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VdK hat sich erfolgreich durchgesetzt
Die Corona-Krise verlangt vielen Menschen viel ab. Gerade diejenigen, die in der Familie wichtige Sorgearbeit leisten, können ihrer Erwerbsarbeit nicht nachgehen und müssen diese Zeit finanziell überstehen. Der Sozialverband VdK hat sich stark gemacht, dass Lohnersatzleistungen gezahlt werden. Mit Erfolg: Für Eltern ist diese Leistung sogar auf zehn Wochen verlängert worden.
Auch Eltern, die erwachsene Kinder mit Behinderung betreuen, profitieren von den Verbesserungen. Der Bundesrat beschloss Anfang Juni mit dem Corona-Steuerhilfegesetz, dass auch Eltern von erwachsenen behinderten Menschen den Entschädigungsanspruch bei Verdienstausfall geltend machen können. Bisher bekamen Eltern nur für behinderte Kinder bis 18 Jahre, deren Schule oder Kindertagesstätte geschlossen hat, einen Lohnersatz. Zusammen stehen beiden Elternteilen nun 20 Wochen zur Verfügung, in denen sie Lohnersatz nach dem Infektionsschutzgesetz erhalten können.
„Alle Eltern brauchen finanzielle Gewissheit, bis alles wieder im Normalbetrieb läuft“, so VdK-Präsidentin Verena Bentele. Davon dürfe niemand ausgenommen werden. Es mache doch keinen Unterschied, ob eine Kita oder eine Behindertenwerkstatt geschlossen ist. Die Auswirkungen seien für Eltern immer gravierend und haben neben dem großen organisatorischen Aufwand eben auch finanzielle Folgen, die nicht in jedem Fall überbrückt werden können.
„Als VdK vermissen wir noch staatliche Hilfen für die Pflegebedürftigen“, so Bentele. Denn auch Tagespflegeeinrichtungen oder Betreuungsstätten für Demenzkranke sind immer noch geschlossen. Die Angehörigen müssen die Betreuung zu Hause leisten. Der VdK fordert deshalb, Pflege und Kindererziehung gleich zu behandeln. Es sei nicht damit getan, das Pflegeunterstützungsgeld auf 20 Tage auszuweiten. Dieses Zeitfenster, für das sich der VdK auch stark gemacht hat, sei ein echter Fortschritt für die Menschen. „Klar ist aber auch, dass in vielen Fällen selbst 20 Tage nicht ausreichen werden. Pflegende Angehörige brauchen – wie Eltern – den Schutz des Infektionsschutzgesetzes“, fordert Bentele.
Als Pflegeunterstützungsgeld werden 90 Prozent des ausfallenden Nettoentgelts von der Pflegekasse bezahlt. Pflegende Angehörige können die Leistung beantragen, wenn sie sich in Folge der Corona-Krise um einen Angehörigen kümmern müssen, weil die häusliche Versorgung anders nicht gewährleistet ist.
Ikl
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