6. April 2023
FRAUEN

Schritt gegen weibliche Altersarmut

VdK-Präsidentin Bentele begrüßt BAG-Urteil zur Lohngerechtigkeit

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt hat in einem Urteil die Position von Frauen im Kampf um die gleiche Bezahlung wie Männer verbessert.

Symbolfoto: Schere mit auseinanderklaffendem Blatt, darauf stehen Figürchen einer Frau und eines Mannes
© IMAGO / McPHOTO

Das bessere Verhandlungsgeschick eines männlichen Stellenbewerbers sei kein Grund, eine vergleichbare weibliche Kollegin schlechter zu bezahlen, befanden die Bundesrichter in ihrem Urteil vom 16.02.2023 (Aktenzeichen 8 AZR 450/21). Vielmehr gelte der „Grundsatz des gleichen Lohns für gleiche oder gleichwertige Arbeit“. Andernfalls liege bei einer unterschiedlichen Vergütung die Vermutung nahe, dass aufgrund des Geschlechts diskriminiert wird.

Damit bekam eine frühere Vertriebsmitarbeiterin eines Metallunternehmens in Sachsen Recht. Als die Frau im März 2017 ihre Beschäftigung aufnahm, hatte sie die vom Arbeitgeber angebotenen Vergütungen akzeptiert. Danach erhielt sie in der Einarbeitungszeit ein monatliches Grundgehalt von 3500 Euro.

Ein zuvor eingestellter männlicher Kollege hatte sich mit den auch ihm angebotenen 3500 Euro nicht zufrieden gegeben. Der Mann verhandelte und erhielt während seiner Einarbeitungszeit 1000 Euro mehr, also 4500 Euro.

Die Frau fühlte sich wegen ihres Geschlechts diskriminiert und verlangte gerichtlich einen Lohnnachschlag von 14.500 Euro. Sie verwies auf das im Entgelttransparenzgesetz und im EU-Recht verankerten Diskriminierungsverbot. Danach steht Männern und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit eine gleiche Vergütung zu.

Das Gericht sprach der Klägerin eine Lohnnachzahlung in der Höhe von 14.500 Euro zu, dazu noch eine Entschädigung von 2000 Euro. Der Arbeitgeber habe die Frau aufgrund ihres Geschlechts benachteiligt. Sie habe trotz gleicher Arbeit ein niedrigeres Grundgehalt als der vergleichbare männliche Kollege erhalten.

Dies begründe die Vermutung einer Diskriminierung wegen des Geschlechts. Der Arbeitgeber könne die Vermutung nicht damit begründen, dass der männliche Kollege bei der Einstellung besser verhandelt hat.

VdK-Präsidentin Verena Bentele begrüßte die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts: „Das Urteil ist ein weiterer Schritt, um die schlechtere Bezahlung von Frauen zu bekämpfen. Und da die Höhe der Rente vom Lohn abhängt, ist das Urteil auch ein wichtiger Schritt zur Vermeidung von Altersarmut, von der immer noch sehr viele Seniorinnen betroffen sind.“

Der VdK fordert die gleiche Bezahlung von Männern und Frauen. Das bisherige Entgelttransparenzgesetz, das nur für größere Betriebe gilt, muss in ein echtes Entgeltgleichheitsgesetz, das für alle Betriebe gilt, umgewandelt werden.

Julia Frediani

Schlagworte Frauen | Entgeltgleichheit | Urteil

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    09.01.2023

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