7. März 2019
FAMILIE

Stellungnahme des VdK zum
"Starke-Familien-Gesetz"

Der Sozialverband VdK begrüßt die im Starke-Familien-Gesetzentwurf vorgesehene Erhöhung des Kinderzuschlags und die Neuregelungen, die dafür sorgen sollen, dass mehr Familien Anspruch auf die Leistung haben. Der VdK sieht aber auch noch Verbesserungsbedarf.

Ein Kind malt Bilderbücher mit bunten Farben aus.
Wie kann man bedürftigen Kindern und ihren Familien wirksam helfen? | © Pixabay

Der VdK sieht Verbesserungsbedarf zum Beispiel in der Hinsicht, dass es nicht zu einer ungerechtfertigten Benachteiligung von Alleinerziehenden mit älteren Kindern kommt. Auch braucht es weitere Regelungen, die dafür sorgen, dass mehr leistungsberechtigte Familien den Kinderzuschlag überhaupt in Anspruch nehmen.

Außerdem werden weiterhin Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket ausgebaut. So wird die Schulbedarfspauschale von 100 auf 150 Euro pro Jahr erhöht und die Eigenanteile für das gemeinschaftliche Mittagessen und die Schülerbeförderung entfallen. Damit werden langjährige Forderungen des VdK umgesetzt. Aber auch hier bedarf es Nachbesserungen. So müssen die Beträge für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben erhöht werden und die Bildungs- und Teilhabeleistungen insgesamt stark entbürokratisiert werden. Näheres ist der Stellungnahme des VdK entnehmen.

Hier geht es zur Stellungnahme: Starke-Familien-Gesetz.pdf (116,07 KB, PDF-Datei).

Lesen Sie mehr:

Presse
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09.01.2019 - Das "Starke-Familien-Gesetz" ist beschlossen. Es soll etwa arme Kinder unterstützen. Aber reichen die geplanten Maßnahmen aus? Nein, meint der VdK. | weiter
09.01.2019 | verantwortlich: Cornelia Jurrmann, Telefon: 030 / 92 10 580-401

mb

Schlagworte familie | Kinder | Kinderzuschlag | Bildung | Teilhabe | Chancengleichheit

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