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Kindergeld wird in der Regel bis zum vollendeten 17. Lebensjahr gewährt, bei einem Studium oder einer Berufsausbildung sogar bis zum 25. Lebensjahr. Ist ein Kind aufgrund einer Behinderung nicht in der Lage, für seinen Lebensunterhalt zu sorgen, können Eltern auch über die Altersgrenze hinaus Kindergeld beziehen.
Das Kindergeld ist keine Sozialleistung, sondern eine steuerliche Ausgleichszahlung für Menschen, die sich um ein Kind kümmern. Einen Anspruch haben die Eltern von leiblichen Kindern, Pflege- und Adoptivkindern, in manchen Fällen aber auch die Geschwister, wenn zu ihnen ein sogenanntes Pflegekindschaftsverhältnis besteht.
Um Anspruch auf Kindergeld ohne Altersbegrenzung zu haben, muss die Behinderung des Kindes vor dessen 25. Geburtstag (bis 2007: vor dem 27. Geburtstag) eingetreten sein. Ein hoher Grad der Behinderung (GdB) allein reicht nicht aus. Die Behinderung muss die Ursache dafür sein, dass das Kind nicht in der Lage ist, selbst für seinen Lebensunterhalt zu sorgen.
Ein Zusammenhang zwischen der Behinderung und der dauerhaften Unfähigkeit, ein selbstständiges Leben zu führen, kann beispielsweise angenommen werden, wenn der GdB des Kindes 50 oder mehr beträgt und im Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen „H“ für hilflos eingetragen ist. Auch wenn das Kind Grundsicherung erhält, in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung arbeitet, oder wenn es eine Lernbehinderung hat, aufgrund derer es auf dem Arbeitsmarkt nicht vermittelt werden kann, besteht fast immer Anspruch auf unbefristeten Bezug von Kindergeld.
Der Antrag wird schriftlich bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit gestellt. Neben dem Antragsformular und der „Anlage Kind“ müssen Erklärungen zu den Lebensverhältnissen sowie zum verfügbaren Nettoeinkommen des Kindes mit Behinderung abgegeben werden. In manchen Fällen sind weitere Angaben notwendig.
Außerdem muss die Behinderung nachgewiesen werden. In der Regel geht das mit dem Schwerbehindertenausweis sowie einem ärztlichen Gutachten, aus dem hervorgeht, wie sich die Behinderung auf die Erwerbstätigkeit auswirkt. Grundsätzlich wird jährlich geprüft, ob die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Kindergeld noch bestehen – je nach Schwere der Behinderung auch in größeren Zeitabständen.
Wer vergessen hat, den Antrag auf Kindergeld zu stellen, kann dies nachholen. Kindergeld kann bis zu sechs Monate rückwirkend beantragt werden.
Annette Liebmann
Schlagworte Kindergeld | Erwachsene | Schwerbehinderung | Voraussetzungen | Merkzeichen | Altersgrenze
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