Springen Sie direkt:
Vor 50 Jahren, am 1. September 1971, trat das Bundesausbildungsförderungsgesetz (Bafög) in Kraft. Mit dessen Einführung sollten alle gesellschaftlichen Schichten Zugang zu den Hochschulen erhalten. Doch die aktuellen Regelungen geben Anlass zu Kritik.
Seit 1971 haben junge Menschen die Möglichkeit, vom Staat einen monatlichen Zuschuss für ihr Studium oder ihre schulische Ausbildung zu erhalten. Dadurch können sie einen ihrer Neigung, Eignung und Leistung entsprechenden Bildungsweg bis hin zum Hochschulstudium einschlagen, auch wenn sich ihre Eltern das nicht leisten können.
Ob und wie viel Bafög man monatlich bekommt, hängt von den finanziellen Möglichkeiten der Antragstellenden und ihrer Familien, von der jeweiligen Ausbildung und den persönlichen Lebensumständen ab. Nach Abschluss ihres Studiums müssen Studierende die Hälfte ihrer erhaltenen Fördergelder zurückzahlen. Schülerinnen und Schüler dagegen brauchen dies nicht zu tun. Auch Studierende bekamen zum Bafög-Start 1971 noch einen Vollzuschuss, von dem sie später nichts abstottern mussten. Knapp 45 Prozent aller Studierenden profitierten damals davon.
Über die Jahre wurde das Bafög immer wieder angepasst und erweitert. In den 1990er-Jahren beschloss der Gesetzgeber das heute noch bestehende Leistungsmodell für Studierende: halb Zuschuss, halb Darlehen. Die Zahl der Bafög-Bezieherinnen und -Bezieher hat sich in den zurückliegenden Jahren deutlich verringert. 2020 wurden nach Berechnungen des Deutschen Studentenwerks im Monatsdurchschnitt nur noch etwa elf Prozent gefördert, und zwar 321 000 der knapp 2,95 Millionen Studierenden in Deutschland.
Ein Bündnis aus studentischen, gewerkschaftlichen und politischen Jugendorganisationen kritisiert die aktuellen Regelungen. Dass immer weniger Studierende Bafög erhalten, liege „nicht daran, dass immer mehr Studierende finanziell abgesichert sind, sondern daran, dass die Freibeträge untere und mittlere Mittelstandsschichten kaum erfassen“. Daher müssten die Freibeträge „massiv erhöht werden“. Darüber hinaus fordert das Bündnis die Rückkehr zum Vollzuschuss und die regelmäßige Anpassung des Höchstsatzes an die tatsächlichen Ausgabebedarfe der Studierenden. Denn die maximale Förderhöhe von 861 Euro im Monat reiche in vielen Städten nicht zum Leben, und viele junge Erwachsene ließen sich von den durch Bafög-Bezug entstehenden Schulden abschrecken, ein Studium aufzunehmen.
Bundesbildungsministerin Anja Karliczek betont zwar, dass der durchschnittliche Förderbetrag bei Studierenden 2020 von 514 auf 574 Euro gestiegen ist. Doch Nichtakademikerkinder schaffen es seltener denn je an die Hochschulen. Zudem sind sie im Studium weniger erfolgreich. So stand es im Jahresbericht 2015 des Hochschulreports des Stifterverbands für die Deutsche Wissenschaft. Und das hat sich, wie Studien belegen, seither nicht verändert.
Mirko Besch
Wir sagen Ihnen, was Ihnen laut Sozialrecht zusteht und kämpfen für Ihr Recht. Bundesweit. Jetzt Beratung vereinbaren!
Bildrechte auf der Seite "http://www.vdk.de//deutschland/pages/themen/familie/82998/50_jahre_bafoeg_studierenden-buendnis_fordert_vollzuschuss_und_erhoehungen":
Liste der Bildrechte schließen
Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind notwendig, während andere uns helfen, unser Onlineangebot zu verbessern.