
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