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Ärzte sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Behandlung eines Patienten in einer Patientenakte zu dokumentieren. Wichtiger Bestandteil sind Untersuchungsergebnisse wie Röntgenaufnahmen oder die Werte aus Bluttests, aber auch handschriftliche Aufzeichnungen. Doch haben Patienten ein Einsichtsrecht in ihre Patientenakte?
Ärzte haben die Pflicht, über ihre Patienten Akten anzulegen. Dabei bleibt dem Arzt überlassen, ob er die Daten eines Patienten elektronisch speichert oder Karteikarten führt. Wichtig ist nur, dass er jeden einzelnen Behandlungsschritt dokumentiert. Zudem muss der Arzt die Patientenakten mindestens zehn Jahre lang nach Ende der Behandlung aufbewahren. Wenn der Patient darum bittet, muss der Arzt gegen Gebühr eine Kopie erstellen, das Original verbleibt meist in der Praxis. Denn Patienten haben ein umfassendes und bedingungsloses Recht auf Einsicht in ihre Patientenakte.
Welche weiteren Ansprüche Patienten haben, erfahren Sie in unserem Video zum Thema Patientenrechte.
Das Recht auf Einsicht in eine Patientenakte muss keinesfalls ein Ausdruck von Misstrauen sein. Die Einsicht ist oft eher die Folge davon, dass sich Patienten an einzelne Behandlungen schlicht nicht mehr erinnern können oder sie möchten einen anderen Arzt über erfolgte Untersuchungen informieren. Viele Patienten legen auch großen Wert darauf, ihren Gesundheitszustand selbst einschätzen zu können und die Gespräche mit dem Arzt nachträglich aufzuarbeiten und zu verstehen. Bei einem Wechsel des Arztes sollte der Nachfolger beispielsweise genau über bisherige Erkrankungen und Therapien bei dem Patienten informiert sein. Doch was so einfach klingt, ist oft nicht leicht umsetzbar.
Wenn Patienten ihre Akte anfordern, zeigen sich Arztpraxen selten kooperativ. Zu diesem Schluss kam Stiftung Warentest im Zuge einer Stichprobe. Nur in zwei von zwölf Fällen gaben die Praxen die Patientenakte bereitwillig heraus. In sechs Arztpraxen fragte das Personal dagegen nach den Gründen, in vier Fällen reagierten die Mitarbeiter sogar abweisend. Von den zwölf angeforderten Akten waren sieben nahezu leer oder lückenhaft. Drei waren aufgrund der Kopierqualität schlecht lesbar, auch die Handschriften ließen sich nur mit Mühe entziffern.
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Schlagworte Gesundheit | Patient | Arzt | Patientenakte | Patientenrechte
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