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Eine chronische Krankheit, ein Unfall oder nach einem Klinikaufenthalt: Die Rehabilitation setzt dort an, wo die Autonomie eines Menschen verloren gegangen oder gefährdet ist. Ambulante und stationäre Reha-Leistungen sowie Reha als Vorsorge gibt es für Berufstätige und Rentner. Wir geben die wichtigsten Informationen rund um die medizinische Reha und zeigen, wie man den Antrag stellt.
Der behandelnde Arzt muss feststellen, dass der Patient die Rehabilitationsmaßnahme braucht und er muss entscheiden, welche Therapie der Patient aus medizinischer Sicht benötigt. Der erste Weg sollte einen Patienten also immer zu seinem Haus- oder Facharzt führen. Eine medizinische Reha bekommt man als Patient erst, wenn Behandlungen im Krankenhaus nicht mehr ausreichen.
Generell genehmigen Krankenkassen oder die gesetzliche Rentenversicherung eine stationäre Reha erst dann, wenn die ambulanten Leistungen nicht ausreichen, um das Reha-Ziel zu erreichen.
Ja, dabei hilft der Arzt. Anhand der vorliegenden Diagnose und der einzelnen Befunde erstellt er einen Bericht, der dem Reha-Antrag beigefügt wird. Er gibt auch an, ob eine stationäre oder ambulante Reha empfehlenswert ist. Grundsätzlich gilt: ambulant vor stationär, Reha vor Rente.
Ratsam ist es, dass der Arzt die Notwendigkeit der Reha ausführlich begründet. Dies erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass der Antrag genehmigt wird. Außerdem sollten alle Details, die den Krankheitsverlauf betreffen, sorgfältig dokumentiert werden. Dies ist generell für alle Menschen wichtig, denn jeder kann in die Situation kommen, eine Reha zu brauchen.
Die Formulare gibt es bei der gesetzlichen Krankenkasse und bei den Servicestellen der Deutschen Rentenversicherung. Informationen unter www.reha-servicestellen.de
Psychische Leiden von Arbeitnehmern: Immer mehr Menschen in Reha Immer mehr Arbeitnehmer sind psychisch belastet und fallen bei der Arbeit aus. Das zeigen verschiedene Studien und Erhebungen, zum Beispiel der "Fehlzeiten-Report" der AOK vom Herbst 2017. Die Zunahme psychischer Leiden in der Arbeitswelt zeigt sich auch daran, dass immer mehr Beschäftigte wegen psychischer Probleme eine Reha-Maßnahme in Anspruch nehmen. Ihre Zahl ist in den vergangenen zehn Jahren um fast 45 Prozent gestiegen. Das gab die Deutsche Rentenversicherung Bund am 26. Februar 2018 am Rande eines Reha-Kolloquiums in München bekannt.
Das hängt ganz davon ab, wer zuständig ist. Die Rentenversicherung ist es vorrangig dann, wenn es um den Erhalt der Erwerbsfähigkeit geht. Die gesetzliche Krankenversicherung ist zuständig, wenn einer drohenden Behinderung oder Pflegebedürftigkeit vorgebeugt werden soll oder nach ihrem Eintritt eine Besserung erzielt oder Verschlimmerung verhütet werden soll. Wurde der Antrag an den falschen Kostenträger geschickt, ist dieser gesetzlich verpflichtet, ihn weiterzuleiten.
Gesetzlich Krankenversicherte haben auch Anspruch auf medizinische Vorsorgeleistungen, um eine Schwächung der Gesundheit, die in absehbarer Zeit voraussichtlich zu einer Krankheit führen würde, zu beseitigen. Dies trifft auch zu, wenn Pflegebedürftigkeit droht. Ob die Reha genehmigt und in welcher Form sie erbracht wird, entscheidet der Kostenträger, in diesem Fall die gesetzliche Krankenkasse.
Innerhalb eines Monats kann schriftlich Widerspruch beim jeweiligen Kostenträger eingelegt werden. Der Sozialverband VdK hilft seinen Mitgliedern hier gern weiter. Wenden Sie sich an die zuständige VdK-Geschäftsstelle.
Der Arzt kann eine Reha-Einrichtung vorschlagen. Grundsätzlich stehen bei der Wahl medizinische Aspekte im Vordergrund und nicht etwa die Lage des Hauses.
In der Regel dauert eine ambulante Reha 20 Tage und eine stationäre drei Wochen. Sie kann aber auch verlängert werden, wenn dies medizinisch erforderlich ist.
Brauchen Sie mehr Informationen zum Thema Reha und der Frage, wie man eine Reha beantragt? Wir, der Sozialverband VdK, helfen unseren Mitgliedern gern in unseren bundesweit zahlreichen Beratungsstellen. Werden Sie Mitglied bei uns und profitieren auch Sie von den Leistungen des VdK.
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Schlagworte Antrag | Reha | medizinische Rehabilition | Pflege
Der Sozialverband VdK berät und vertritt seine Mitglieder im Bereich gesetzliche Krankenversicherung und soziale Pflegeversicherung.
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