Das Wichtigste auf einen Blick
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Mitwirkungspflicht und Konsequenzen bei Nichtantritt
Wer eine Reha beantragt oder von der Krankenkasse dazu aufgefordert wird, unterliegt Mitwirkungspflichten. Wird die Reha nicht angetreten oder der Antrag zurückgenommen, kann das z. B. den Anspruch auf Krankengeld gefährden.
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Reha-Abbruch und Erwerbsminderungsrente
Der Grundsatz „Reha vor Rente“ bedeutet: Wird eine Reha abgebrochen, kann das dazu führen, dass die Rentenversicherung eine Erwerbsminderungsrente verweigert oder entzieht. Das gilt insbesondere, wenn die Reha eine Verbesserung der Erwerbsfähigkeit hätte bewirken können.
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Rechtsfolgen und Hausrecht der Einrichtungen
Ein Reha-Abbruch führt meist nicht zu Folgekosten – weder bei eigenmächtigem Abbruch noch bei Entlassung durch die Einrichtung. Verstöße gegen die Hausordnung können jedoch zivilrechtliche Konsequenzen wie Schadenersatz nach sich ziehen.