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Was verbessert sich bei der Betriebsrente mit dem neuen Gesetz? Ab wann gibt es mehr Betriebsrente?
Seit einer Gesetzesänderung 2004 müssen Bezieher von Betriebsrenten
und anderen Versorgungsbezügen nicht nur den halben Beitragssatz
(Arbeitnehmeranteil 7,3 Prozent), sondern den „doppelten
Beitragssatz“ (mit dem Arbeitgeberanteil insgesamt 14,6 Prozent) an
Krankenversicherungsbeiträgen bezahlen.
Bisher gilt dabei eine Freigrenze von 155,75 Euro. Das heißt, beträgt die Betriebsrente monatlich höchstens 155,75 Euro muss man gar keine Krankenversicherungsbeiträge bezahlen. Beträgt die Betriebsrente mehr, muss man auf den vollen Betrag die Sozialversicherungsbeiträge bezahlen.
"Diese Ungerechtigkeit besteht seit 16 Jahren. Der VdK setzt sich
seit Jahren für eine Verbesserung ein. Wir fordern seit jeher, dass
die Bezieher nur noch den halben Beitragssatz, also 7,3 statt 14,6
Prozent zahlen müssen. Die geplante Umwandlung der Freigrenze in
einen Freibetrag ist jetzt endlich eine große Verbesserung – vor
allem für alle pflichtversicherten Rentnerinnen und Rentner mit
kleiner Betriebsrente." so Hannah Gierschik, Referentin für
Gesundheit beim Sozialverband VdK Deutschland.
Die Umwandlung bedeutet, dass alle pflichtversicherten Bezieher ab
2020 auf 159,25 Euro ihrer Betriebsrente gar keinen
Krankenversicherungsbeiträge mehr bezahlen. Nur auf den Betrag, der
darüber hinaus geht, werden Beiträge fällig.
Die Doppelverbeitragung wird damit nicht abgeschafft, allerdings sollen rund 60 Prozent der Betriebsrentner de facto maximal den halben Beitragssatz zahlen. Auch die anderen 40 Prozent werden spürbar entlastet.
Am 01.01.2020 soll der Gesetzesentwurf zur Umwandlung der
Freigrenze in Kraft treten. Die Betriebsrentner würden danach
bereits ab Januar nächsten Jahres mehr Betriebsrente ausgezahlt
bekommen. Betroffene werden ab 2020 monatlich rund 23 Euro
mehr auf dem Konto haben, wenn man den Zusatzbeitrag nicht
berücksichtigt. Er ist individuell von der jeweiligen Krankenkasse
abhängig.
Der Freibetrag steigt 2020 von 155,75 Euro auf 159,25 Euro.
Im neuen Gesetzentwurf heißt es: „Für rund 60 Prozent der betroffenen Betriebsrentnerinnen und -rentner bedeutet dies, dass ihre Krankenversicherungsbeiträge durch den Freibetrag mindestens halbiert werden, da ihre Einnahmen aus Betriebsrenten maximal 320 Euro im Monat betragen.“
Das hängt von der Höhe der Betriebsrente ab.
VdK-Gesundheitsreferentin Hannah Gierschik hat für unsere
Mitglieder folgende Beispiele parat:
Susanne bekommt 160 Euro Betriebsrente. Damit liegt ihre Betriebsrente knapp über dem neuen Freibetrag.
Bisher werden ihr bei der Techniker Krankenkasse monatlich 24,48 Euro Krankenversicherungsbeitrag abgezogen.
Mit dem neuen Gesetz werden Susanne ab 2020 monatlich nur
0,11 Euro abgezogen.
Peter hat eine Betriebsrente von 200 Euro monatlich.
Bisher werden ihm von seiner Krankenkasse AOK Nordost 31 Euro abgezogen.
Mit dem neuen Gesetz liegen Peters Abzüge bei 6,32 Euro.
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