24. Januar 2018
GESUNDHEIT

Anspruch auf eine Brille: Kassen zahlen Festzuschuss

Viele gesetzlich Versicherte wissen nicht, dass sie sich ihre Brille unter Umständen von ihrer gesetzlichen Krankenkasse bezuschussen lassen können. Wir zeigen, wer Anspruch auf den Zuschuss hat und wie hoch dieser ausfällt.

Brille liegen aufgereiht auf einem Glasregel in einem Optikergeschäft.
Stark fehlsichtige Menschen können einen Zuschuss zu ihrer Brille bekommen. | © Pixabay

Kindern und Jugendlichen zahlen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für ihre Brillen komplett*. Bei erwachsenen Versicherten ist dies anders. Allerdings hat das 2017 in Kraft getretene Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HVVG) zumindest für stark fehlsichtige Erwachsene Verbesserungen gebracht, die viele gesetzlich Versicherte allerdings nicht kennen: Nach den neuen Regeln kann, wer mehr als sechs Dioptrien oder vier Dioptrien bei Hornhautverkrümmung hat, von der Krankenkasse einen Zuschuss für seine Brille bekommen.

Der Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen (ZVA) geht davon aus, dass dies rund 1,4 Millionen der insgesamt 41,2 Millionen fehlsichtigen Bundesbürger betrifft.

Zuschuss: Verordnung von Augenarzt oder Optiker?

Wenn jemand zu diesem Personenkreis gehört, braucht sie oder er zunächst eine Verordnung vom Augenarzt. Das ist die Voraussetzung, um den Zuschuss beanspruchen zu können. Der Optiker, der zwar auch die Sehstärke bestimmt, kann eine solche Verordnung nicht ausstellen.

Brillen: Festbeträge der Kassen

Die Krankenversicherung bezuschusst nur die Brillengläser, nicht die Fassung. Und auch bei den Gläsern bedeutet das nicht, dass die komplette Summe von der gesetzlichen Krankenkasse erstattet wird. Hier gibt es Festbeträge für Sehhilfen, die seit 2008 gelten. Wenn der Preis über dieser von der Kasse bezahlten Grundversorgung liegt, muss die oder der Versicherte die Differenz selbst bezahlen.

Laut Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) reichen die Festbeträge von zehn bis maximal 112 Euro pro Glas und sind unter anderem abhängig vom Material der Gläser.

Extras an den Brillengläsern wie etwa Entspiegelungen zahlen die Kassen nicht.

Zuschuss der Kasse zu Kontaktlinsen?

Der Gesetzgeber geht in der Regel von einer Brillenversorgung aus. Anspruch auf Versorgung mit Kontaktlinsen besteht dagegen nur in medizinisch zwingend erforderlichen Ausnahmefällen.

Liegen die Voraussetzungen für eine Kontaktlinsenversorgung nicht vor und wählt der Versicherte aber Kontaktlinsen statt einer Brille, zahlt die Krankenkasse als Zuschuss höchstens den Betrag, den sie für eine erforderliche Brille zahlen müsste.

Die Versorgung mit Kontaktlinsen schließt eine Versorgung mit einer zusätzlichen Brille aber nicht aus, da Kontaktlinsen nur begrenzt getragen werden können. Allerdings können sich Versicherte nur entweder eine Brille oder Kontaktlinsen bezuschussen lassen.

Zuschuss zur Brille: Versicherte müssen Differenz selbst zahlen

Versicherte sollten den Optiker fragen, ob er ihnen ein Angebot für Sehhilfen zum Betrag des Festzuschusses machen kann. Wenn ein Brillenglas oder eine Kontaktlinse nicht zum Festbetrag erhältlich ist, kann die oder der Versicherte bei der Krankenkasse einen gesonderten Antrag stellen. Die Kasse ist verpflichtet, dem Versicherten die Brillengläser oder Kontaktlinsen zuzahlungsfrei zur Verfügung zu stellen oder auf einen ortsansässigen Optiker zu verweisen, der die erforderlichen Sehhilfen zum Festbetrag anbieten kann.

Haben Sie Fragen zu den Zuschüssen der gesetzlichen Krankenversicherung zu Sehhilfen oder Hilfsmitteln? Der Sozialverband VdK informiert und berät seine Mitglieder dazu in seinen bundesweit zahlreichen Geschäftsstellen. Sie sind noch kein Mitglied beim VdK? Kein Problem - hier erfahren Sie mehr über die Vorteile einer Mitgliedschaft.

* Dass Kinder und Jugendliche einen Anspruch auf zuzahlungsfreie Versorgung mit Sehhilfen haben, heißt allerdings nicht, dass sie jegliche Brille aussuchen können und die Kasse muss diese zahlen. Es gelten die Festbeträge für die vom Arzt verordnete Versorgung. Nur wenn die medizinisch notwendige Versorgung damit nicht geleistet werden kann, können sie die volle Kostenübernahme beantragen.

Lesen und sehen Sie mehr:

GESUNDHEIT
Das Bild zeigt einen Teil eines Rollstuhls.
Was ist ein Hilfsmittel, was ein Pflegehilfsmittel? Wer übernimmt die Kosten dafür? Wir geben einen Überblick über die wichtigsten Fragen. | weiter
11.01.2018 | ime
So hilft der VdK
Symbolfoto: Jemand hält die Hand einer Seniorin, die im Krankenhausbett liegt
Für ein VdK-Mitglied und seine an Multipler Sklerose erkrankte Ehefrau konnte der VdK die Kostenübernahme für ein spezielles drehbares Pflegebett erreichen. | weiter
17.10.2017 | cam

Wann bekommt man eine Brille auf Rezept? (UT)

Die meisten gesetzlich Krankenversicherten müssen ihre Brille selbst bezahlen. Aber es gibt Ausnahmen, zum Beispiel für Menschen mit starker Fehlsichtigkeit. Für wen die Krankenkassen noch Zuschüsse zur Brille bezahlen, zeigen wir in diesem Video.

ikl

Schlagworte Brille | Festzuschuss | Kostenübernahme | Kosten | Krankenkasse | Dioptrien | Hilfsmittel | Hornhautverkrümmung

  • Sozialrecht
    Ob Rente, Gesundheit und Pflege, Teilhabe und Behinderung, Leben im Alter oder soziale Sicherung: Der Sozialverband VdK ist für seine Mitglieder ein kompetenter Ratgeber und Helfer in allen sozialrechtlichen Belangen. | weiter
  • Rente
    Der VdK will die Rente zukunftssicher machen und Altersarmut verhindern. Lesen Sie hier alles rund um die Themen Rente, Alterssicherung und unsere rentenpolitischen Forderungen. | weiter
  • Soziale Gerechtigkeit
    Rund 15,3 Millionen Menschen sind in Deutschland von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht - das ist fast jeder Fünfte! Der Sozialverband VdK kämpft für soziale Gerechtigkeit und setzt sich gegen die fortschreitende soziale Spaltung ein. | weiter
  • Behinderung
    Der VdK setzt sich für gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit und ohne Behinderung in allen Lebensbereichen ein. Lesen Sie mehr zu Inklusion, Behindertenpolitik und Barrierefreiheit. | weiter
  • Pflege
    Wir finden: Die Situation Pflegebedürftiger und Pflegender muss sich dringend verbessern. Lesen Sie hier mehr zum Thema Pflegepolitik, pflegende Angehörige, häusliche Pflege und Pflegeleistungen. | weiter
  • Gesundheit
    Wir brauchen ein Gesundheitssystem, das an den Bedarfen der Menschen ausgerichtet ist. Lesen Sie mehr zu Gesundheitspolitik, Prävention, Gesundheitsleistungen, Hilfsmitteln und Versorgung. | weiter
  • Frauen
    Frauen erhalten 49 Prozent weniger Einkommen und 53 Prozent weniger Rente als Männer. Der VdK setzt sich für mehr Gerechtigkeit für Frauen ein, kämpft für Gleichberechtigung und Gleichstellung. | weiter
  • Familie
    Wir brauchen Verlässlichkeit für Familien. Der VdK setzt sich unter anderem für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein, für familiengerechte Arbeitszeiten, den Ausbau der Kinderbetreuung und für ein Rückkehrrecht in Vollzeit. | weiter
  • Ukraine-Hilfe
    Auf dieser Seite haben wir Basis-Informationen für ukrainische Geflüchtete und Helfer zusammengestellt. Zu allen Informationen gibt es weiterführende Links. | weiter
    09.01.2023

Rat und Tat | Zahlt die Krankenkasse eine unbekannte Therapie?

Neue Behandlungs- und Untersuchungsmethoden werden nicht immer von der Krankenkasse bezahlt - unter Umständen müssen die Versicherten die Kosten dann selbst tragen. Aber wer entscheidet eigentlich darüber, welche Therapien bezahlt werden? VdK-Rechtsexperte Oliver Sonntag beantwortet die wichtigsten Fragen zum Thema.

Hilfsmittel abgelehnt?

Wir sagen Ihnen, was Ihnen laut Sozialrecht zusteht und kämpfen für Ihr Recht. Bundesweit. Jetzt Beratung vereinbaren!

Der VdK
Eine Frau gibt einer anderen Frau zur Begrüßung die Hand. Sie stehen am Eingang eines Gebäudes mit der Aufschrift "VdK Service Point"
Finden Sie mit der Beratungsstellen-Suche die nächste Rechtsberatungsstelle des Sozialverbands VdK - auch in Ihrer Nähe!
DER VdK
Symbolfoto: Zwei Frauen und ein Mann ziehen gemeinsam an einem Seil, an dessen Ende auch jemand zieht.
Wir machen uns stark für soziale Gerechtigkeit. Wir vertreten Ihre sozialpolitischen Interessen und kämpfen für Ihre Rechte. Unsere Stärke: Unabhängigkeit und Neutralität.

Presse
Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter mit Informationen zu Sozialpolitik und Sozialrecht sowie aktuellen Infos rund um den Sozialverband VdK.

Datenschutzeinstellungen

Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind notwendig, während andere uns helfen, unser Onlineangebot zu verbessern.

  • Notwendig
  • Externe Medien
Erweitert

Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies in externen Medien. Sie können Ihre Zustimmung für bestimmte Cookies auswählen.